Kategorie: Data Governance Insights

Data Governance Insights: Aktuelle Entwicklungen und Best Practices in der Datenverwaltung

Willkommen bei Data Governance News, Ihrer zentralen Anlaufstelle für die neuesten Informationen und fundierten Berichte über die Welt der Datenverwaltung. Hier bieten wir Ihnen umfassende Einblicke in die neuesten Entwicklungen, Technologien und Best Practices im Bereich Data Governance und decken die wichtigsten untergeordneten Themen ab.

Neueste Entwicklungen und Forschung

Unsere Berichterstattung umfasst die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Fortschritte im Bereich der Datenverwaltung. Erfahren Sie mehr über innovative Ansätze zur Sicherstellung der Datenqualität, Integrität und Verfügbarkeit, die Unternehmen dabei helfen, ihre Daten als strategischen Vorteil zu nutzen.

Datenrichtlinien und Compliance

Data Governance News beleuchtet die neuesten gesetzlichen Anforderungen und regulatorischen Entwicklungen, die die Datenverwaltung betreffen. Bleiben Sie auf dem Laufenden über neue Compliance-Richtlinien, Datenschutzgesetze wie die DSGVO und deren Auswirkungen auf Unternehmen weltweit.

Datensicherheit und Datenschutz

Ein zentraler Bestandteil der Data Governance ist die Datensicherheit und der Schutz personenbezogener Daten. Wir informieren Sie über Best Practices zur Sicherstellung der Datensicherheit, Schutz vor Cyberangriffen und Maßnahmen zur Einhaltung von Datenschutzvorschriften.

Datenqualität und -integrität

Erfahren Sie, wie Unternehmen die Genauigkeit, Konsistenz und Verlässlichkeit ihrer Daten sicherstellen. Unsere Berichterstattung bietet tiefgehende Einblicke in Methoden zur Datenbereinigung, Datenqualitätsmetriken und Tools zur Überwachung und Verbesserung der Datenqualität.

Datenzugriffsmanagement

Lesen Sie über Strategien und Technologien zur Verwaltung des Datenzugriffs. Erfahren Sie, wie Unternehmen sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf sensible Daten haben, und wie Rollen- und Berechtigungsmanagement effektiv umgesetzt wird.

Metadatenmanagement

Entdecken Sie die Bedeutung des Metadatenmanagements für eine erfolgreiche Data Governance. Wir stellen Ihnen Ansätze und Tools zur Verwaltung und Nutzung von Metadaten vor, die helfen, Datenressourcen besser zu verstehen und zu organisieren.

Datenkataloge und -linien

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Data Governance ist das Management von Datenkatalogen und Datenlinien. Erfahren Sie, wie Unternehmen ihre Datenbestände dokumentieren und nachvollziehbar machen, um Transparenz und Datenverfügbarkeit zu verbessern.

Technologien und Tools

Erfahren Sie mehr über die neuesten Technologien und Tools, die Unternehmen bei der effektiven Verwaltung ihrer Daten unterstützen. Von Data Governance Plattformen bis hin zu speziellen Tools für Datenqualität, Datenkataloge und Metadatenmanagement – wir stellen Ihnen die wichtigsten Innovationen vor.

Strategien und Best Practices

Unsere Berichterstattung bietet tiefgehende Einblicke in bewährte Strategien und Best Practices für eine erfolgreiche Datenverwaltung. Lernen Sie von erfolgreichen Implementierungen und erfahren Sie, welche Methoden und Ansätze sich in der Praxis bewährt haben.

Interviews und Expertenmeinungen

Lesen Sie exklusive Interviews mit führenden Experten im Bereich Data Governance. Erfahren Sie aus erster Hand, wie Datenprofis die Herausforderungen und Chancen der Datenverwaltung sehen und welche Strategien sie empfehlen.

Markttrends und Analysen

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Markttrends und wirtschaftlichen Auswirkungen von Data Governance. Unsere Expertenanalysen bieten Ihnen wertvolle Einblicke in Marktbewegungen, Investitionstrends und die strategischen Entscheidungen führender Unternehmen.

Konferenzen und Veranstaltungen

Erhalten Sie umfassende Berichte über wichtige Konferenzen, Branchenveranstaltungen und Workshops im Bereich Data Governance. Bleiben Sie informiert über die Diskussionen und Präsentationen, die die Landschaft der Datenverwaltung prägen.

Fallstudien und Best Practices

Lernen Sie aus detaillierten Fallstudien und Best Practices, wie Unternehmen ihre Data Governance-Programme erfolgreich implementiert haben. Diese Praxisbeispiele bieten wertvolle Einblicke und praktische Tipps für die Umsetzung eigener Data Governance-Initiativen.

Data Governance News ist Ihre unverzichtbare Ressource für alles, was Sie über die Verwaltung und Nutzung von Daten wissen müssen. Bleiben Sie informiert und an der Spitze der Datenverwaltung mit Data Governance News!

  • Payment Digital – Paymenttrend: Nutzung des Smartphones zur Bezahlung immer selbstverständlicher

    Payment Digital – Paymenttrend: Nutzung des Smartphones zur Bezahlung immer selbstverständlicher

    Payment Digital – Neue ECC Paymentstudie zeigt: Das Smartphone hat sich nicht nur beim Online-, sondern auch beim stationären Shopping etabliert. Größte Pluspunkte: Bequemlichkeit und Einfachheit. Zwei von drei Konsument:innen beabsichtigen, zukünftig häufiger mit dem Smartphone zu bezahlen. 
    Immer und überall dabei – rund die Hälfte der Konsument:innen (53 %), die  sich überwiegend online informieren, wählt dabei das Smartphone, weil es immer zur Hand ist. Mittlerweile shoppt der Großteil der Konsument:innen (85 %) online regelmäßig über das Mobiltelefon. Aber nicht nur beim Onlineshopping, sondern auch im stationären Geschäft steigt die Relevanz des Smartphones. Schon heute bezahlt jede:r dritte Konsument:in (32 %) zumindest gelegentlich kontaktlos per Smartphone. Die neue „ECC Paymentstudie Vol. 26“ des ECC KÖLN untersucht die Rolle des Smartphones beim (Online-)Shopping und zeigt mit ihren Ergebnissen, dass das sogenannte Smartmonnaie längst im Einkaufsalltag der Konsument:innen angekommen ist.

