Patrick Upmann

AI Governance. Built it. Written it. Defending it.

Kategorie: eCommerce

Die eCommerce-Industrie, die den gesamten Bereich des Handels – von traditionellen Einzelhandelsgeschäften bis zu Online-Plattformen – umfasst, steht im Zeitalter der Digitalisierung vor der Herausforderung, eine enorme Menge an Daten effektiv zu nutzen. Diese Daten reichen von Kundenpräferenzen über Kaufverhalten bis hin zu Lieferketteninformationen. In diesem datenintensiven Umfeld wird die Data Governance zu einem kritischen Erfolgsfaktor.

Data Governance in der Commerce-Industrie bezieht sich auf die Verwaltung, Sicherheit und Qualität der Daten, die während der Geschäftsprozesse generiert werden. Ein solider Rahmen für Data Governance stellt sicher, dass:

  1. Datenqualität erhalten bleibt, was es Unternehmen ermöglicht, fundierte Entscheidungen zu treffen und personalisierte Kundenerlebnisse zu bieten.
  2. Datenschutz gewährleistet ist, sodass die Vertraulichkeit von Kundendaten geschützt und gesetzliche Datenschutzvorschriften eingehalten werden.
  3. Die Nutzung und Speicherung von Daten in Übereinstimmung mit regionalen und globalen Regulierungsstandards erfolgt, wodurch rechtliche Risiken minimiert werden.

Die Commerce-Industrie profitiert von einer effektiven Data Governance in vielerlei Hinsicht. Sie ermöglicht beispielsweise eine genauere Kundenanalyse, optimierte Marketingstrategien und effizientere Lieferkettenprozesse. Gleichzeitig schützt sie Unternehmen vor potenziellen Rechtsstreitigkeiten und hilft, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und zu erhalten.

Abschließend lässt sich sagen, dass in der modernen Commerce-Industrie, in der Daten zum zentralen Vermögenswert geworden sind, Data Governance nicht nur wünschenswert, sondern essentiell ist. Sie stellt sicher, dass Unternehmen ihre Daten optimal nutzen können, während sie gleichzeitig ethische und rechtliche Standards einhalten.

  • Datenschutz bei Smart-TVs – Bundeskartellamt fordert im Rahmen seiner Verbraucherschutzbefugnisse bessere Verbraucher-Informationen

    Datenschutz bei Smart-TVs – Bundeskartellamt fordert im Rahmen seiner Verbraucherschutzbefugnisse bessere Verbraucher-Informationen

    Datenschutz – Das Bundeskartellamt hat heute den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung zu Smart-TVs vorgelegt. Smart-TVs sind internetfähige Fernsehgeräte, mit denen die Verbraucher über das klassische Fernsehprogramm hinaus Internetangebote wie Video-Streaming und viele weitere Informationen und Funktionen nutzen können. Sie stehen stellvertretend für viele Geräte des sog. Internet der Dinge (Internet of Things, kurz IoT).

    Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Ziel muss es sein, den Nutzern von Smart-TVs – und von IoT-Geräten generell – zu deutlich mehr Souveränität über ihre eigenen Daten zu verhelfen. Fast jedes neu verkaufte Fernsehgerät ist heute ein Smart-TV. Anders als herkömmliche Fernseher bieten Smart-TVs unterschiedlichste Nutzungsmöglichkeiten im digitalen Verbraucheralltag. Bei vielen Smartfunktionen hinterlassen Verbraucher jedoch digitale Spuren. Die Empfänger der Daten nutzen diese geschäftlich und zwar meistens, ohne die Verbraucher vorab ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung zu informieren. Das sollte sich ändern.“

    Die Sektoruntersuchung hat offen gelegt, dass Smart-TVs über vielfältige Möglichkeiten verfügen, personenbezogene Daten zu erheben. Hiervon machen Unternehmen bislang in unterschiedlichem Ausmaß Gebrauch. So können etwa das generelle Fernsehverhalten einer Person, ihre App-Nutzung, ihr Surf- und Klickverhalten oder auch biometrische Daten wie Stimme oder Cursorbewegungen sowie die im Einzelnen über den Fernseher abgespielten Inhalte erfasst und ausgewertet werden. Die Erhebung solch intimer Nutzungsdaten und ggf. deren Verwendung für personalisierte Werbung kann der Verbraucher zumeist durch Vornahme entsprechender Einstellungen an seinem Fernsehgerät verhindern.

    Sich über die einschlägigen Datenschutzbestimmungen bereits vor dem Kauf zu informieren, ist für den Verbraucher nicht oder nur mit großem Aufwand möglich. Ist der Kauf aber erfolgt, fügen sich die Verbraucher regelmäßig in die ihnen bei der Ersteinrichtung des Geräts angezeigten Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen, da sie hierzu keine Alternative sehen.

    Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Datenschutzbestimmungen der in Deutschland aktiven Smart-TV-Hersteller fast durchgehend schwerwiegende Transparenzmängel aufweisen und damit gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Sie sind vor allem deshalb für die Verbraucher nicht nachvollziehbar, weil sie für eine Vielzahl von Diensten und Nutzungsprozessen gelten sollen. Diese „one fits all“-Architektur führt dazu, dass die Verbraucher nicht zuverlässig erfahren, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, welche Datenverarbeitungen durch welchen Nutzungsprozess ausgelöst werden, welche Daten an Dritte übermittelt werden und wie lange einzelne Daten gespeichert werden. Die Verbraucher können daher ihr Anwendungsverhalten nicht so steuern, dass sie möglichst wenige private personenbezogene Daten preisgeben.

    Daneben hat das Bundeskartellamt auch Datensicherheitsrisiken der Software von Smart-TVs untersucht. Nachdem in der Vergangenheit immer wieder über Mängel berichtet wurde, hat die Sektoruntersuchung deutlich gemacht, dass sich Hersteller mit unterschiedlichem Aufwand um ein hohes Datensicherheitsniveau bemühen. Bei etlichen Herstellern ist nicht gesichert, dass der Sicherheitsstandard der Geräte auch in den Jahren nach dem Kauf durch Software-Aktualisierungen (Updates) aufrechterhalten wird. Kein Unternehmen macht verbindliche Angaben dazu, wie lange seine Produkte mit Sicherheits-Updates versehen werden. Für die Verbraucher ist diese Information jedoch unerlässlich, um einschätzen zu können, wie lange sie das Gerät uneingeschränkt gefahrlos verwenden können. Der Gesetzgeber sollte in Bezug auf die Versorgung mit Software-Updates die Rechtsstellung des Verbrauchers insbesondere gegenüber Herstellern verbessern.

    Das Bundeskartellamt hat zudem eine Reihe weiterer Problemfelder rechtlich analysiert, die die Verbraucher bei der Verwendung von IoT-Produkten betreffen, z. B. die Rechtmäßigkeit von Werbeeinblendungen im TV-Portal.

