Datenschutz bei der Migration: Sicherer Übergang von SAP R/3 zu SAP HANA4

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Beim Umstieg von SAP R/3 auf SAP HANA4 sind Datenschutz und Datenlöschung wichtige Aspekte, die umfassend beachtet werden müssen.

Die Migration von Unternehmensdaten und -prozessen von älteren ERP-Systemen wie SAP R/3 zu moderneren und leistungsfähigeren Plattformen wie SAP HANA4 stellt eine entscheidende Weichenstellung für Unternehmen dar, um in der digitalen Wirtschaft wettbewerbsfähig zu bleiben. Diese technologische Transformation ermöglicht nicht nur verbesserte Datenverarbeitungsgeschwindigkeiten und erweiterte Analysemöglichkeiten, sondern auch eine effizientere und flexiblere Geschäftsprozessgestaltung. Allerdings birgt der Umstieg auch signifikante Risiken, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz und die Datensicherheit.

Der Datenschutz ist dabei eine besonders kritische Komponente, die während des gesamten Migrationsprozesses höchste Aufmerksamkeit erfordert. Da personenbezogene Daten häufig zu den verarbeiteten Informationen in Unternehmenssystemen zählen, müssen Organisationen sicherstellen, dass diese Daten während der Migration nicht nur erhalten und korrekt übertragen, sondern auch vor unberechtigtem Zugriff und möglichen Datenverlusten geschützt werden. Die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzvorschriften, wie der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie weiterer internationaler und nationaler Datenschutzgesetze ist dabei nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern dient auch dem Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen und dem Erhalt des Vertrauens von Kunden und Geschäftspartnern.

Neben den rechtlichen Aspekten spielt auch die technische Durchführung der Datenmigration eine wesentliche Rolle. Die korrekte Planung und Implementierung von Datenlöschungsstrategien ist dabei ein kritischer Punkt, der oft übersehen wird. Daten, die nicht mehr benötigt werden oder deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, sollten identifiziert und sicher gelöscht werden, um Compliance zu gewährleisten und das Risiko von Datenlecks zu minimieren.

Beim Umstieg von SAP R/3 auf SAP HANA4 sind Datenschutz und Datenlöschung wichtige Aspekte, die umfassend beachtet werden müssen. Dieser Fachartikel bietet eine detaillierte Betrachtung der Herausforderungen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Best Practices im Umgang mit personenbezogenen Daten während der Migration.

Einleitung

SAP R/3, ein etabliertes ERP-System, das seit den 1990er Jahren in Unternehmen weltweit im Einsatz ist, wird zunehmend durch die modernere und leistungsfähigere Technologie SAP HANA4 abgelöst. Dieser Wechsel erfordert nicht nur technisches Know-how in der Migration von Daten und Prozessen, sondern auch eine strenge Beachtung des Datenschutzes.

Datenschutzrechtliche Grundlagen

Bei der Migration von SAP R/3 zu SAP HANA4 müssen Unternehmen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU sowie andere lokale und internationale Datenschutzgesetze beachten. Die DSGVO fordert insbesondere die Einhaltung der Prinzipien der Datenminimierung und Zweckbindung, was bedeutet, dass nur die für den legitimen Zweck erforderlichen Daten verarbeitet werden dürfen und diese Daten nicht außerhalb dieses Zwecks verwendet oder gespeichert werden dürfen.

Datenmigration und Datenschutz

Erfassung und Analyse der bestehenden Daten

Die Erfassung und Analyse der bestehenden Daten ist ein entscheidender Schritt im Prozess der Migration von SAP R/3 zu SAP HANA4, besonders aus der Perspektive des Datenschutzes. Dieser Vorgang soll sicherstellen, dass alle personenbezogenen und sensiblen Daten, die im alten System gespeichert sind, korrekt identifiziert, bewertet und entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Anforderungen behandelt werden.

