EU AI Act – Verordnung

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Der EU AI Act ist ein vorgeschlagener Rechtsrahmen der Europäischen Union, der darauf abzielt, die Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb der EU zu regulieren.

Die Verordnung über den EU AI Act ist ein wegweisender rechtlicher Rahmen, der darauf abzielt, die Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union zu regeln. Als einer der ersten umfassenden Versuche weltweit, KI gesetzlich zu regulieren, setzt der EU AI Act Maßstäbe für den verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technologie. Der Kern des AI Acts besteht darin, die Anwendung von KI-Systemen nach ihrem Risikoniveau zu klassifizieren und entsprechende Anforderungen zu stellen, um sicherzustellen, dass die Technologie das Wohlergehen der Bürger und ihre Grundrechte nicht gefährdet. Insbesondere legt der Act besonderen Wert auf Transparenz, Sicherheit und die Wahrung der Grundrechte, wenn es um KI-Anwendungen geht.

Der EU AI Act klassifiziert KI-Systeme basierend auf ihrem Risikoniveau in vier Kategorien: inakzeptables Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko. Für jede Kategorie werden spezifische Anforderungen und Vorschriften festgelegt:

  1. Inakzeptables Risiko: KI-Systeme, die eine klare Bedrohung für die Sicherheit, Lebensgrundlagen und Rechte der Menschen darstellen, werden verboten. Dazu gehören Praktiken wie soziale Punktesysteme und bestimmte Formen der biometrischen Überwachung.
  2. Hohes Risiko: KI-Systeme, die in kritischen Bereichen wie Gesundheitswesen, Polizei, Verkehr und Justiz eingesetzt werden, unterliegen strengen Transparenz-, Sicherheits- und Überwachungsvorschriften. Entwickler müssen unter anderem die Datenqualität, die technische Dokumentation und die Nachverfolgbarkeit sicherstellen.
  3. Begrenztes Risiko: KI-Systeme, die mit bestimmten Transparenzpflichten einhergehen, wie Chatbots, müssen Nutzern klarmachen, dass sie mit einer KI interagieren. Es soll sichergestellt werden, dass Nutzer informierte Entscheidungen treffen können.
  4. Minimales Risiko: Für KI-Anwendungen, die als geringfügig riskant eingestuft werden, gibt es keine zusätzlichen regulatorischen Anforderungen. Die große Mehrheit der KI-Systeme fällt in diese Kategorie, und der Gesetzgeber ermutigt zu ihrer Innovation und Anwendung.

Der EU AI Act ist noch nicht in Kraft getreten, da er derzeit den Gesetzgebungsprozess durchläuft, der Diskussionen, Änderungen und die endgültige Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union umfasst. Dieser Rahmen wird voraussichtlich weltweit Auswirkungen haben, da Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind, sich an diese Vorschriften halten müssen, unabhängig davon, wo sie ansässig sind.

EU
AI
Act

— Verordnung

Änderungsantrag 808