    Andreas Mundt weiter: „Datenschutz muss bei Smart-TVs – und auch generell bei kommunikationsfähigen Geräten des Internet of things – zu einem echten Wettbewerbsparameter werden. Wenn Verbraucher effektiv in die Lage versetzt werden, die Datenschutz- und Datensicherheitsqualität eines Produkts zu beurteilen, kann eine bewusste Nachfrage nach datenschutzfreundlichen Geräten entstehen. Das Bundeskartellamt empfiehlt Entscheidern, Unternehmen und Wissenschaft daher, auf Datenschutzinformationen hinzuwirken, die aussagekräftig sind, einfach aufgefasst werden können und bereits vor dem Kauf der Geräte verfügbar sind.“

    In Anknüpfung an den Bericht empfiehlt das Bundeskartellamt:

    • Verbraucher sollten noch besser und zielgerichteter über die Möglichkeit zur extensiven Datensammlung und -verarbeitung von Smart-TVs und Internet of Things-Geräten insgesamt informiert und aufgeklärt werden.
    • Haftungsfragen beim Zusammenspiel der verschiedenen Akteure im IoT-Bereich sollten durch entsprechende gesetzliche Regelungen geklärt werden.
    • Es bedarf eines klaren gesetzlich geregelten Anspruchs des Verbrauchers auch gegenüber dem Hersteller auf Software-Updates.
    • Die verantwortlichen Unternehmen sollten verpflichtet werden, notwendige Informationen (Produktinformationen, Datenschutz, Voreinstellungsmöglichkeiten, etc.) klarer und einfacher zu vermitteln.
    • Verbrauchern sollte es leichter gemacht werden, Datenschutzstandards bei einer Kaufentscheidung zu berücksichtigen, insbesondere durch eingängige Bildsymbole.

    Das Bundeskartellamt kann im Bereich des Verbraucherschutzes Untersuchungen durchführen und so Defizite identifizieren. Über die Befugnis, etwaige Rechtsverstöße per behördlicher Verfügung abzustellen, verfügt das Amt hingegen nicht (vgl. PM vom 12. Juni 2017).

    Das Bundeskartellamt hatte die Sektoruntersuchung Smart-TVs im Dezember 2017 auf Basis seiner seit Mitte 2017 bestehenden verbraucherrechtlichen Kompetenzen eingeleitet (vgl. PM vom 13. Dezember 2017). Die Ermittlungen betrafen rund 20 Anbieter, die in Deutschland Smart-TVs unter eigenen Marken absetzen. Außerdem wurden Fachleute aus Praxis und Wissenschaft konsultiert.

    Der Bericht ist unter folgendem Link abrufbar.

    Quelle: Presse Bundeskartellamt

    https://now.digital/interim-manager-digitale-transformation/dsgvo-datenschutz-grundverordnung-blick-auf-ihre-staerken-und-chancen-richten/
  • Datenschutz – Konsultationsverfahren zur Anonymisierung erfolgreich

    Datenschutz – Konsultationsverfahren zur Anonymisierung erfolgreich

    Datenschutz – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) veröffentlicht die Ergebnisse seines Konsultationsverfahrens zur Anonymisierung personenbezogener Daten. Wichtigste Erkenntnis: Die Anonymisierung von personenbezogenen Daten ist mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage grundsätzlich möglich – auch im Telekommunikationssektor. Eine Verpflichtung zur unverzüglichen Löschung ist durch eine Anonymisierung erfüllbar, hier ist allerdings ein strengerer Maßstab anzulegen.

    BfDI Professor Kelber freut sich über die rege Beteiligung am Konsultationsverfahren: Wir haben viele Stellungnahmen aus Wirtschaft und Wissenschaft, von Behörden und der Zivilgesellschaft erhalten. Die verschiedenen Ansichten spiegeln dabei die Komplexität des Themas wider. Nach Auswertung aller Beiträge veröffentlichen wir jetzt unser Positionspapier, um für mehr Rechtssicherheit bei den von mir beaufsichtigten Stellen zu sorgen. Ich bedanke mich bei allen, die sich an unserem ersten Konsultationsverfahren beteiligt haben.

    Der BfDI hatte den Bedarf für eine Positionierung gesehen, da die Anonymisierung trotz ihrer hohen praktischen Bedeutung nur rudimentär geregelt ist. Die DSGVO enthält lediglich den Hinweis, dass deren Regelungen nicht für anonyme Informationen gelten.

    Für viele Forschungsprojekte und Geschäftsmodelle ist die Analyse von abstrakten Datensätzen ausreichend, selbst wenn der Personenbezug aufgehoben wurde. Die Anonymisierung kann als ein Mittel angesehen werden, im Einzelfall eine Verarbeitung von Daten überhaupt erst zu ermöglichen. Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze und insbesondere die Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus sind dabei so wichtig wie selbstverständlich. 

    Das Positionspapier sowie die eingegangenen Stellungnahmen zum Konsultationsverfahren finden Sie hier:

    Anonymisierung – Eine Standortbestimmung zwischen der DSGVO und dem TKG

    Der BfDI hat am 29. Juni 2020 ein Positionspapier zur Anonymisierung unter der DSGVO unter besonderer Berücksichtigung der TK-Branche veröffentlicht. Es entstand nach der Durchführung des ersten öffentlichen Konsultationsverfahrens der Behörde.

    Ist die Anonymisierung personenbezogener Daten rechtfertigungsbedürftig? Und auf welche Rechtsgrundlage lässt sich die Anonymisierung stützen? Diese und andere Fragen rund um die Anonymisierung sind Gegenstand des Positionspapiers des BfDI.

    Im Positionspapier wird nun der aktuelle rechtliche Rahmen für die Anonymisierung aufzeigt. Das Positionspapier soll den Verantwortlichen eine Orientierung bei der datenschutzrechtlichen Bewertung ihrer Anonymisierungspraktiken bieten.

    Die Stellungnahmen der Konsultationsteilnehmer sind hier abrufbar:

    Das Positionspapier steht Ihnen als Download zur Verfügung:

  • Datenschutz – BGH-Entscheidung zu Facebook bestätigt Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Datenschutz – BGH-Entscheidung zu Facebook bestätigt Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Datenschutz – Die Entscheidung des BGH über die Zulässigkeit des Beschlusses des Bundeskartellamts stellt eine Zäsur im Umgang mit global agierenden Internetdiensten dar, die aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung den Nutzerinnen und Nutzern ihre Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen bislang diktieren können.

    Ohne eine wirksame Kontrolle über ihre Daten und vor dem Hintergrund des Lock-in-Effekts erkennt der BGH bei Facebook eine kartellrechtlich relevante Ausbeutung der Nutzerinnen und Nutzer. Der Facebook-Konzern steht damit künftig als marktbeherrschender Netzwerkbetreiber in der Pflicht, entweder den Nutzerinnen und Nutzern faire Wahlmöglichkeiten mit Blick auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten einzuräumen, sodass diese über die Personalisierung ihrer Daten selbst entscheiden können oder künftig auf die Daten zu verzichten und diese auch nicht innerhalb des Facebook Konzerns auszutauschen.

    Datenschutz – Die Entscheidung des BGH stellt zwar zunächst eine Eilfallentscheidung dar. Sie führt jedoch dazu, dass der Beschluss des Bundeskartellamts, Facebook zu verbieten, die Daten ohne weitere Einwilligung der Nutzer weiterzuverarbeiten, wieder durchsetzbar ist. Insoweit ergeben sich erhebliche Auswirkungen für die Datenverarbeitungspraxis des Unternehmens in bisher nicht bekanntem Maße. Zur Umsetzung hat Facebook eine 12-monatige Frist, wobei bereits zuvor ein Umsetzungsplan vorzulegen ist. Letztlich dürften die Datenverarbeitung und der Austausch der Daten zwischen verschiedenen Diensten des Facebook-Konzerns künftig nur auf entsprechenden Einwilligungen basieren, die nicht wie bislang pauschal bei der Nutzung des Dienstes abzugeben sind, sondern separat von den Nutzern eingeholt werden müssen. Die Verweigerung der einzelnen Einwilligung darf nicht dazu führen, dass der Dienst nicht nutzbar ist. Freiwilligkeit und Informiertheit sind dabei Voraussetzung.