    Payment Digital – Bezahlung per Smartphone ist für Konsument:innen bequem und einfach
    Nicht nur online, sondern auch am Point-of-Sale (POS) gewinnt das Smartphone an Relevanz. Zwar dominiert beim mittlerweile weit verbreiteten kontaktlosen Bezahlen nach wie vor die Karte (95 %)*, jedoch bezahlt knapp ein Fünftel der Konsument:innen (18 %) bereits heute regelmäßig mit dem Smartphone an der Ladenkasse. 59 Prozent wollen darüber hinaus zukünftig (viel) häufiger mit dem Smartphone zahlen. Insbesondere bei der Nutzung von Mobilitätsangeboten, wie dem Mieten von Sharing-Fahrzeugen (37 %) oder dem Ticketkauf im ÖPNV (34 %), sowie für größere (22 %) oder kleinere Einkäufe (21 %) hat das Smartphone für Teile der Konsument:innen bereits das Portemonnaie ersetzt. Dabei schätzen sie vor allem die Bequemlichkeit und Einfachheit im Gegensatz zu Karte oder Bargeld. Jede:r fünfte Konsument:in würde es sogar begrüßen, überall mit dem Smartphone bezahlen zu können (21 %).

    Auch über das Bezahlen hinaus wird das Smartphone von den Konsument:innen im stationären Handel vielseitig genutzt. Sei es für das Verwalten von Bonuskarten (57 %), das Abrufen von Gutscheinen (56 %) oder die allgemeine Verwaltung von Mitgliedschaften in Kundenprogrammen (55 %). Weniger häufig wird hingegen der vielfach diskutierte digitale Kassenzettel genutzt (34 %). Besonders onlineaffine Kund:innen nutzen digitale und vernetzte Angebote erwartungsgemäß signifikant häufiger als der Durchschnitt.

    „Auch wenn das Smartphone das klassische Portemonnaie aktuell noch nicht gänzlich überflüssig macht, sehen wir einen klaren Shift zur ausgedehnten Nutzung des Mobiltelefons als Zahlungsmittel online und am Point-of-Sale. Wer als Händler seine Angebote und Prozesse noch nicht dahingehend ausgerichtet hat, sollte hier unbedingt nachrüsten, um zukunftsfähig aufgestellt zu sein“, so Mailin Schmelter, stellvertretende Bereichsleitung am ECC KÖLN, zu den Ergebnissen der Studie.
     
    Payment Digital – Smartshopping steigert Ansprüche der Konsument:innen an Mobiloptimierung
    Online ist das Smartphone nicht mehr nur Informations- und Inspirationskanal für die Mehrheit der Konsument:innen (62 %), sondern längst auch direkter Kaufkanal. So wird mittlerweile mehr als jeder zweite Onlinekauf per Smartphone getätigt (57 %) und auch Apps von Händlern werden immer beliebter (55 %). Ein absolutes No-Go: Nicht-mobiloptimierte Onlineshops und – noch dramatischer – nicht-mobiloptimierte Check-outs. Hier verlieren Händler rund ein Viertel der potentiellen Käufer:innen (28 %). Auch in puncto Zahlungsverfahren haben Konsument:innen genaue Vorstellungen: Beim Onlineshoppen mit dem Smartphone zahlen sie am liebsten per PayPal (85 %), Rechnung (75 %) oder Kreditkarte (45 %). Wer seinen smartphone-affinen Kund:innen beim Mobile Shopping nicht eines seiner Top 3 Lieblingsverfahren anbietet, riskiert auch hier Kaufabbrüche (25 %).

    Wörter der Meldung: 536
    Zeichen (inkl. Leerzeichen): 3.946

    * Sowohl Kredit-, als auch Debit- oder Girokarte.

      
     
    Daten und Grafiken aus dieser Pressemitteilung dürfen nur im Rahmen journalistischer oder redaktioneller Zwecke genutzt werden. Die werbliche und kommerzielle Nutzung sowie Aufbereitung für eine vertragsbasierte Weitervermarktung ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Statistikportale.

    Über die Studie
    Für die „ECC Paymentstudie Vol. 26“ hat das ECC KÖLN in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Malte Krüger 2.000 deutsche Konsument:innen (Smartphonebesitzer:innen, internetrepräsentativ nach Alter und Geschlecht) im Januar 2022 befragt. Darüber hinaus wurde zeitgleich eine Umfrage unter 241 überwiegend kleinen und mittelständischen Händlern mit einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro durchgeführt.

    Die ECC Paymentstudie untersucht bereits zum 26. Mal Angebot und Nachfrage von Zahlungsverfahren und legt in der diesjährigen Deep-Dive-Studie den Fokus auf die Rolle des Smartphones (online und stationär). Die Pressemitteilung im PDF-Format finden Sie hier.

    Die ECC Paymentstudie wurde unterstützt von folgenden Unternehmen: Klarna, PayPal, VR Payment GmbH, Unzer GmbH und Lowell Financial Services GmbH. Als Medienpartner unterstützt darüber hinaus iXtenso die Studie.

    Die komplette Studie ist im IFH Shop verfügbar.

    Quelle: ECC
  • Datenschutz – Online-Apotheken sammeln sensible Daten ohne Einwilligung der Nutzer 

    Datenschutz – Online-Apotheken sammeln sensible Daten ohne Einwilligung der Nutzer 

    Datenschutz – Eine Analyse von Usercentrics zeigt: 89% der beliebtesten Online-Apotheken in der EU verstoßen gegen die DSGVO

    Online-Apotheken verarbeiten täglich sensible, persönliche Gesundheitsdaten ihrer Besucher und Kunden. Dazu gehören beispielsweise die Suche oder der Kauf von Produkten wie Antidepressiva, Medikamente für Herz-, Diabetes- oder Suchtbehandlungen, sexuellen Beschwerden oder Verhütungsmittel.

