NIS2 – Anforderungen

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NIS2 – Die Zusammenfassung zu den Anforderungen an CSIRTs (Computer Security Incident Response Teams) sowie deren technische Kapazitäten und Aufgaben basierend auf dem bereitgestellten Text gliedert sich in mehrere Punkte:

  1. Anforderungen an CSIRTs:
    • Verfügbarkeit von Kommunikationskanälen: CSIRTs müssen mehrere, stets verfügbare Kommunikationswege bereitstellen und deren Ausfall verhindern.
    • Sichere Standorte: Räumlichkeiten und Informationssysteme der CSIRTs sollen an sicheren Orten eingerichtet werden.
    • Anfragenmanagement: Ein geeignetes System zur Verwaltung und Weiterleitung von Anfragen ist notwendig.
    • Vertraulichkeit und Vertrauenswürdigkeit: Die Tätigkeiten der CSIRTs müssen vertraulich und vertrauenswürdig sein.
    • Personelle Ausstattung: Ständige Bereitschaft und angemessene Schulung des Personals sind erforderlich.
    • Redundanz und Ausweicharbeitsräume: Zur Sicherstellung der Dienstkontinuität sind Redundanzsysteme und alternative Arbeitsplätze notwendig.
    • Internationale Kooperation: CSIRTs können sich an internationalen Netzwerken beteiligen.
  2. Technische Fähigkeiten und Ressourcenausstattung:
    • Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass ihre CSIRTs über die notwendigen technischen Fähigkeiten und ausreichende Ressourcen verfügen.
  3. Aufgaben der CSIRTs:
    • Überwachung und Analyse: Erkennen und Analysieren von Cyberbedrohungen, Schwachstellen und Sicherheitsvorfällen.
    • Warnungen und Alarmmeldungen: Ausgabe von Frühwarnungen und Alarmmeldungen, sowie Informationsweitergabe.
    • Reaktion auf Sicherheitsvorfälle: Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
    • Forensische Datenanalyse: Erhebung und Analyse forensischer Daten sowie Risikobewertung.
    • Schwachstellenscans: Proaktive Überprüfung von Netz- und Informationssystemen auf Schwachstellen.
    • Netzwerkbeteiligung: Mitwirkung im CSIRTs-Netzwerk und gegenseitige Unterstützung.
    • Koordinierung von Schwachstellenoffenlegung: Wahrnehmung von Koordinierungsaufgaben bei der Offenlegung von Schwachstellen.
    • Informationsaustausch: Beitrag zum Einsatz sicherer Austauschinstrumente.
  4. Zusätzliche Aspekte:
    • Kooperationsbeziehungen: Aufbau von Beziehungen zu relevanten Stakeholdern im Privatsektor.
    • Standardisierte Vorgehensweisen: Förderung der Annahme gemeinsamer Verfahren und Taxonomien für das Management von Sicherheitsvorfällen und Krisensituationen.
    • Koordinierte Schwachstellenoffenlegung: Benennung von CSIRTs als Koordinatoren für Schwachstellenoffenlegungen und Entwicklung einer europäischen Schwachstellendatenbank durch die ENISA.
    • Nationale Zusammenarbeit: Sicherstellung der Kooperation zwischen verschiedenen Behörden und CSIRTs auf nationaler Ebene.

Diese Zusammenfassung bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Anforderungen, Kapazitäten und Aufgaben von CSIRTs, wie sie in dem bereitgestellten Text dargelegt sind.


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