    Hierzu Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Die Entscheidung des BGH markiert einen Wendepunkt: Der Zwang zu einer pauschalen Einwilligung, bei der Nutzer für eine Eintrittskarte an der Tür zum Facebook-Netzwerk ein Buy Out ihrer Daten zu akzeptieren hatten, muss der Vergangenheit angehören. Bislang galt: Marktmacht generiert Datenmacht, die wiederum mehr Marktmacht schafft. Die Entscheidung des BGH weist nun in eine andere Richtung. Facebook wird feststellen müssen, dass die Zeit für dieses Geschäftsmodell ausläuft. Dass dieser Ansatz von Wettbewerbshütern kommt, nicht hingegen von den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden, wird an diesem Ergebnis nichts ändern. Insgesamt hat die Entscheidung den Grundsatz der Wechselbezüglichkeit zwischen Wettbewerbs- und Datenschutzrecht zum Durchbruch gebracht. Wettbewerbs- und Datenschutzbehörden haben in der Vergangenheit schon erfolgreich zusammengearbeitet. Es ist zu erwarten, dass dies künftig noch intensiviert wird.“

    Quelle: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    der Freien und Hansestadt Hamburg

    https://now.digital/interim-manager-digitale-transformation/datenschutz-news/ds-gvo-bitkom-zieht-durchwachsene-bilanz/
  • Datenschutz – LfDI Baden-Württemberg verhängt Bußgeld gegen AOK Baden-Württemberg

    Datenschutz – LfDI Baden-Württemberg verhängt Bußgeld gegen AOK Baden-Württemberg

    Datenschutz erfordert regelmäßige Kontrolle und Anpassung

    Wegen eines Verstoßes gegen die Pflichten zu sicherer Datenverarbeitung (Art. 32 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO) hat die Bußgeldstelle des LfDI Baden-Württemberg mit Bescheid vom 25.06.2020 gegen die  AOK Baden-Württemberg  eine  Geldbuße  von  1.240.000,- Euro  verhängt   und – in konstruktiver Zusammenarbeit mit der AOK – zugleich die Weichen für eine Verbesserung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten bei der AOK Baden-Württemberg gestellt.

    Die AOK Baden-Württemberg veranstaltete in den Jahren 2015 bis 2019 zu unterschiedlichen Gelegenheiten Gewinnspiele und erhob hierbei personenbezogene Daten der Teilnehmer, darunter deren Kontaktdaten und Krankenkassenzugehörigkeit.

    Dabei wollte die AOK die Daten der Gewinnspielteilnehmer auch zu Werbezwecken nutzen, sofern die Teilnehmer hierzu eingewilligt hatten. Mithilfe technischer und organisatorischer Maßnahmen, u. a. durch interne Richtlinien und Datenschutzschulungen, wollte die AOK hierbei sicherstellen, dass nur Daten solcher Gewinnspielteilnehmer zu Werbezwecken verwendet werden, die zuvor wirksam hierin eingewilligt hatten. Die von der AOK festgelegten Maßnahmen genügten jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. In der Folge wurden die personenbezogenen Daten von mehr als 500 Gewinnspielteilnehmern ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken verwendet. Versichertendaten waren hiervon nicht betroffen.

    Die AOK Baden-Württemberg stellte unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorwurfs alle vertrieblichen Maßnahmen ein, um sämtliche Abläufe grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Zudem gründete die AOK eine Task Force für Datenschutz im Vertrieb und passte neben den Einwilligungserklärungen insbesondere auch interne Prozesse und Kontrollstrukturen an. Weitere Maßnahmen sollen in enger Abstimmung mit dem LfDI erfolgen.

    Innerhalb des Bußgeldrahmens gemäß Art. 83 Abs. 4 DS-GVO sprachen die umfassenden internen Überprüfungen und Anpassungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die konstruktive Kooperation mit dem LfDI zu Gunsten der AOK. Auf diese Weise konnte in kurzer Zeit eine Steigerung des Schutzniveaus für personenbezogene Daten bei Vertriebstätigkeiten der AOK erreicht werden. Diese Verbesserungen und zusätzlichen Kontrollmechanismen wird die AOK zukünftig entsprechend den Vorgaben und Empfehlungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fortführen und ggf. anpassen.

    Bei der Bemessung der Geldbuße wurde neben Umständen wie der Größe und Bedeutung der AOK Baden-Württemberg insbesondere auch berücksichtigt, dass sie als eine gesetzliche Krankenversicherung wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssystems ist. Schließlich obliegt der AOK die gesetzliche Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Weil Bußgelder nach der DS-GVO nicht nur wirksam und abschreckend, sondern auch verhältnismäßig sein müssen, war bei der Bestimmung der Bußgeldhöhe sicherzustellen, dass die Erfüllung dieser gesetzliche Aufgabe nicht gefährdet wird. Hierbei wurden die gegenwärtigen Herausforderungen für die AOK infolge der aktuellen Corona-Pandemie in besonderem Maße berücksichtigt.

    „Datensicherheit ist eine Daueraufgabe“, betont der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink. „Technische und organisatorische Maßnahmen sind regelmäßig den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen, um auf Dauer ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen.“ Der Sicherstellung datenschutzkonformer Zustände und der guten Zusammenarbeit von verantwortlichen Stellen mit dem LfDI als Aufsichtsbehörde wird dabei regelmäßig große Bedeutung beigemessen. „Wir streben keine besonders hohen Bußgelder, sondern ein besonders gutes und angemessenes Datenschutzniveau an“, so Brink abschließend.

    Quelle: LfDI Baden-Württemberg

    https://now.digital/interim-manager-digitale-transformation/ecommerce-news/dsgvo-datenschutzexperten-fehlen-in-unternehmen/
  • Kritische Infrastrukturen: Labore und Krankenhäuser gut geschützt

    Kritische Infrastrukturen: Labore und Krankenhäuser gut geschützt

    IT-Security – Labore und Krankenhäuser in Deutschland sind gut vor Cyber-Angriffen und Ausfällen ihrer kritischen Dienstleistungen geschützt.

    Das ist das Ergebnis zweier durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Auftrag gegebenen Studien. Dabei zeigt sich, dass technische Schutzmaßnahmen von den Betreibern der Einrichtungen in der Regel gut umgesetzt wurden, insbesondere in Krankenhäusern aber noch Nachholbedarf bei organisatorischen IT-Sicherheitsmaßnahmen besteht. So hat das BSI im Rahmen der Studie etwa festgestellt, dass sich ein systematisches IT Risikomanagement in vielen Häusern noch nicht auf dem notwendigen Niveau befindet. Untersucht wurden in beiden Bereichen sowohl gesetzlich regulierte Betreiber Kritischer Infrastrukturen, als auch Einrichtungen, die die jeweiligen Schwellenwerte der BSI-Kritis-Verordnung nicht erreichen.