    Usercentrics untersuchte die 150 meistgenutzten Apotheken-Webshops in der Europäischen Union und analysierte, inwieweit die Website-Betreiber die DSGVO einhalten.

    Datenschutz
    Datenschutz ©geralt Pixabay

    Datenschutz – Das beunruhigende Ergebnis:

    • 89% der 150 beliebtesten Online-Apotheken in der EU verstoßen gegen die DSGVO, da sie mindestens ein (nicht notwendiges) Cookie ohne Einwilligung der Endnutzer setzen. In der DACH-Region sind es sogar 94%.
    • 55% aller nicht notwendigen Cookies wurden nicht rechtskonform eingesetzt,
      d. h. bereits beim Besuch der Website ohne jegliche Zustimmung der Nutzer aktiviert.
    • 62% der Cookies, die ohne Einwilligung der Nutzer gesetzt werden, sind Marketing-Cookies von Drittanbietern.

    Gerade weil Verbraucher zunehmend mehr Datenschutz einfordern, sind diese Zahlen besonders brisant. So geben beispielsweise 75% der Kunden, die in den letzten 12 Monate bei einer Online-Apotheke eingekauft haben, an, dass ihnen das Thema Datenschutz beim Kauf dort besonders wichtig ist.

    Vier Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 zeichnet diese Analyse ein beunruhigendes Bild eines der datenschutzsensibelsten Märkte, der mit einem erwarteten Wachstum von fast 9,5 Milliarden Euro (zwischen 2020 und 2024) zu den am stärksten wachsenden Branchen im europäischen E-Commerce zählt.

    Datenschutzexperte Tilman Harmeling, Usercentrics, erklärt: „Unsere Scantechnologie hat in der datenschutzsensiblen Online-Apothekenbranche erhebliche Versäumnisse bei der Einhaltung der DSGVO aufgedeckt und die negativen Auswirkungen auf die Kundenbeziehungen aufgezeigt. Seit Inkrafttreten der DSGVO hat sich das Thema Datenschutz von einer lästigen rechtlichen Anforderung zu einem echten Maßstab für den Ruf der Marke entwickelt. Die Einwilligung der Endnutzer durch eine transparente und konforme Verwendung von Cookies und anderen Tracking-Technologien zu respektieren, ist daher für jedes Online-Unternehmen, welches das Vertrauen der Verbraucher gewinnen will, von entscheidender Bedeutung.

    Der vollständige Bericht kann hier abgerufen werden.

    Quelle: Usercentrics

  • Datensouveränität im Umgang mit Sprachassistenten

    Datensouveränität im Umgang mit Sprachassistenten

    Sprachassistenten wie Amazon Alexa oder Google Assistent sind praktisch, doch Daten- und Verbraucherschützer kritisieren die Alltagshelfer

    Sie sollen Benutzerdaten sammeln und in Clouds weiterleiten, die von Dritten transkribiert und ausgewertet werden können. Diese Problematik adressieren Forschende des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik FIT: In einer Living Lab-Studie, an der 33 Haushalte teilnehmen, gehen sie der Frage nach, was ein Sprachassistent über einen Haushalt weiß und speichert. Mit einer neuen Plattform wollen sie die Studienteilnehmenden bei der Nutzung ihrer personenbezogenen Datenschutzrechte unterstützen.

    Gesamtübersicht des Dashboards.
    © Fraunhofer FITGesamtübersicht des Dashboards.
    In der Zeitleiste werden alle gespeicherten Interaktionen mit dem Sprachassistenten seit Beginn der Nutzung dargestellt.
    © Fraunhofer FITIn der Zeitleiste werden alle gespeicherten Interaktionen mit dem Sprachassistenten seit Beginn der Nutzung dargestellt. Die User haben die Möglichkeit, Kategorien zu bilden (siehe Legende unten), sodass Sprachbefehle besser voneinander unterschieden werden können und erste Verhaltensmuster sich erkennen lassen.
    Die User können einen bestimmten Zeitabschnitt innerhalb der Zeitleiste auswählen und zu einem bestimmen  Sprachbefehl weitere Informationen erhalten (siehe Sprechblase mittig).
    © Fraunhofer FIT
    Die User können einen bestimmten Zeitabschnitt innerhalb der Zeitleiste auswählen und zu einem bestimmen Sprachbefehl weitere Informationen erhalten (siehe Sprechblase mittig).

    Beim Einsatz von Alexa, Google Assistent und Co. scheiden sich die Geister – die einen sind von ihren Anwendungsmöglichkeiten im Smart Home begeistert, die anderen sehen in Sprachassistenten moderne Abhörgeräte. Denn die in Smart Speakern und Smartphones eingebauten Voice Assistants (VA) sammeln Daten über das tägliche Leben der Anwender, einschließlich Interaktionen mit anderen verbundenen Geräten, Musikpräferenzen und unbeabsichtigten Interaktionen. Im häuslichen Bereich werden die Lautsprecher mit den eingebauten Sprachassistenten an schützenswerten Orten aufgestellt, sie sind immer betriebsbereit und können potenziell alle Gespräche mithören – auch die Unterhaltungen von Kindern und des Besuchs. Dabei werden alle Interaktionen mit dem Gerät auf den Cloud-Systemen der Hersteller sowie den Servern von weiteren Diensteanbietern gespeichert. Zwar haben Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht, Auskunft über ihre gesammelten Daten zu erhalten, diese zu ändern oder zu löschen. Der dazu notwendige Prozess ist den meisten jedoch nicht bekannt und nicht sofort ersichtlich – zumal die Auskunft, wenn überhaupt, nur eine Sammlung von für Laien unverständlichen Rohdaten zurückliefert. Im Projekt CheckMyVA will ein Forscherteam des Fraunhofer FIT daher die Datensouveränität von Nutzerinnen und Nutzern solcher Helfer stärken und sie dabei unterstützen, ihre Privatsphäre besser zu schützen. Dabei arbeiten die Forschenden eng mit der Universität Siegen und dem Start-up open.INC zusammen. Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages. Die Projektträgerschaft erfolgt über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung. Das Projekt fällt in den noch jungen Bereich der Verbraucherinformatik.