Identifikation der Daten

Der erste Schritt besteht darin, eine vollständige Inventarisierung aller in SAP R/3 gespeicherten Daten durchzuführen. Dies umfasst nicht nur die offensichtlichen personenbezogenen Daten wie Namen, Adressen und Kontaktdaten, sondern auch weniger offensichtliche Informationen, die aus Geschäftsprozessen resultieren, wie z.B. Transaktionsdaten, die Rückschlüsse auf individuelles Verhalten oder Vorlieben zulassen könnten.

Kategorisierung der Daten

Nach der Identifikation müssen die Daten kategorisiert werden. Diese Kategorisierung hilft zu verstehen, welche Daten spezielle Schutzmaßnahmen benötigen, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelten und wie diese Daten im neuen System behandelt werden sollen. Typische Kategorien sind:

  • Personenbezogene Daten: Direkt oder indirekt identifizierbare Informationen über Individuen.
  • Sensible Daten: Daten, die aufgrund ihrer Natur besondere Schutzmaßnahmen erfordern, wie gesundheitsbezogene Informationen oder Daten, die unter spezielle gesetzliche Regelungen fallen.
  • Operative Daten: Daten, die für den täglichen Geschäftsbetrieb erforderlich sind.
  • Veraltete oder redundante Daten: Informationen, die nicht mehr aktuell sind oder doppelte Einträge, die bereinigt werden müssen.

Analyse der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Für jede Kategorie personenbezogener Daten muss überprüft werden, ob die Verarbeitung im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung rechtmäßig ist. Dies beinhaltet die Überprüfung der Rechtsgrundlagen für die Datenerfassung und -verarbeitung, wie z.B. die Einwilligung der betroffenen Personen, gesetzliche Anforderungen oder legitime Geschäftsinteressen.

Risikobewertung

Die Risikobewertung zielt darauf ab, mögliche Datenschutzrisiken, die mit der Speicherung und Verarbeitung der Daten verbunden sind, zu identifizieren. Diese Bewertung sollte auch das Risiko von Datenlecks und die Folgen für die betroffenen Personen berücksichtigen. Auf Basis dieser Analyse können dann geeignete Schutzmaßnahmen geplant werden.

Dokumentation und Compliance

Alle Schritte der Dateninventarisierung, -analyse und -bewertung müssen sorgfältig dokumentiert werden, um Compliance mit den Datenschutzvorschriften nachweisen zu können. Diese Dokumentation ist auch wichtig für Audits und Inspektionen durch Aufsichtsbehörden.

Durch die gründliche Erfassung und Analyse der bestehenden Daten kann sichergestellt werden, dass die Migration von SAP R/3 zu SAP HANA4 nicht nur technisch effizient, sondern auch datenschutzkonform erfolgt. Dies schützt nicht nur die Organisation vor rechtlichen Risiken, sondern auch die Privatsphäre der betroffenen Personen.

Planung der Datenübertragung

Die Datenübertragung von SAP R/3 zu SAP HANA4 sollte so gestaltet sein, dass die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten zu jeder Zeit gewährleistet ist. Verschlüsselungsmethoden sowohl bei der Übertragung als auch bei der Speicherung sind hierbei essentiell.

Datenlöschung und -bereinigung

Datenbereinigung vor der Migration

Die Datenbereinigung vor der Migration von einem ERP-System wie SAP R/3 zu SAP HANA4 ist ein kritischer Schritt, der dazu dient, die Qualität, Effizienz und Sicherheit des gesamten Migrationsprozesses zu verbessern. Dieser Vorgang umfasst die Identifikation, Überprüfung und Löschung von Daten, die nicht mehr benötigt werden oder deren Aufbewahrung rechtlich nicht mehr zulässig ist. Eine gründliche Datenbereinigung hilft nicht nur, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten, sondern optimiert auch die Performance des neuen Systems und reduziert die Kosten für Datenspeicherung und -verwaltung.