    IT-Security – Dazu erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm: „Wie wichtig funktionierende und sicher digitalisierte medizinische Einrichtungen sind, hat nicht zuletzt die Corona-Krise gezeigt. Die Versorgung von Patientinnen und Patienten und die Erbringung von Laborleistungen muss ebenso zuverlässig gewährleistet sein wie der Schutz sensibler Patientendaten. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen eröffnet große Chancen für eine bessere Versorgung und mehr Effizienz in der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen medizinischen Einrichtungen. Angesichts einer Bedrohungslage jedoch, die auch vor Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen nicht Halt macht, rückt Informationssicherheit auch für die Betreiber immer stärker in den Fokus, deren Einrichtungen nicht unter die Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes fallen. Zurecht, denn die Gesellschaft ist auf funktionierende Kliniken und Labore angewiesen. Daher ist es notwendig, dass die Betreiber verstärkt die Systeme und Prozesse bestmöglich absichern, die für ihre kritischen Dienstleistungen notwendig sind.“

    IT-Security – Die Studien für den KRITIS-Sektor Gesundheit wurden mit dem Ziel erarbeitet, die relevanten Prozesse der kritischen Dienstleistungen zu identifizieren und den Status Quo der Informationssicherheit in Krankenhäusern bzw. Laboren in Deutschland zu untersuchen. Darüber hinaus enthalten die Studien Handlungsempfehlungen zur Erhöhung des Schutzniveaus und einen Ausblick auf die Zukunft der Digitalisierung innerhalb der beiden Branchen. Bei den Krankenhäusern zeigt sich, dass die relevanten IT-Systeme und Komponenten zur Erbringung der kritischen Dienstleistungen in der Regel redundant ausgelegt sind. Klassische technische Abwehrmaßnahmen schützen vor Angriffen und vor Schadsoftware. Bei der Umsetzung von organisatorischen IT-Sicherheitsmaßnahmen ist jedoch noch Verbesserungspotenzial erkennbar.

    Medizinische Labore verfügen aufgrund des fortgeschrittenen IT-Reifegrades und der hohen Verfügbarkeitsanforderungen über weitgehende Schutzmaßnahmen gegen Ausfälle. Im Bereich der Labore hat sich zudem gezeigt, dass ein branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S) zur deutlichen Steigerung der Informationssicherheit beiträgt. Medizinische Labore, die sich am B3S orientieren, sind bereits gut auf die fortschreitende digitale Transformation vorbereitet. Die Zusammenfassungen der Studienergebnisse und Handlungsempfehlungen sind auf der Webseite des BSI verfügbar.

    Quelle: BSI

    https://now.digital/interim-manager-digitale-transformation/it-security-news/it-security-bsi-warnt-vor-einsatz-von-ios-app-mail/
  • Digitalisierung bringt ITK-Branche langfristig Wachstum

    Digitalisierung bringt ITK-Branche langfristig Wachstum

    Digitalbranche sieht erste Silberstreifen

    Digitalisierung – Nach dem Corona-Schock wächst in der Bitkom-Branche jetzt schon wieder die Zuversicht. Das Geschäftsklima hat sich im Juni 2020 für die Unternehmen der Informationstechnik, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik (ITK) im Vergleich zu den beiden Vormonaten deutlich aufgehellt. Für 2020 erwartet der Digitalverband Bitkom für die Branche einen Umsatzrückgang von 3,3 Prozent auf 163,5 Milliarden Euro. Im kommenden Jahr soll dies zum großen Teil wieder aufgeholt werden. 2021 wächst der Markt laut Prognose um 2 Prozent auf 166,7 Milliarden Euro. Die Beschäftigtenzahl soll 2020 konstant bei 1,2 Millionen bleiben und im Folgejahr um 20.000 zusätzliche Jobs ansteigen. Das berichtet Bitkom auf Basis aktueller Berechnungen unter der Annahme, dass es nicht erneut zu einem flächendeckenden Lockdown kommt. „Mitten in der Krise mit ihren vielen Unbekannten bieten Prognosen vor allem Orientierungswerte. Sicher ist: Der Digitalisierungsschub bringt der ITK-Branche langfristiges Wachstum“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

    Bitkom-ifo-Digitalindex klettert ins Plus

    Digitalisierung – Im Juni beurteilten die ITK-Unternehmen ihre Geschäftslage deutlich besser als noch im April und Mai, wie Erhebungen von Bitkom und ifo Institut zeigen. Der Index stieg um 9,3 Zähler auf 11,6 Punkte. Im Durchschnitt beurteilen die Unternehmen die Geschäftslage tendenziell eher positiv. Die Geschäftserwartungen für die kommenden sechs Monate kletterten um 12,3 Zähler auf -8,0 Punkte. Der Bitkom-ifo-Digitalindex, der sich aus Lage und Erwartungen berechnet, dreht im Juni erstmals seit Februar wieder ins Plus und notiert mit 1,5 Punkten nun 11,0 Zähler höher als im Vormonat. „Für die Unternehmen der Digitalbranche hat sich die Geschäftslage den zweiten Monat in Folge verbessert. Die Hoffnungen sind groß, dass der konjunkturelle Tiefpunkt der Corona-Krise für die digitale Wirtschaft überwunden ist und der allgemeine Digitalisierungsschub die Nachfrage nach digitalen Lösungen ankurbelt“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

    Sonderkonjunktur in Einzelbereichen kann Minus in der Informationstechnik nicht kompensieren

    Nach langen Jahren kräftigen Wachstums bestimmten rückläufige Umsätze in der Informationstechnik das Minus auf dem Gesamtmarkt. Die Umsätze in diesem größten Teilmarkt sinken laut Bitkom-Prognose 2020 um 5,6 Prozent auf 88,2 Milliarden Euro. IT-Hardware schrumpft am kräftigsten mit einem Minus von 7,5 Prozent auf 24,4 Milliarden Euro, was maßgeblich auf das zurückgehende Geschäft mit Halbleitern zurückzuführen ist. Andererseits werden aber etwa mehr Laptops, Headsets und weitere Produkte für das mobile Arbeiten verkauft. Ebenfalls rückläufig ist der Markt für IT-Services inklusive Projektgeschäft und IT-Beratung (38,7 Milliarden Euro, -5,4 Prozent) und Software (25,2 Milliarden Euro, -4,0 Prozent). „Die Sonderkonjunktur in einigen Bereichen, etwa bei Videokonferenz-Software, reicht nicht aus, um Rückgänge an anderer Stelle zu kompensieren. Unternehmen in Kurzarbeit benötigen meist weniger IT-Ressourcen als unter Volllast“, sagt Berg. „Die Kunden von Software-Anbietern sind auf Liquiditätssicherung bedacht und reduzieren Ausgaben für Lizenzen und Wartungsverträge auf das Nötigste. Die Rückgänge in diesem Bereich werden auch durch ein weiter kräftiges Wachstum des Cloud-Geschäfts nicht aufgewogen“, sagt Berg.

    Telekommunikation stabilisiert Gesamtmarkt

    In der Telekommunikation setzt sich der Trend moderaten Wachstums auch im Krisenjahr 2020 fort. Dieses Jahr wird eine Steigerung um 0,4 Prozent auf 67,1 Milliarden Euro erwartet. Mit Telekommunikationsdiensten werden nach Bitkom-Berechnungen 48,8 Milliarden Euro umgesetzt, das entspricht einem Plus von 0,7 Prozent. Das Geschäft mit Endgeräten geht auf 11,2 Milliarden Euro zurück ( 1,1 Prozent). Die Investitionen in die Infrastruktur steigen um 0,5 Prozent auf 7,1 Milliarden Euro. „Die Telekommunikation ist der Stabilitätsanker der Branche. In der Corona-Krise ist die Nachfrage nach Telekommunikationsdiensten gestiegen. Negativ wirken sich vor allem sinkende Roaming-Einnahmen aus, weil Auslandsreisen ausbleiben“, sagt Berg. „Dennoch investieren die Netzbetreiber Milliarden in Frequenzen und in den Aufbau der 5G- und Breitbandnetze.“

    Unterhaltungselektronik schreibt rote Zahlen

    In der Unterhaltungselektronik setzt sich der Abwärtstrend der vergangenen Jahre fort. Auch 2020 gibt es wieder ein kräftiges Minus von 7,0 Prozent, die Umsätze schrumpfen auf 8,2 Milliarden Euro. „Der Markt für Consumer Electronics ist unverändert unter Druck. Der Absatz ist überwiegend rückläufig, mit Ausnahmen wie etwa Spielekonsolen. In einigen Bereichen sinken die durchschnittlichen Stückpreise, unter anderem für TV-Geräte“, sagt Berg.

