Data Act – Rechtsrahmen für die Nutzung von Unternehmensdaten noch nicht konkret und praxisnah genug.
Überall, wo produziert wird, fallen auch Daten an – die bislang nur in geringem Maß genutzt werden. Mit dem „Data Act“ möchte die EU-Kommission eine breitere Verwendung von Daten ermöglichen, die von Maschinen oder sonstigen Geräten generiert werden. Ein nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unterstützungswertes Ziel, allerdings gelte es, nachzuschärfen.
Data Act – die Europäische Kommission hat ihren Entwurf für den „Data Act“ im Februar 2022 vorgelegt, abrufbar ist eine deutsche Version auf der Website der EU-Kommission.
Der DIHK hat nach umfassenden Sondierungen mit den Industrie- und Handelskammern und der betroffenen Wirtschaft zu den Plänen am 13. Mai eine Stellungnahme eingereicht. Darin unterstützt der DIHK das Ziel der Kommission, einer breitere Nutzung industrieller Daten zu ermöglichen.
Allerdings dürfen die Zugangs- und Nutzungsrechte nicht ausschließlich auf die bisher im Entwurf definierten Nutzer („Person, die ein Produkt besitzt, mietet oder least oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt“) beschränkt werden. Denn die gesamte Wirtschaft brauche entlang der Besitz- und Wertschöpfungsketten klare Regelungen für industriell beziehungsweise maschinell gewonnene Daten. Andernfalls könne der Vorschlag in der aktuellen Form durch seine Unbestimmtheit Hemmnisse für Innovationen aufbauen könnte.
Data Act – aktuell beschäftigen sich auch der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament mit der geplanten „Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“, wie der „Data Act“ (deutsch Datengesetz) offiziell heißt. Wenn Rat und Parlament eine Position zu den Plänen entwickelt haben, geht es mit der Gesetzgebung im so genannten Trilog zwischen den drei Institutionen weiter.
Damit der „Data Act“ wie gewünscht innovative, datenbasierte Geschäftsmodelle fördern kann, schlägt der DIHK unter anderem vor,
- einen klaren und abgrenzbaren Anwendungsbereich zu schaffen und auch die entsprechenden Begrifflichkeiten genauer zu definieren,
- Zugangs- und Nutzungsrechte nicht exklusiv auf die Nutzer zu beschränken, um die berechtigten Interessen und die Innovationsfähigkeit aller Beteiligten zu gewährleisten, und somit auch Dateninhabern ein Nutzungsrecht einzuräumen,
- Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum wirksam zu schützen,
- Regelungen vorzusehen, die Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen etwa in den USA oder in China begrenzen.
Zur Stellungnahme Data ACT – DIHK
Quelle: DIHK
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