    Am Projekt nehmen 33 Haushalte aus ganz Deutschland teil, darunter sowohl Familien als auch Paare und Singles. Knapp drei Jahre lang begleiten die Forscherinnen und Forscher die Teilnehmenden in einem Living Lab, einem experimentellen Lernumfeld, und tauschen sich regelmäßig mit ihnen über die Nutzung von Sprachassistenten und die dabei aufkommenden Bedenken aus. Wie wird der VA – im Fokus stehen Amazon Alexa und Google Assistant – verwendet? Werden Smart Home-Funktionen genutzt? Ist der Sprachassistent permanent im Betrieb oder wird er nur bei Bedarf aktiviert? Verändert sich die Nutzung über den Projektzeitraum? Sind sich die Haushalte bewusst darüber, was mit den Aufnahmen passiert? Welche Praktiken zum Datenschutz wenden die User an? Welche Probleme sind dabei aufgetaucht? All diese Fragen werden diskutiert, um auf dieser Grundlage nutzerzentriert Lösungen zu entwickeln.

    Datenkompetenz durch Datenvisualisierung

    Konkret entsteht eine nach dem Design for All-Prinzip gestaltete Plattform, die Menschen bei der Nutzung ihrer DSGVO-Rechte unterstützt. Mithilfe gängiger Data-Science- und KI-Methoden werden die Daten aufbereitet und nutzerzentriert visualisiert, um Verbraucherinnen und Verbraucher dafür zu sensibilisieren, welche Verhaltensmuster aus den Daten herausgelesen werden und für welche Zwecke diese Informationen durch Dritte genutzt werden können. Zudem sollen sie so ein einfaches Werkzeug erhalten, mit dem sie ihre DSGVO-Rechte umsetzen und einfordern können, beispielsweise Daten löschen zu lassen oder das Einverständnis zur Datennutzung zu widerrufen. »Bei der Plattform handelt es sich um ein Dashboard, das als Plug-in im Browser läuft. Die User haben hier auf unkomplizierte Weise die Möglichkeit, eine Kopie ihrer Daten zu beantragen. Der Link zu Datenschutzeinstellungen ist schnell auffindbar«, sagt Dominik Pins, Projektkoordinator und Wissenschaftler am Fraunhofer FIT, Abteilung Human-Centered Engineering and Design. Das Dashboard visualisiert die Gespräche mit den VAs auf einer Zeitleiste und macht die Transkriptionen transparent. So wird etwa dargestellt, welche Befehle gegeben wurden und wie häufig unbeabsichtigte Befehle ausgeführt wurden. Auch die Antworten des VA sind erkennbar. Zudem bietet das Dashboard Funktionen wie Filterung und Kategorisierung, um mit Daten umzugehen. »Die Nutzer können mithilfe der Plattform ihre Datenspuren reflektieren und somit ihre Datenkompetenz verbessern«, resümiert Pins.

    Das Dashboard für Google Chrome und Mozilla Firefox lässt sich kostenfrei über die jeweiligen Browser-Einstellungen oder die Projektwebseite herunterladen.

    Quelle: © Fraunhofer FIT

  • Datenschutz – Cookies und Tracking für Betreiber von Internet-Angeboten

    Datenschutz – Cookies und Tracking für Betreiber von Internet-Angeboten

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink hat eine neue Hilfestellung für Betreiber von Webseiten und Hersteller von Smartphone-Apps veröffentlicht. Die FAQ Cookies und Tracking durch Betreiber von Webseiten und Hersteller von Smartphone-Apps stehen auf der Homepage des Landesbeauftragten zum Download.

    Datenschutz – LfDI Brink plädiert für den Verzicht von umfangreicher Überwachung im Netz und dafür, Tracking massiv zu reduzieren: „Cookies und Tracking haben das Internet und unsere Smartphones – früher mal Orte der Freiheit und Selbstbestimmung – inzwischen zu intensiv überwachten Räumen gemacht. Diese Überwachungsmaßnahmen werden heute als gewöhnlich wahrgenommen – gerade so, als gäbe es keine Alternativen dazu. Der Eingriff in die Bürgerrechte ist dabei teilweise so massiv, dass Menschen mit dem Wissen, das andere über sie haben, wirtschaftlich übervorteilt und sogar politisch manipuliert werden“, so Stefan Brink. Die klaren Vorteile der Digitalisierung würden so in Zweifel gezogen, wenn sie nur noch um den Preis einer Aufgabe unserer Bürgerrechte zu haben sind.

    Datenschutz
    Datenschutz ©geralt Pixabay

    Datenschutz – Wer Cookies und andere Tracking-Techniken einsetzt, personenbezogene Daten von Bürger_innen sammelt, verarbeitet und verkauft, muss die rechtlichen Vorgaben beachten. In der Regel ist für Tracking eine vorherige, informierte und freiwillige Einwilligung der Nutzer_innen nötig, die häufig über „Cookie-Banner“ eingeholt wird. Die Anforderungen an diese gebotenen Hinweise sind aber hoch. Der Landesbeauftragte bietet mit der Aktualisierung der FAQ nun eine praxisnahe Übersicht, in der Standardfehler von typischen Cookie-Bannern dargestellt und Beispiele genannt werden, wie es datenschutzfreundlicher und ohne komplizierte Einwilligung geht. Denn: „Nervige Cookie-Banner werden von Tracking-Unternehmen eingesetzt, datenschutzfreundliche Internetseiten und Apps kommen ganz ohne Banner aus.“

    Die FAQ des LfDI Baden-Württemberg knüpft dabei an die „Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für die Anbieter_innen von Telemedien (OH Telemedien 2021)“ der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes (Datenschutzkonferenz, DSK) an. Sie benennt für die Praxis mögliche Risiken des Einsatzes von Überwachungstechniken und bietet konkrete Unterstützung wie etwa zur Reichweitenanalyse, die auch ohne den Einsatz von personenscharfen Kontrolltechniken möglich ist.

    Der Landesbeauftragte Brink: „Wir sollten alle ein Interesse daran haben, dass Bürger_innen Vertrauen in die Digitalisierung entwickeln. Dazu müssen sie sich darauf verlassen können, dass ihre zum Teil intimen Informationen nicht nebenbei und für sie völlig unklar zu Überwachung und Kontrolle genutzt werden. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt den Rahmen für die Wahrung unserer Bürger_innenrechte in der digitalen Welt vor – unsere FAQ zeigt dazu Möglichkeiten und Grenzen auf.“

    Weitere Informationen:

    Die FAQ Cookies und Tracking durch Betreiber von Webseiten und Hersteller von Smartphone-Apps sind auf der Homepage des Landesbeauftragten zu finden: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-zu-cookies-und-tracking-2

    Quelle: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg

  • Datenschutz – LfDI verhängt gegen die BREBAU GmbH Geldbuße nach DSGVO 

    Datenschutz – LfDI verhängt gegen die BREBAU GmbH Geldbuße nach DSGVO 

    Datenschutz – Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde die BREBAU GmbH mit einer Geldbuße nach Artikel 83 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) belegt. 

    Die BREBAU GmbH hat mehr als 9.500 Daten über Mietinteressent:innen verarbeitet, ohne dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gab. Beispielsweise Informationen über Haarfrisuren, den Körpergeruch und das persönliche Auftreten sind für den Abschluss von Mietverhältnissen nicht erforderlich. Bei mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich darüber hinaus um Daten, die nach der DSGVO besonders geschützt sind. Rechtswidrig verarbeitet wurden auch Informationen über die Hautfarbe, die ethnische Herkunft, die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung und über den Gesund-heitszustand. Auch hat die BREBAU GmbH Anträge Betroffener auf Transparenz über die Verarbeitung ihrer Daten bewusst konterkariert. 

    Datenschutz
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    Die nach Artikel 83 DSGVO verhängte Geldbuße beläuft sich auf rund 1,9 Millionen Euro. Der au-ßerordentlichen Tiefe der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz wäre eine deutlich höhere Geldbuße angemessen gewesen. Weil die BREBAU GmbH im datenschutzrechtlichen Aufsichtsver-fahren umfassend kooperierte, sich um Schadensminderung, eigene Aufklärung des Sachverhalts und darum bemühte, dass entsprechende Verstöße sich nicht wiederholen, konnte die Höhe der Geldbuße erheblich reduziert werden. 

    Datenschutz – Anlässlich dieses Aufsichtsverfahrens äußerte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer: „Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über den Fall, der diesem datenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahren zugrunde liegt, bin ich häufig gefragt worden, ob die DSGVO Diskriminierungen verbietet. Die Antwort auf diese Frage ist kompliziert, weil die DSGVO in spezifischer Weise auf Sachverhalte schaut. Nach der DSGVO ist es nur in wenigen Aus-nahmefällen überhaupt erlaubt, Daten über Hautfarbe, ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung und über den Gesundheitszustand zu verarbeiten. Damit sorgt die DSGVO da-für, dass diese besonders geschützten Daten in den allermeisten Fällen gar nicht erst erhoben und gespeichert werden dürfen. Nicht erhobene Daten können nicht missbraucht werden. In diesem Sinne schützt die DSGVO auch vor Diskriminierungen.“ 

    Quelle: LFDI Bremen

  • Datenschutz Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Schleswig-Holstein

    Datenschutz Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Schleswig-Holstein

    Datenschutz – Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt

    Der Bericht greift zahlreiche Themen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit auf, mit denen sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) im vergangenen Jahr beschäftigt hat. Wiederkehrende Probleme: Missbrauch vorhandener Daten, Rechtsverstöße aus Unachtsamkeit und viele Datenpannen.

    Hansen blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück: „Wie schon im Vorjahr war unsere Tätigkeit in 2021 von der Pandemie geprägt: Corona und Datenschutz, Corona und Informationsfreiheit – aber wir bekamen auch wieder Anfragen und Beschwerden zu einer breiten Palette von Themen, die alle möglichen Formen der Verarbeitung von Daten betrafen.“ Das ULD erhielt 1.464 Beschwerden zu mutmaßlichen Datenschutzverstößen, weitere 712 Beratungsanfragen wurden bearbeitet. Dies entspricht etwa den Zahlen des Jahres 2020. Eine Zunahme um 50 % war im Bereich der Informationsfreiheit zu verzeichnen, in dem das ULD in 78 Fällen eingeschaltet wurde – und häufig erreichen konnte, dass mehr Informationen herausgeben wurden. Hansen sieht dies als Ansporn zur Verbesserung der Situation im Land, denn: „Auch nach 22 Jahren Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein läuft noch nicht alles rund. Die Nachvollziehbarkeit des Behördenhandelns hat aber gerade in Pandemie-Zeiten an Wichtigkeit gewonnen.“

    Zahlen und Fakten: Textziffer 1.2

    Datenschutz
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    In einem anderen Bereich sieht man ebenfalls einen auffälligen Zuwachs, wie Hansen berichtet: „Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Datenpannen-Meldungen um etwa 60 %. Dennoch zeigt sich in unseren Prüfungen, dass es noch immer Fälle gibt, in denen die Verantwortlichen ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind.“ Die Meldepflicht bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten – kurz: Datenpannen – ist eine rechtliche Anforderung und muss von den Verantwortlichen umgesetzt werden. Hansens Dienststelle wirbt aber auch dafür, dass man diese Pflicht als Chance begreift, damit alle Beteiligten aus den Fehlern lernen können. „Hinterher ist man immer schlauer“ gelte nur dann, wenn die Verantwortlichen feststellen, was schiefgelaufen ist, und wenn sie daraus abgeleitete Maßnahmen treffen, damit sich die Datenschutzverletzungen nicht wiederholen. Im Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz finden sich viele Beispiele für Datenpannen. Hansen dazu: „Unser Bericht dient auch dazu, dass alle aus Fehlern lernen können, die passiert sind. Diese Beispiele können dabei helfen, das Risiko zu bewerten, das mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in der eigenen Firma oder Behörde verbunden ist, und geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen.“