    Berg: Corona-Krise ist Digital Turning Point

    Mittelfristig stehen die Zeichen für die Digitalbranche insgesamt wieder auf Wachstum. Bitkom-Präsident Berg appelliert an jene Unternehmen, die bislang keinen Grund sahen, in die digitale Transformation zu investieren. Nach eine repräsentativen Bitkom-Studie plant nur jedes vierte Unternehmen quer durch alle Branchen (24 Prozent), in diesem Jahr in digitale Geschäftsmodelle zu investieren. „Die Wochen des Lockdowns sollten ein Weckruf gewesen sein, auch für Bremser und Bedenkenträger. Es sind digitale Technologien, die das öffentliche Leben und unsere Wirtschaft am Laufen gehalten haben“, sagt Berg. „Die Corona-Krise ist ein Digital Turning Point. Unsere digitalen Defizite wurden in den vergangenen Wochen schonungslos offengelegt, in Unternehmen, der Verwaltung und insbesondere der Bildung. Jetzt gilt es umso mehr, die Digitalisierung in allen Bereichen mit Mut, Entschlossenheit und Tempo voranzutreiben.“

    Grafik
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    Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben zur Marktentwicklung sind Daten des European Information Technology Observatory (EITO). EITO ist ein Projekt der Bitkom Research GmbH in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut IDC. Der Bitkom-ifo-Digitalindex basiert auf der monatlichen ifo Konjunkturumfrage und bildet sich aus dem geometrischen Mittel der Werte für die Geschäftslage und die Geschäftserwartungen. Berücksichtigt werden Daten der Digitalbranche, die sich aus Unternehmen der Sektoren Verarbeitendes Gewerbe, Handel und Dienstleistungssektor zusammensetzt. Dazu zählen Hersteller von IT und Kommunikationstechnik, Unterhaltungselektronik, Anbieter von Software und IT-Dienstleistungen, Telekommunikationsdiensten sowie der Groß- und Einzelhandel mit ITK. Gewichtet wird nach Anzahl der Beschäftigten. Der Digitalindex und die weiteren Zeitreihen werden als saisonbereinigte Salden dargestellt.

    Quelle: Bitkom

    https://now.digital/interim-manager-digitalberater-digitale-geschaftsmodelle-transformation/
  • AutoIdent – Nachfrage für KI-basierte Identifikation wächst in 2020

    AutoIdent – Nachfrage für KI-basierte Identifikation wächst in 2020

    AutoIdent – IDnow verzehnfacht sein Wachstum bei der KI-gestützten Lösung in den ersten beiden Quartalen
    AutoIdent –  IDnow der Anbieter von Identity-Verification-as-a-Service-Lösungen, sieht einen starken Volumenzuwachs bei seiner auf künstlicher Intelligenz basierten Lösung. Transaktionen über IDnow AutoIdent haben sich in den ersten beiden Quartalen von 2020 verzehnfacht.Seit der Markteinführung 2018 ist IDnow‘s AutoIdent stark gewachsen und in immer neue Branchen expandiert.

    2020 sieht IDnow einen exponentiellen Volumenzuwachs. Von Januar bis Juni wurde ein Anstieg der durchgeführten Transaktionen von über 1000% verzeichnet. Die Kundenbasis umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichen Branchen: Versicherungen, Banken, Mobilität, Cryptowährungsplattformen oder Telekommunikation. Die Anwendungsgründe sind ebenso vielseitig: neue Geschäftsmodelle, Sicherheitsmaximierung, Digitalisierung – Unternehmen setzen zunehmend auf eine sichere und effiziente Lösung.„Die Identitätsprüfung im Allgemeinen, aber vor allem KI-basierte Produkte wie AutoIdent haben großes Wachstumspotenzial – insbesondere in der derzeitigen Krise, in der digitale Produkte stärker nachgefragt werden als je zuvor.

    Die Digitalisierung muss jetzt schneller vorankommen, und in vielen neuen Anwendungsfällen, die bisher persönlich durchgeführt wurden, werden schlanke, effiziente Produkte wie AutoIdent benötigt. Mit kurzen Einrichtungszeiten und einer einfachen Integration einer einzigen API ist dies das perfekte Produkt, um einerseits sicher und konform zu sein und andererseits ein schnelles und einfaches Onboarding ohne persönliche Interaktion zu ermöglichen,“ sagt Andreas Bodczek, CEO von IDnow.“AutoIdent hat ein enormes internationales Potenzial, insbesondere durch die rasch voranschreitende Digitalisierung in vielen Branchen und den durchschlagenden Erfolg von FinTechs und InsureTechs wächst die Nachfrage nach einfachen, schlanken Lösungen. Ob im Bankwesen, in der Mobilität, in der Telekommunikation oder bei der gemeinsamen Nutzung von Economy-Plattformen – jeder ist an einem schnellen, nahtlosen und sicheren Onboarding-Prozess interessiert, der die Konversionsraten und die Kundenzufriedenheit erhöht, gleichzeitig aber das höchste Sicherheitsniveau bietet,“ führt Andreas Bodczek weiter aus.

    Die künstliche Intelligenz von IDnow AutoIdent erkennt über die Kamera des Smartphones ohne Notwendigkeit von Nutzereingaben Land und Typ des Ausweisdokuments. Danach erfasst die Technologie sowohl den maschinell lesbaren Teil des Ausweisdokuments, sowie auch nicht maschinell-lesbare Bereiche, wie zum Beispiel Adressfelder. Im nächsten Schritt werden durch die künstliche Intelligenz die optischen Sicherheitsmerkmale der Ausweisdokumente, wie zum Beispiel Hologramme, automatisiert überprüft. Mit der anschließenden biometrischen Videoprüfung der Person und einer „liveness detection“ ist der Identifizierungsprozess für den Kunden innerhalb von wenigen Schritten abgeschlossen. Auf Grundlage der erfassten Daten ist das System in der Lage, mit weit über das gesetzliche Maß hinausgehender Verlässlichkeit, zu entscheiden ob die Identifizierung gültig ist.Künstliche Intelligenz und Machine-Learning Technologie garantieren hierbei höchste Qualität und Genauigkeit. Das IDnow-Verfahren setzt darüber hinaus auf einen hybriden Ansatz, der die Vorteile von Mensch und Maschine optimal verbindet. In speziellen Fällen wird die KI mit einem menschlichen Ident-Spezialisten unterstützt, der als zusätzliche Prüf- und Sicherheitsstufe fungiert.Mehr über IDnow AutoIdent und KI-basierte Identifikation in unserem Report: „Zuverlässig, leistungsfähig und bereit für die Zukunft.“

    Zum Report
    Quelle: IDnow
  • eCommerce – Retouren automatisch erfassen, identifizieren und analysieren

    eCommerce – Retouren automatisch erfassen, identifizieren und analysieren

    eCommerce – ein Computertomograph bildet dabei die zurückgesendeten Produkte ab und sendet die Daten an ein neuronales Netz.

    Der Fraunhofer Cluster of Excellence Cognitive Internet Technologies CCIT treibt mit einem Forschungsprojekt einen nachhaltigeren und effizienteren Umgang mit Retouren aus dem Online-Handel voran. Bis Ende des Jahres entsteht eine Machbarkeitsstudie für ein kognitives System, das auch Weichwaren, wie z. B. Schuhe und Kleidung, selbstständig erfassen, identifizieren und analysieren kann. Fast die Hälfte der jährlich 490 Millionen Retouren aus dem Online-Handel in Deutschland gehen auf das Konto dieser Artikel.

