Datenschutz – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) veröffentlicht die Ergebnisse seines Konsultationsverfahrens zur Anonymisierung personenbezogener Daten. Wichtigste Erkenntnis: Die Anonymisierung von personenbezogenen Daten ist mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage grundsätzlich möglich – auch im Telekommunikationssektor. Eine Verpflichtung zur unverzüglichen Löschung ist durch eine Anonymisierung erfüllbar, hier ist allerdings ein strengerer Maßstab anzulegen.
BfDI Professor Kelber freut sich über die rege Beteiligung am Konsultationsverfahren: Wir haben viele Stellungnahmen aus Wirtschaft und Wissenschaft, von Behörden und der Zivilgesellschaft erhalten. Die verschiedenen Ansichten spiegeln dabei die Komplexität des Themas wider. Nach Auswertung aller Beiträge veröffentlichen wir jetzt unser Positionspapier, um für mehr Rechtssicherheit bei den von mir beaufsichtigten Stellen zu sorgen. Ich bedanke mich bei allen, die sich an unserem ersten Konsultationsverfahren beteiligt haben.
Der BfDI hatte den Bedarf für eine Positionierung gesehen, da die Anonymisierung trotz ihrer hohen praktischen Bedeutung nur rudimentär geregelt ist. Die DSGVO enthält lediglich den Hinweis, dass deren Regelungen nicht für anonyme Informationen gelten.
Für viele Forschungsprojekte und Geschäftsmodelle ist die Analyse von abstrakten Datensätzen ausreichend, selbst wenn der Personenbezug aufgehoben wurde. Die Anonymisierung kann als ein Mittel angesehen werden, im Einzelfall eine Verarbeitung von Daten überhaupt erst zu ermöglichen. Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze und insbesondere die Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus sind dabei so wichtig wie selbstverständlich.
Das Positionspapier sowie die eingegangenen Stellungnahmen zum Konsultationsverfahren finden Sie hier:
Anonymisierung – Eine Standortbestimmung zwischen der DSGVO und dem TKG
Der BfDI hat am 29. Juni 2020 ein Positionspapier zur Anonymisierung unter der DSGVO unter besonderer Berücksichtigung der TK-Branche veröffentlicht. Es entstand nach der Durchführung des ersten öffentlichen Konsultationsverfahrens der Behörde.
Ist die Anonymisierung personenbezogener Daten rechtfertigungsbedürftig? Und auf welche Rechtsgrundlage lässt sich die Anonymisierung stützen? Diese und andere Fragen rund um die Anonymisierung sind Gegenstand des Positionspapiers des BfDI.
Im Positionspapier wird nun der aktuelle rechtliche Rahmen für die Anonymisierung aufzeigt. Das Positionspapier soll den Verantwortlichen eine Orientierung bei der datenschutzrechtlichen Bewertung ihrer Anonymisierungspraktiken bieten.
Die Stellungnahmen der Konsultationsteilnehmer sind hier abrufbar:
Das Positionspapier steht Ihnen als Download zur Verfügung:
- Download Stellungnahme ADM (PDF, 242KB)
- Download Stellungnahme des Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft (PDF, 275KB)
- Download Stellungnahme Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (PDF, 183KB)
- Download Stellungnahme Bitkom (PDF, 427KB)
- Download Stellungnahme des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (PDF, 215KB)
- Download Stellungnahme Charité (anonymisiert) (PDF, 97KB)
- Download Stellungnahme der CIB software GmbH (PDF, 547KB)
- Download Stellungnahme Deutscher Dialogmarketing Verband (PDF, 191KB)
- Download Stellungnahme der Deutschen Telekom AG (PDF, 250KB)
- Download Stellungnahme des DIN Normenauschusses Informationstechnik und Anwendungen (PDF, 40KB)
- Download Stellungnahme Dr. Stefan Els (PDF, 106KB)
- Download Stellungnahme ECO – Verband der Internetwirtschaft (PDF, 76KB)
- Download Stellungnahme FIZ Karlsruhe (PDF, 666KB)
- Download Stellungnahme GDD (PDF, 98KB)
- Download Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (PDF, 266KB)
- Download Stellungnahme der Initiative Europäischer Netzbetreiber (PDF, 324KB)
- Download Stellungnahme der IUBH, Fachbereich Sicherheit (PDF, 932KB)
- Download Stellungnahme KI Bundesverband (PDF, 1MB)
- Download Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (PDF, 101KB)
- Download Stellungnahme des LfD Sachsen-Anhalt (PDF, 33KB)
- Download Stellungnahme des LfDI Baden-Württemberg (PDF, 113KB)
- Download Stellungnahme der mostly AI (PDF, 373KB)
- Download Stellungnahme von Privitar (PDF, 4MB)
- Download Stellungnahme von Telefónica (PDF, 353KB)
- Download Stellungnahme der TMF (PDF, 443KB)
- Download Stellungnahme des TÜV Hessen (PDF, 109KB)
- Download Stellungnahme der Universität Hamburg, Fachbereich Informatik (PDF, 55KB)
- Download Stellungnahme der Universität Kassel (PDF, 199KB)
- Download Stellungnahme des VATM (PDF, 423KB)
- Download Stellungname der VDI Technologiezentrum GmbH (PDF, 265KB)
- Download Stellungnahme des vzbv (PDF, 107KB) Download Stellungnahme von www.impact-one.de (PDF, 1MB)
- Quelle: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit