Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt Netto-Online zur kostenlosen Rücknahme von gebrauchten LED- und Energiesparlampen
November 2020 (now.digital) Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Online Händler NeS GmbH (Netto-Online.de) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Rückgaberechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber dem Online-Handel gestärkt. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte gegen die Internetrepräsentanz des drittgrößten deutschen Discounters Netto Marken-Discount auf Rücknahme von Altlampen geklagt. Das Gericht entschied, dass Netto-Online ausgediente Beleuchtungskörper wie LED- und Energiesparlampen kostenfrei zurücknehmen und aktiv über die Rückgabemöglichkeiten informieren muss.
„Damit Elektroschrott nicht im Hausmüll oder der Umwelt landet, ist der Online-Handel gesetzlich verpflichtet, ihn kostenfrei zurückzunehmen. Durch die Corona-Krise boomt der Versandhandel und dennoch müssen wir die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern erst einklagen. Jetzt kommt es darauf an, dass nicht nur Netto-Online die Rücknahme möglichst einfach und verbraucherfreundlich umsetzt, sondern alle Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen. Das bedeutet: Sie müssen auf ihren Webseiten umfassend informieren sowie unkomplizierte Rücknahmeangebote an stationären Sammelstellen bereitstellen“, fordert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Im vorliegenden Fall verwies Netto-Online Verbraucherinnen und Verbraucher, die ausgediente Elektroaltgeräte zurückgeben wollten, an das Rücknahmesystem Electroretoure24. Richtigerweise schloss Electroretoure24 den Versand von gebrauchten Altlampen zur Entsorgung per Paketversand aufgrund der Bruchgefahr und des Schadstoffgehalts aus. Verbraucherinnen und Verbraucher wurden jedoch nicht ausreichend über ihre in diesem Fall geltenden Rückgaberechte informiert. Bei Rückgabetests der DUH verwies Electroretoure24 zudem für kaputte Energiesparlampen auf die Abgabestellen im stationären Handel ohne – wie gesetzlich verpflichtet – eigene Rückgabemöglichkeiten anzubieten.
Rechtsanwalt Roland Demleitner vertrat die DUH vor Gericht und betont die Bedeutung des Urteils für den Verbraucherschutz: „Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde nun erstmals ein Online-Händler auch in der Berufungsinstanz zur Einhaltung der eigenen Rücknahmepflichten nach § 17 Absätze 1 und 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verurteilt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bekräftigt, dass es sich bei der Rücknahmepflicht um eine wettbewerbsrelevante Marktverhaltensregelung handelt, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dient. Ebenso bestätigt das Gericht, dass rücknahmepflichtige Händler eigene Rückgabemöglichkeiten schaffen und Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen über ihre Rückgaberechte informieren müssen.“
Tests der DUH haben wiederholt erhebliche Probleme bei der gesetzlich vorgeschriebenen Rücknahme von Elektroaltgeräten im Online-Handel aufgezeigt. Die DUH fordert daher die zuständigen Landesbehörden auf, eigene verdeckte Testbesuche durchzuführen und bei Verstößen hohe Bußgelder zu verhängen. Solange die Behörden untätig bleiben, wird die DUH die ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott weiter kontrollieren und notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen.
„Es kann nicht sein, dass wir mit unseren Tests immer noch Probleme feststellen, obwohl auch der Online-Handel seit mehr als vier Jahren zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet ist. Die zuständigen Überwachungsbehörden werden ihrer Kontrollfunktion offensichtlich nicht gerecht. Dies gefährdet unsere Umwelt und Gesundheit, da Elektroschrott oft mit giftigen Schwermetallen und Schadstoffen belastet ist. Die Bundesländer müssen dringend ausreichend Personal bereitstellen, damit wichtige Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch in der Praxis umgesetzt werden“, sagt der Stellvertretende Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH, Philipp Sommer.
Hintergrund:
Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucherinnen und Verbraucher ausgediente Elektrokleingeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern abgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Online-Händlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die kostenlose Abgabe von Altgeräten größer als 25 cm ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich. Mit einer Rücknahmemenge von 98.925 Tonnen im Jahr 2019 leistet der Handel bisher nur einen geringen Beitrag zur Sammlung von Elektroschrott. Insgesamt fallen in Deutschland etwa 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Nach vorläufigen Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register wurden 2019 in Deutschland lediglich 742.436 Tonnen Elektroschrott gesammelt, wodurch die verpflichtende EU-Sammelquote von 65 Prozent deutlich gerissen wurde.
Links:
- Das Urteil des Oberlandgerichts Düsseldorf finden Sie am Ende dieser Seite.
- Stellungnahme der DUH zum Elektrogesetz: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
- DUH-Testergebnisse sowie Flyer für Händler und Verbraucher zur Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte: https://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/
Quelle: Deutschen Umwelthilfe