    De-Commerce – der Fraunhofer CCIT arbeitet an einer kognitiven Lösung, die es ermöglichen soll, Retouren aus dem Online-Handel vollständig automatisiert zu erfassen – egal aus welchem Material sie sind. Ein Computertomograph bildet dabei die zurückgesendeten Produkte ab und sendet die Daten an ein neuronales Netz, das die Waren identifiziert und analysiert. Dafür kombiniert der Fraunhofer CCIT das Know-how des Fraunhofer-Instituts für Integrierte Schaltungen IIS bei Bildverarbeitungs-, CT- und Internet-of-Things-(IoT)-Technologien und die Expertise des Fraunhofer-Instituts für intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS bei Methoden des Maschinellen Lernens sowie der Künstlichen Intelligenz.

    eCommerce – Ausgehend von einem bereits existierenden Demonstrator für Hartwaren, wie z. B. Stifte, entwickeln die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Machtbarkeitsstudie für die automatische Erfassung, Identifikation und Analyse von »schwer-deformierbaren« Objekten. Schuhe gehören in diese Kategorie  und eignen sich gut, um Technologien voranzutreiben, die auch für Weichwaren, wie z. B. Kleidung, eingesetzt werden können. »Unser Ziel ist es, mehr Nachhaltigkeit und Effizienz beim boomenden E-Commerce zu schaffen«, sagt Christian Banse, Geschäftsstellenleiter des Fraunhofer CCIT.

    Schätzungsweise 490 Millionen Artikel-Retouren jährlich

    Immer mehr Menschen kaufen über das Internet ein. Doch in vielen Fällen mehr, als sie eigentlich benötigen. Denn die Retouren sind in der Regel kostenfrei. Jedes sechste Paket wird in Deutschland wieder zurückgeschickt. Bei Kleidung und Schuhen ist es fast die Hälfte der bestellten Menge. Insgesamt gab es 2018 schätzungsweise 490 Millionen Artikel-Retouren im Online-Handel in Deutschland. Viele Händler werfen die zurückgeschickten Waren weg. Der Aufwand ist zu groß, die Retouren zu erfassen und wieder in das Sortiment aufzunehmen. Stattdessen wird der Verlust in die Preise einkalkuliert.

    Noch fehlen automatisierte Lösungen

    »Dieses Vorgehen ist nicht nachhaltig. Es werden Ressourcen für die Herstellung von Produkten aufgewendet, die nicht genutzt werden und es entstehen unnötige Kosten bzw. Emissionen beim Transport dieser Güter«, sagt Projektleiterin Laura Anger vom Fraunhofer IAIS. »Es verlieren beide Seiten: Kunden zahlen erhöhte Preise und Händler können sich beim Einpreisen des Verlusts verschätzen«. Wird diese Praxis per Gesetz verboten bzw. Gebühren für Retouren eingeführt, stehen Händler vor großen Herausforderungen. Denn die meisten von ihnen müssen ihre Retouren größtenteils sehr aufwändig manuell erfassen. »Insbesondere für Weichwaren gibt es noch keine gängigen, technischen Lösungen für ein automatisiertes Management der Rücksendungen«, sagt Achim Kämmler, Projektleiter am Fraunhofer IIS. Das Forscherteam plant, die Machbarkeitsstudie Ende des Jahres vorzustellen.

    Quelle: Frauenhofer Institut

    https://now.digital/interim-manager-digitale-transformation/ecommerce-news/retouren-entgangener-umsatz-und-hohe-personal-und-prozesskosten/
  • Cloud-Computing – Datenschutz und IT-Sicherheit Top-Kriterien bei Anbieterwahl

    Cloud-Computing – Datenschutz und IT-Sicherheit Top-Kriterien bei Anbieterwahl

    Bitkom Research und KPMG veröffentlichen Cloud-Monitor 2020.
    Drei von vier Unternehmen nutzen Cloud-Computing


    Cloud-Computing bleibt auf Wachstumskurs: Drei von vier Unternehmen (76 Prozent) nutzten im Jahr 2019 Rechenleistungen aus der Cloud – im Vorjahr waren es 73 Prozent und im Jahr 2017 erst 66 Prozent. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von Bitkom Research im Auftrag der KPMG AG unter 555 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern in Deutsch-land. Weitere 19 Prozent planen oder diskutieren den Cloud-Einsatz. Nur 6 Prozent wollen auch künftig auf die Cloud verzichten. „Cloud-Anwendungen haben sich in der gesamten Wirtschaft durchgesetzt. Die Unternehmen haben verstanden, dass Cloud-Computing eine grundlegende Technologie für das Geschäft von morgen ist“, sagt Dr. Axel Pols, Geschäftsführer von Bitkom Research. Cloud-Computing bezeichnet aus Sicht der Anwender die bedarfsgerechte Nutzung von IT-Leistungen wie beispielsweise Software, Speicherplatz oder Rechenleistung über Datennetze. Das Datennetz kann ein unternehmens- bzw. organisationsinternes Intranet (Private-Cloud-Computing) oder das öffentliche Internet (Public-Cloud-Computing) sein. So nutzten im vergangenen Jahr fast drei von fünf der Unternehmen (58 Prozent) Private-Cloud-Anwendungen, zwei von fünf (38 Prozent) setzten auf Public-Cloud-Lösungen. Jedes dritte Unternehmen (32 Prozent) betrieb bereits Multi-Cloud-Computing.

    Die Cloud wird zum Motor der Digitalisierung

    Für die meisten Unternehmen bedeutet Cloud-Computing mehr als nur skalierbare Rechenleistungen abrufen zu können. Mehr als drei Viertel der Cloud-Nutzer (77 Prozent) sehen im Cloud-Einsatz einen großen Beitrag zur Digitalisierung des Unternehmens insgesamt. Für die Digitalisierung interner Prozesse sagen dies 69 Prozent und zwei von fünf (38 Prozent) geben an, dass Cloud-Computing einen großen Beitrag für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle leistet. „Cloud-Computing hat sich zur Kerntechnologie der Digitalisierung entwickelt. Die besonderen Herausforderungen der Covid-19-Krise haben uns die Stärken des Cloud-Computing vor Augen geführt“, sagt Peter Heidkamp, Head of Technology bei KPMG.

    Wer Cloud-Anwendungen nutzt oder damit plant, macht verschiedene Kriterien bei der Auswahl eines Cloud-Dienstleisters zur Voraussetzung. Die Konformität mit der Daten-schutz-Grundverordnung ist dabei am wichtigsten, fast alle Unternehmen (96 Prozent) geben dies an. Für 88 Prozent ist eine transparente Sicherheitsarchitektur eine Grundvoraussetzung, mehr als drei Viertel (77 Prozent) bestehen auf die Möglichkeit, Cloud-Daten verschlüsseln zu können. Auch der Datenspeicherort ist für viele Cloud-Nutzer und -Planer ein wichtiges Thema. Für zwei Drittel (65 Prozent) darf das Rechenzentrum des Anbieters ausschließlich im Rechtsgebiet der EU stehen. Ähnliche viele (63 Prozent) wollen, dass der Hauptsitz des Cloud-Anbieters eben dort ist (63 Prozent). „Datenschutz und Sicherheit sind die Top-Kriterien bei der Anbieterauswahl. Wer zusätzlich eine einfache Systemintegration und auch Exit-Strategien vereinbart, punktet bei Cloud-Anwendern“, so Pols.