    Das Titelbild des Tätigkeitsberichts zeigt dieses Jahr ein Labyrinth, dessen Wände mit schwarz-weißen QR-Codes gepflastert sind – ein Sinnbild für die Komplexität unseres Lebens mit oft nur schwer durchschaubaren Regeln, in dem sich viele nur mit Mühe zurechtfinden. Ebenso komplex ist die Technikwelt mit dem sich dynamisch ändernden Zusammenspiel diverser Hard- und Softwarekomponenten. Technik kann helfen, Technik bringt aber auch neue Risiken mit sich. Selbst das simple Beispiel der QR-Codes verdeutlicht das Problem des Verstehens, denn Menschen können nicht direkt ersehen, welche Daten darin enthalten sind, sondern müssen das Muster erst per Smartphone scannen. Und: Wer bei einer Einlasskontrolle einen solchen QR-Code etwa als Impfnachweis vorzeigt, weiß nicht, ob dieser beim Scannen lediglich gelesen und die Gültigkeit geprüft wird oder ob der Code kopiert und die ausgelesenen Informationen gespeichert werden.

    Auch die sich immer wieder verändernden Corona-Regelungen haben im Pandemie-Jahr 2021 zu einer Verunsicherung bei der Datenverarbeitung geführt: Wie muss mit Kontaktdaten umgegangen werden? Was ist aus Datenschutzsicht bei der Prüfung von Impf-, Genesen- und Testnachweisen zu beachten? Beim ULD gingen viele Beschwerden ein, wenn Verantwortliche personenbezogene Daten beispielsweise von Gästen oder Beschäftigten verlangten, die gar nicht erforderlich waren, oder wenn das Risiko bestand, dass unbefugt auf sensible Daten zugegriffen werden konnte.

    Corona-Fälle: Textziffern 1.14.1.34.1.44.4.14.5.14.5.24.5.65.15.25.310.312.2


    Einige der eingetretenen Datenpannen bezogen sich auf Verarbeitungen rund um das Impfen oder Testen. Andere hingen mit dem Arbeiten im Homeoffice zusammen, z. B. die Fälle, in denen Akten oder Datenträger auf dem Transport zwischen Dienstort und dem Zuhause abhandenkamen. Offene E-Mail-Verteiler, Fehladressierungen oder verlorene unverschlüsselte USB-Sticks gehören zu den Dauerthemen bei den Datenpannen-Meldungen. Der große Anstieg der Meldezahlen ergab sich aber aus mehreren Wellen von Angriffen über das Internet auf Server von Firmen und Behörden, bei denen personenbezogene Daten betroffen waren.

    Datenpannen: Textziffern 2.14.3.24.4.14.5.54.5.64.5.84.6.35.85.11.15.11.26.3.310.111.2


    Hansen kommentiert dies: „Mit Sorge blicke ich auf das Thema Informationssicherheit. Einerseits haben immer noch viele Organisationen ihre Hausaufgaben nicht gemacht, um bekannte Schwachstellen in IT-Systemen zu beseitigen – die Datenpannen-Meldungen zeigen uns, wie solche Sicherheitslücken immer wieder ausgenutzt werden und oft auch Daten abfließen können. Andererseits mehren sich auch die Angriffe auf IT-Systeme, die nicht mit Updates in den Griff zu bekommen sind. Einige Akteure haben ein Interesse daran, Sicherheitslücken zu kultivieren statt sie zu schließen – dies ermöglicht dann ein heimliches Infiltrieren von Smartphones und Ausspionieren von Menschen mit Überwachungssoftware wie ‚Pegasus‘, die in vielen Ländern zum Einsatz kommt.“ Die Landesbeauftragte für Datenschutz sieht darin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integritätinformationstechnischer Systeme. Hansen fordert: „Datenschutz und Sicherheit müssen eine Selbstverständlichkeit bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten sein.“

    Sicherheitslücken: Textziffern 2.16.3.310.3


    Für die Verantwortlichen bedeutet dies, dass ihre eigenen Prozesse datenschutzgerecht zu gestalten sind. Bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistern müssen sie sorgfältig vorgehen und Datenschutzkonformität einfordern. Wichtige Ansprechpartner sind die Datenschutzbeauftragten im Unternehmen oder in der Behörde.

    Textziffern 4.1.1, 4.1.28.2


    Das bewusst missbräuchliche Verwenden von personenbezogenen Daten und das absichtliche Verstoßen gegen das Recht durch Verantwortliche und deren Dienstleister werden in der täglichen Arbeit des ULD, dessen Zuständigkeitsbereich auf Schleswig-Holstein beschränkt ist, vergleichsweise selten festgestellt. Sehr viel häufiger sind solche Fälle, in den die Verantwortlichen unachtsam waren oder die Datenschutzanforderungen grob fahrlässig ignoriert haben. Zu den am meisten nachgefragten Bereichen gehört die Videoüberwachung (179 Beschwerden, 36 Beratungsanfragen). Auch Datenschutz-Fehler bei der Website-Gestaltung – etwa durch ein unzulässiges Einbinden problematischer Tracking-Technik – sind mittlerweile stärker in den Fokus gelangt, beispielsweise im Rahmen der länderübergreifenden Branchenprüfung im Bereich Medien. Die rechtlichen Anforderungen und Hinweise zur korrekten Umsetzung lassen sich den Orientierungshilfen, Leitlinien und Informationsbroschüren entnehmen, die auf den Webseiten der Aufsichtsbehörden abrufbar sind und regelmäßig aktualisiert werden, wenn sich Gesetze ändern (im Jahr 2021 mit der Einführung des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz) oder gerichtliche Entscheidungen zu den Sachverhalten rechtskräftig werden.