Bestandsaufnahme und Klassifizierung der Daten

Der erste Schritt in der Datenbereinigung ist eine detaillierte Analyse und Klassifizierung aller im alten System vorhandenen Daten. Dazu gehört:

  • Identifizierung veralteter Daten: Bestimmung von Daten, die über ihre Nutzungsdauer hinausgehen oder keine Relevanz mehr für das Unternehmen haben.
  • Erkennung von Redundanzen: Lokalisierung doppelter Datensätze oder Informationen, die in mehreren Formaten oder an verschiedenen Orten gespeichert sind.
  • Analyse der Datennutzung: Bewertung, wie Daten genutzt werden und ob bestimmte Datensätze für die Geschäftsprozesse noch erforderlich sind.

Überprüfung der rechtlichen Anforderungen

Es ist entscheidend, dass alle Daten, die gelöscht werden sollen, einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verletzt werden. Dazu gehört:

  • Überprüfung von Aufbewahrungsfristen: Bestimmung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestaufbewahrungsfristen für verschiedene Arten von Daten.
  • Einholung von Genehmigungen: Sicherstellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen für die Löschung spezifischer Daten vorhanden sind, insbesondere wenn es sich um sensible oder personenbezogene Daten handelt.

Durchführung der Datenbereinigung

Nach der Identifizierung und rechtlichen Überprüfung erfolgt die eigentliche Datenbereinigung, die methodisch und sorgfältig durchgeführt werden muss, um Datenverluste zu vermeiden. Hierbei kommen verschiedene Techniken zum Einsatz:

  • Löschung von Daten: Physisches Entfernen der Daten aus dem System, das sowohl manuell als auch automatisiert erfolgen kann.
  • Anonymisierung: In Fällen, wo Daten nicht vollständig gelöscht werden können, sollte eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung erwogen werden, um die Identifizierung betroffener Personen zu verhindern.
  • Archivierung: Daten, die aus rechtlichen oder historischen Gründen aufbewahrt werden müssen, sollten archiviert und von den aktiven Systemen getrennt werden.

Dokumentation des Bereinigungsprozesses

Die Dokumentation ist ein unverzichtbarer Teil der Datenbereinigung. Jeder Schritt, von der initialen Datenbewertung bis zur finalen Löschung, muss ausführlich dokumentiert werden, um die Nachvollziehbarkeit und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Diese Dokumentation ist auch für zukünftige Audits und rechtliche Überprüfungen von Bedeutung.

Überprüfung und Qualitätssicherung

Nach der Durchführung der Datenbereinigung sollte eine gründliche Überprüfung stattfinden, um sicherzustellen, dass alle Prozesse wie geplant durchgeführt wurden und keine wichtigen Daten versehentlich gelöscht wurden. Dies kann durch Stichprobenprüfungen oder durch den Einsatz von Softwaretools zur Datenintegritätsprüfung erfolgen.

Durch die sorgfältige Planung und Durchführung der Datenbereinigung vor der Migration kann ein Unternehmen nicht nur sicherstellen, dass das neue System SAP HANA4 auf einer sauberen, effizienten und datenschutzkonformen Datenbasis aufbaut, sondern auch das Risiko von Datenlecks und datenschutzrechtlichen Verstößen minimieren.

Löschkonzepte während und nach der Migration

Es muss ein klares Konzept vorhanden sein, wie mit Daten umgegangen wird, die während der Migration gelöscht werden sollen. Ebenso wichtig ist die Implementierung von Routinen zur regelmäßigen Überprüfung und Löschung von Daten, die nicht mehr benötigt werden, auch in SAP HANA4.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) ist entscheidend, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. Dazu gehören z.B. Zugriffskontrollen, die Sicherung von Datenbanken und die Schulung von Mitarbeitern in Bezug auf Datenschutzbestimmungen.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Für besonders riskante Datenverarbeitungsaktivitäten, wie sie bei einer Migration auftreten können, sollte eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. Diese hilft, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Fazit

Die Migration von SAP R/3 zu SAP HANA4 bietet viele Chancen für Unternehmen, bringt jedoch erhebliche Datenschutzherausforderungen mit sich. Eine sorgfältige Planung und Umsetzung der Datenschutzmaßnahmen ist entscheidend für den Erfolg der Migration und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.

Durch den systematischen Umgang mit Datenschutzaspekten und Datenlöschung können Unternehmen nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden und Partner stärken.