    Mobiler Zugriff auf IT ist größter Vorteil

    Die allermeisten Unternehmen mit einer Public-Cloud im Einsatz machen positive Erfahrungen. Fast acht von zehn (78 Prozent) unterstreichen, dass der mobile Zugriff auf IT-Ressourcen erleichtert wird. Ähnlich viele (77 Prozent) berichten von einer schnelleren Ska-lierbarkeit ihrer IT-Leistungen. Jeder zweite Public-Cloud-Anwender (50 Prozent) beobachtet eine Zunahme der Datensicherheit und ein Viertel (24 Prozent) konnte seine IT-Kosten ins-gesamt über die Public-Cloud senken. Für drei von zehn Anwendern (30 Prozent) hat der IT-Administrationsaufwand durch die Public-Cloud aber auch zugenommen.

    Über die Public-Cloud greifen viele Unternehmen auch gezielt auf neue digitale Technologien zu. Fast ein Viertel dieser Anwender (23 Prozent) setzt auf Lösungen für das Internet der Dinge oder Industrie 4.0 aus der Public-Cloud. Weitere 30 Prozent planen einen solchen Einsatz. Data-Lake-Anwendungen sind bei jedem siebten Public-Cloud-Nutzer (17 Prozent) in Betrieb, 8 Prozent geben dies für den Bereich Spracherkennung an. Eher wenige Unternehmen greifen auf Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) aus der Public-Cloud zurück, auf 7 Prozent trifft dies zu und weitere 20 Prozent planen den Einsatz von KI aus der Cloud. Erst 2 Prozent nutzen Blockchain-Lösungen aus der Public-Cloud.

    Sicherheitsbedenken als Hemmschuh

    Warum zögern Unternehmen, die Public-Cloud zu nutzen? Unternehmen ohne Public-Cloud-Lösungen haben vor allem Sicherheitsbedenken. Sieben von zehn Nichtnutzern (70 Prozent) fürchten einen unberechtigten Zugriff auf sensible Unternehmensdaten. Für 60 Prozent ist die Rechtslage unklar, ähnlich viele (59 Prozent) zweifeln an der Integration einer Public-Cloud in bestehende Lösungen. Und zwei von fünf Nichtnutzern (43 Prozent) fehlen die Ressourcen im Personal. „Wer mit seinem digitalen Business durch Nutzung der Public-Cloud Gas geben will, benötigt eben auch gute Bremsen. Ein tragfähiges Sicherheitskonzept mit einer flexiblen Absicherung der Cloud-Services schafft die Grundlage für die vertrauensvolle Cloud-Nutzung“, sagt Marko Vogel, Partner Cyber Security bei KPMG.

    Dabei ist die Public-Cloud laut der Befragten weniger anfällig für Sicherheitsvorfälle als die eigene IT im Unternehmen und wird auch zunehmend sicherer. Gut ein Fünftel (22 Prozent) der Public-Cloud-Nutzer gibt an, dass es in den letzten zwölf Monaten zu Sicherheitsvorfällen in den von ihnen genutzten Cloud-Lösungen gekommen ist. Für weitere 36 Prozent be-stand ein solcher Verdacht. Zum Vergleich: Von Sicherheitsvorfällen in der unternehmensinternen IT berichteten drei von zehn Unternehmen (28 Prozent), zwei von fünf (40 Prozent) hatten einen entsprechenden Verdacht. Die große Mehrheit verfügt über Sicherheitskonzepte für die Cloud, gleich ob Public oder Private: Gut drei Viertel der Cloud-Anwender (77 Prozent) geben dies an.

    Weitere Informationen zum Thema Cloud-Computing sowie der vollständige Bericht „Cloud-Monitor 2020“ sind verfügbar unter: www.kpmg.de/cloud

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    Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt hat. Dabei wurden 555 Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland telefonisch befragt. Die Interviews wurden mit Geschäfts-führern, IT-Leitern, CTOs und CIOs geführt. Die Umfrage ist repräsentativ für die Gesamtwirtschaft.

    Quelle: Bitkom

    https://now.digital/interim-manager-digitale-transformation/it-security-news/it-sicherheitsgesetz-2-0-bitkom-fordert-nachbesserungen/
  • Digitalisierung findet mehr Zuspruch

    Digitalisierung findet mehr Zuspruch

    Digitalisierung – Studie zu digitaler Teilhabe zeigt größere Offenheit seit Corona-Krise


    Digitalisierung – Die Corona-Krise hat bei vielen Menschen ihr Verhältnis zur Digitalisierung geändert. Jeder Dritte (32 Prozent) steht der Digitalisierung seither offener gegenüber, jeder Fünfte (21 Prozent) kritischer. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie im Auftrag der Initiative „Digital für alle“ anlässlich des ersten bundesweiten Digitaltags am 19. Juni 2020. Befragt wurden mehr als 1.000 Personen in Deutschland ab 16 Jahren. Demnach bezeichnen rund drei von vier Befragten (73 Prozent) die Digitalisierung als Chance. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von 5 Prozentpunkten. Demgegenüber sieht jeder Vierte (25 Prozent) die Digitalisierung als Gefahr. Das sind 6 Prozentpunkte weniger als 2019. Auch digitalen Technologien stehen die Deutschen offener gegenüber als im Vorjahr. Die große Mehrheit (87 Prozent, +6 Prozentpunkte) sieht sie positiv, jeder Neunte (11 Prozent, -5 Prozentpunkte) negativ. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) gibt an, dass sich ihre Einstellung zum Thema Digitalisierung nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie verändert hat – für die meisten zum Positiven. Für 44 Prozent hat sich hingegen nichts geändert.

    Jeder Fünfte hat Vorbehalte und Bedenken

    Digitalisierung – Auf die offene Frage nach spontanen Assoziationen zum Thema Digitalisierung nennt jeder Fünfte (22 Prozent) Vorbehalte und Bedenken wie etwa die Sorge um Datensicherheit oder Angst vor einem Job-Verlust. Ebenfalls jeweils 22 Prozent verbinden mit Digitalisierung technische Geräte wie Computer, Smartphone oder Sensoren beziehungsweise stellen einen Zusammenhang zur Corona-Krise her, zum Beispiel die Möglichkeit, Kontakt zu halten oder digitale Hilfsangebote wahrzunehmen. Dahinter folgen unter anderem Assoziationen mit dem Alltag (17 Prozent), der Wirtschafts- und Arbeitswelt (12 Prozent) und allgemeinen Vorteilen der Digitalisierung wie mehr Komfort (10 Prozent).

    „Die große Mehrheit sieht die Digitalisierung positiv und betont vor allem die Chancen und Vorteile, die digitale Technologien bieten. Aber rund ein Viertel der Menschen kann mit der Digitalisierung nichts anfangen, kann mit der Entwicklung nicht schritthalten oder lehnt sie schlicht ab – obwohl gerade die Corona-Krise gezeigt hat, wie wir digitale Technologien zum Wohle aller nutzen können“, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg bei der Vorstellung der Studie. Petra Bentkämper, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes, erklärte: „In den letzten Wochen haben wir erlebt, wie Zusammenhalt über digitale Medien gestaltet werden kann – Ehrenamtliche in ganz Deutschland haben hier viel geleistet und Engagement und Flexibilität bewiesen. Der Digitaltag macht noch einmal deutlich: Digitalisierung funktioniert nur gemeinsam! Damit das gelingt, braucht es eine digitale Infrastruktur, die auch den ländlichen Raum miteinschließt. Außerdem müssen wir den Prozess der Digitalisierung demokratisch gestalten: Auch jene Menschen, die Sorge vor der Digitalisierung haben und denen der Zugang dazu fehlt, müssen gehört werden.“