    Missbrauch, Bußgelder: Textziffern 5.95.104.5.4
    Videoüberwachung: Textziffern 5.13.15.13.3
    Websites: Textziffern 4.6.27.17.27.311.111.3


    Ein weiterer wichtiger Bereich des ULD im Jahr 2022 ist die Wissensvermittlung und Sensibilisierung zu den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit über die Datenschutzakademie in Kursen, für Schulklassen und in Präsenzveranstaltungen wie der Sommerakademie. Nach dem der Pandemie geschuldeten Aussetzen in den letzten beiden Jahren soll diese Konferenz nun am 12. September 2022 unter dem Thema „Informationsfreiheit by Design – und der Datenschutz?!“ stattfinden. 

    Datenschutzakademie: Textziffern 13.113.2


    Das diesjährige Thema ist passend dazu gewählt, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz für das Jahr 2022 den Vorsitz der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder übernommen hat, der jährlich wechselt. Schleswig-Holstein leistet mit seinem Informationszugangsgesetz, dem Transparenzportal und den Open-Data-Initiativen einen bedeutenden Beitrag für eine bessere Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns und für Transparenz. Die häufigsten Fragen aus der Praxis beantwortet das ULD in einer neuen Informationsbroschüre. Hansen freut sich auf den kommenden Austausch mit Bund und Ländern sowie mit weiteren Initiativen und Akteuren. „Am besten werden Technik und Prozesse von Anfang an so gestaltet, dass sowohl Datenschutz- als auch Informationsfreiheitsanforderungen berücksichtigt werden“, sagt Hansen, die als Landesbeauftragte für Datenschutz für beide Bereiche zuständig ist. „Das Ziel sind praxistaugliche Umsetzungen, um die Wahrnehmung des Rechts auf Informationszugang sowohl für die Antragstellenden als auch für diejenigen, die die Informationen bereitstellen müssen, zu erleichtern. Klar: mit Datenschutz!

    Textziffern 1.42.412.112.212.312.412.513.2

    Quelle Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

    Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
    Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
    Holstenstraße 98, 24103 Kiel

  • Datenschutz – Koordinierte Durchsetzung durch 22 Aufsichtsbehörden zur Nutzung von Cloud-Diensten durch den öffentlichen Sektor

    Datenschutz – Koordinierte Durchsetzung durch 22 Aufsichtsbehörden zur Nutzung von Cloud-Diensten durch den öffentlichen Sektor

    Datenschutz – Die europäischen Aufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte haben eine Untersuchung über die Nutzung cloud-basierter Dienste durch den öffentlichen Sektor eingeleitet. Damit wird die erste koordinierte Durchsetzungsmaßnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) eingeleitet. 

    Die Durchsetzungsmaßnahme setzt die Entscheidung des EDSA über die Einrichtung eines Rahmens für eine koordinierte Durchsetzung (CEF) vom Oktober 2020 um. Zusammen mit der Einrichtung eines Unterstützungspools von Sachverständigen (SPE) ist der CEF eine wesentliche Maßnahme des EDSA im Rahmen seiner Strategie 2021-2023. Beide Initiativen fördern die Durchsetzung und die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden.

    datenschutz now digital
    datenschutz now digital

    Die COVID-19-Pandemie hat den digitalen Wandel innerhalb der öffentlichen Stellen beschleunigt. Im Zuge dessen setzten viele Stellen des öffentlichen Sektors vermehrt auf cloud-basierte Dienste. In diesem Zusammenhang ist es eine der Herausforderungen IKT-Produkte und -Dienste zu nutzen, die den EU-Datenschutzvorschriften entsprechen. Durch die Nutzung nicht konformer IKT-Produkte und -Dienste durch den öffentlichen Sektor besteht die Gefahr der Untergrabung des Schutzes personenbezogener Daten. Durch koordinierte Leitlinien und Maßnahmen zielen die europäischen Aufsichtsbehörden darauf ab, bewährte Verfahren bezüglich der Einhaltung der DSGVO zu fördern und einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen.

    Insgesamt werden über 75 öffentliche Stellen im EWR adressiert, darunter EU-Institutionen, die ein breites Spektrum des öffentlichen Sektors abdecken (z. B. Gesundheit, Finanzen, Steuern, Bildung, zentrale Einkäufer oder Anbieter von IT-Dienstleistungen). Aufbauend auf der gemeinsamen Vorbereitungsarbeit aller teilnehmenden Aufsichtsbehörden wird die CEF auf nationaler Ebene auf eine oder mehrere der folgenden Arten umgesetzt: Informationsermittlung, um festzustellen, ob eine förmliche Untersuchung gerechtfertigt ist; Beginn einer förmlichen Kontrolle oder der Weiterverfolgung laufender förmlicher Kontrollen. Insbesondere werden die Aufsichtsbehörden die Herausforderungen öffentlicher Stellen bei der Einhaltung der DSGVO bei der Nutzung von cloud-basierten Diensten untersuchen, einschließlich des Prozesses und der Sicherheitsvorkehrungen, die beim Erwerb von Cloud-Diensten implementiert werden, Herausforderungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen und Bestimmungen zur Regelung der Beziehung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter.

    Die Ergebnisse werden koordiniert analysiert, und die Aufsichtsbehörden werden über mögliche weitere nationale Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen entscheiden. Darüber hinaus werden die Ergebnisse aggregiert, was einen tieferen Einblick in das Thema ermöglicht und eine gezielte Weiterverfolgung auf EU-Ebene ermöglicht. Der EDSA wird vor Ende 2022 einen Bericht über das Ergebnis dieser Analyse veröffentlichen. 

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterstützt den gemeinsamen Ansatz der europäischen Aufsichtsbehörden und nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeiten an der Maßnahme teil und wird sich an ausgewählte öffentliche Stellen wenden.