    Landrat Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistages, sagte für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: „In den Städten, Landkreisen und Gemeinden können erhebliche Digitalisierungspotenziale gehoben werden, sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Verabredungen der Koalitionsparteien, die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen sowie den Mobilfunk- und Glasfaserausbau mit Milliardenbeträgen zu beschleunigen. Es ist nicht nur wichtig, gut durch die Krise, sondern daran anschließend auch weitere Schritte voran zu kommen. Corona hat uns in den letzten Monaten gerade die digitalen Bedarfe überdeutlich vor Augen geführt. Davon profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Handwerksbetriebe in entscheidendem Maße. Im Bereich der Daseinsvorsorge kann Digitalisierung die Behörden agiler und Apps das Leben der Menschen leichter machen. Von entscheidender Bedeutung ist die Nutzerfreundlichkeit solcher Angebote. Digitale Dienste sind damit auch ein wesentlicher Baustein für gleichwertige Lebensverhältnisse und zur kraftvollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung überall in Deutschland.“

    Dorothee Bär MdB, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, erklärte: „Die Digitalisierung berührt inzwischen fast alle unsere Lebensbereiche – warum brauchen wir da einen Digitaltag? Nun, die Digitalisierung ist zwar schon tief in unser Leben vorgedrungen, aber vieles davon nehmen wir gar nicht wahr. Digitalisierung ist mehr als Smartphone und Internet – der Digitaltag weckt hierfür Verständnis und gibt Einblicke, was Digitalisierung noch alles bedeutet und welche Chancen für Bürgerinnen und Bürger in der Digitalisierung liegen. Ob Bildung, Arbeitswelt oder in der Mobilität, durch den Digitaltag soll Digitalisierung greifbarer werden und die Menschen ermutigen, die digitale Zukunft unseres Landes mitzugestalten.“ Die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung lädt im Rahmen des Digitaltags zu einem Online-Barcamp ein, um mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern und allen Interessierten über die Schule von Morgen zu diskutieren.

    Senioren messen Digitalisierung geringere Bedeutung bei

    Im Alltag der allermeisten Menschen hat die Digitalisierung einen festen Platz. Allerdings unterscheidet sich die individuelle Bedeutung je nach Einsatzgebiet. Auch das Alter spielt dabei eine entscheidende Rolle. Für die große Mehrheit der 16- bis 64-Jährigen haben digitale Technologien persönlich eine große Bedeutung bei Information (89 Prozent), Kommunikation (83 Prozent) und Unterhaltung (80 Prozent). Bei den Senioren ab 65 Jahren fallen die Anteile deutlich geringer aus (Information: 69 Prozent; Kommunikation: 58 Prozent; Unterhaltung: 42 Prozent). Beim Reisen messen die 16- bis 64-Jährigen den digitalen Technologien zu 74 Prozent eine große Bedeutung bei, in der Generation 65 plus sind es 41 Prozent. Die Unterschiede zwischen Jüngeren und Älteren ziehen sich durch alle Bereiche: Einkaufen (64 Prozent/49 Prozent), Gesundheit und Vorsorge (60 Prozent/46 Prozent), Mobilität (59 Prozent/42 Prozent) und Haushalt (47 Prozent/21 Prozent). Am größten fallen die Differenzen bei den Themen Schule, Aus- und Weiterbildung (56 Prozent/12 Prozent) und Arbeit (54 Prozent/0 Prozent) aus, also bei Themen, die nicht mehr für alle Senioren relevant sind. Unterschiede finden sich auch in Einstellungsfragen wieder. Während acht von zehn der 16- bis 64-Jährigen (83 Prozent) der Aussage zustimmen, digitale Technologien machen ihr Leben leichter, sind es bei den Senioren nur 56 Prozent. Während jeder neunte Jüngere (11 Prozent) lieber in einer Welt ohne digitale Technologien leben würde, stimmt dieser Aussage sogar jeder vierte Senior (26 Prozent) zu.

    Fehlende Nutzerorientierung ist größte Hürde

    Das größte Problem bei der Nutzung digitaler Technologien stellt für die meisten eine unzureichende Nutzerorientierung dar. Zwei Drittel aller Befragten (65 Prozent) nennen mangelnde Nutzerfreundlichkeit als Hürde. Die Mehrheit sieht zudem komplizierte Bedienungsanleitungen (58 Prozent) und fehlende Unterstützung bei technischen Fragen oder Problemen (56 Prozent) als Hemmnisse, unverständliche Angaben zum Datenschutz nennt jeder Zweite (53 Prozent). Eine geringere Rolle spielen dagegen fehlendes Technikverständnis (41 Prozent), unklare Vorstellungen über Nutzenvorteile (39 Prozent), mangelndes Interesse an digitalen Technologien (34 Prozent) und hohe Anschaffungskosten (34 Prozent).

    Ihre eigene Digitalkompetenz schätzen die Deutschen auf einer Schulnotenskala im Durchschnitt als befriedigend (3,3) ein. Am besten benoten sich die 16- bis 29-Jährigen (2,7), am schlechtesten die Senioren ab 65 Jahren (4,3).

    Digitaltag für digitale Teilhabe

    Um die digitale Teilhabe quer durch alle Altersklassen zu fördern, findet am 19. Juni 2020 erstmals der bundesweite Digitaltag statt. Unter www.digitaltag.eu/aktionen finden sich mehr als 1.000 Aktionen – von Webcasts, Webinaren und Livestreams über Online-Beratungen, virtuelle Museumsführungen und Programmierkurse bis hin zu Hackathons. Die Veranstaltungen können nach Themenkategorien gefiltert und mit inhaltlicher Beschreibung im Volltext durchsucht werden. Trägerin des Digitaltags ist die Initiative „Digital für alle“, in der 28 Organisationen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Wohlfahrt und öffentliche Hand versammelt sind. Unter dem Hashtag #digitalmiteinander soll der Digitaltag Menschen in ganz Deutschland miteinander verbinden und bietet eine Plattform, um verschiedenste Aspekte der Digitalisierung zu beleuchten, Chancen und Herausforderungen zu diskutieren und einen breiten gesellschaftlichen Dialog anzustoßen. Anlässlich des Digitaltags wird der mit 30.000 Euro dotierte „Preis für digitales Miteinander“ in drei Kategorien verliehen. Die Preisträger werden am 17. Juni 2020 bekannt gegeben und am Digitaltag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier virtuell in Schloss Bellevue empfangen. Die Veranstaltung wird ab 10 Uhr im Livestream übertragen.

    Nach der Premiere am 19. Juni 2020 wird der Digitaltag jährlich stattfinden. Informationen und Hintergründe zur Initiative „Digital für alle“ sowie zum Digitaltag, zu den Aktionen und Beteiligungsmöglichkeiten, und zum Preis für digitales Miteinander gibt es unter www.digitaltag.eu.

    Partner der Initiative „Digital für alle“:

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    AWO Bundesverband | Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) | Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) | Bitkom | Bundeselternrat | Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) | Deutscher Bibliotheksverband (dbv) | Deutscher Bundesjugendring | Deutscher Caritasverband | Deutscher Kulturrat | Deutscher LandFrauenverband | Deutscher Landkreistag | Deutscher Naturschutzring | Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) | Deutscher Städtetag | Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) | Deutscher Volkshochschul-Verband (DVV) | Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung | Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands | Hochschulrektorenkonferenz | Verband der TÜV (VdTÜV) | Verband kommunaler Unternehmen (VKU) | Verbraucherzentrale Bundesverband | Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) | VOICE – Bundesverband der IT-Anwender | Wissenschaft im Dialog | Zentralverband des deutschen Handwerks (ZdH) | Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland

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    Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Im Mai 2020 wurden dabei 1.005 Personen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.

    Quelle: bitkom