    Quelle: Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

  • Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt ist gestartet

    Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt ist gestartet

    Die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) ist gestartet und unter www.dipul.de abrufbar. Die dipul ist eine Entwicklung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Die dipul vermittelt alle wichtigen Informationen für den Einsatz von Drohnen in Deutschland. Damit soll auch die Sicherheit im Luftverkehr noch weiter gestärkt und ausgebaut werden.

    Die neue Plattform bündelt erstmals alle Informationen, Regeln und Abläufe für den Drohnenbetrieb in Deutschland zentral auf einer Webseite. In einem Map Tool werden nun auch die geografischen Fluggebiete einfach online ausgewiesen. So wissen die Nutzer immer und aktuell, wie und wo sie ihre Drohne sicher fliegen lassen können.

    Dipol erfolgreich gestartet
    Photo by Franz Hafner on Pexels.com

    Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:

    Für die einen sind Drohnen ein Hobby, für andere ein Wirtschaftsfaktor und für wieder andere essentielle Helfer. Klar ist: Drohnen gehören bereits zu unserem Leben und werden auch in Zukunft verstärkt unterstützend zum Einsatz kommen – zum Beispiel bei der Inspektion von Bahntrassen, in der Logistik oder bei Rettungseinsätzen. Für ihren sicheren Betrieb gibt es klare Regeln, an die sich alle halten müssen. Die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt ist ab jetzt dafür die zentrale Anlaufstelle für alle Hobbyflieger und professionelle Drohnenpiloten: Die Plattform liefert ihnen alle wichtigen Informationen und zeigt erstmals auf einer interaktiven Karte, wo und wie Drohnen sicher eingesetzt werden. Damit wird der nächste geplante Drohnenflug noch einfacher und für alle sicherer.

    Arndt Schoenemann, Vorsitzender der Geschäftsführung der DFS:

    Mit dem Betrieb der dipul gehen DFS und BMDV gemeinsam einen wichtigen Schritt in die Zukunft. Mit ihr kommen wir der sicheren und fairen Integration der unbemannten Fliegerei in den Luftraum immer näher. Möglich wird das durch die Kombination zweier Faktoren: Aus unserem Kerngeschäft der bemannten Luftfahrt bringen wir das hohe Sicherheitsniveau ein und liefern darüber hinaus Technologien, die wir bereits für die unbemannte Luftfahrt entwickeln. Das Ergebnis ist eine digitale und zeitgemäße Plattform, die zahlreiche sinnvolle Anwendungen mit unbemannten Luftfahrzeugsystemen einfach und effizient möglich macht. So sieht Zukunft aus.

    Komponenten der neuen digitalen Plattform ab Januar 2022:

    • Map Tool: Ab sofort können Drohnenbetreiber online alle geografischen Gebiete in Deutschland auf einer interaktiven Kartendarstellung einsehen. Damit ist auf einen Blick ersichtlich, in welchen Bereichen Drohnen sicher eingesetzt werden können und welche Regeln die Betreiber einhalten müssen. Damit können Nutzer leicht planen, wo sie ihre Drohne sicher fliegen lassen können.
    • Daten-Schnittstelle: Die Geobasisdaten der geografischen Gebiete werden über den Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) bereitgestellt. Als Grundlage dienen Rasterdaten, die als Kartenausschnitt oder als Metadaten angezeigt werden. Damit wird eine einheitliche Datengrundlage geschaffen, mit der auch in Zukunft neue Geschäftsmodelle unterstützt werden können.
    • Drohnen-Wissensdatenbank: Hier stehen alle relevanten Informationen für den sicheren Drohnenbetrieb, etwa zu Kenntnisnachweisen, Online-Registrierung und Lizenzen, zur Verfügung. Die Informationen werden kontinuierlich aktualisiert und erweitert. Damit stehen den Nutzern immer die neuesten Informationen zur Verfügung, mit denen sie sich das notwendige und wichtige Wissen für den sicheren Drohnenflug aneignen können.

    Bis Ende des Jahres 2022 sollen folgende weitere Komponenten eingeführt werden:

    • Online-Anträge und -Genehmigungen: Auf der dipul sollen zentral onlinebundesländerübergreifend alle relevanten Formulare, Anträge und Informationen für den Einsatz von Drohnen in Deutschland gebündelt werden. Die Anträge können direkt onlineausgefüllt und abgeschickt werden. Das ist besonders für den Drohnenbetrieb in der „speziellen“ Kategorie relevant, in der etwa Flüge zur medizinischen Versorgung stattfinden.
    • Routenplaner: Für den Antrag in der genehmigungspflichtigen „speziellen“ Kategorie müssen die Betreiber genau darstellen, in welchem Raum sie ihre Drohnen fliegen lassen möchten. Im Routenplaner kann künftig der Betriebsraum einfach eingezeichnet und heruntergeladen werden. Damit wird auch das Genehmigungsverfahren vereinfacht, vereinheitlicht und beschleunigt.
    • Wetterdaten: Auf der dipul sieht jeder Drohnenpilot die örtlichen Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und kann online Drei-Tages-Prognosen abfragen. Damit wissen Drohnenbetreiber immer über das aktuelle Wetter Bescheid und wann sie ihre Drohnen sicher fliegen lassen können.

    Mit der dipul wird eine wichtige Maßnahme aus dem Aktionsplan für Drohnen und Flugtaxis aus dem Jahr 2020 umgesetzt.

    Den Aktionsplan der Bundesregierung für Drohnen und Flugtaxis finden Sie hier.

    Alle Informationen zum Thema Unbemannte Luftfahrt finden Sie hier.

    Quelle Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Adyen ermöglicht Händlern girocard für Online-Einkäufe via Apple Pay anzubieten

    Adyen ermöglicht Händlern girocard für Online-Einkäufe via Apple Pay anzubieten

    Sicher und vertraulich bezahlen mit iPhone, Apple Watch und iPad – die girocard wird internetfähig.

    Adyen, einer der weltweit führenden Zahlungsdienstleister, ermöglicht Händlern in Deutschland die beliebte Debitkarte ab sofort im Online-Handel nutzbar zu machen. Kunden mit einer Sparkassen girocard können diese ab heute mit Apple Pay nutzen und so sicher und unkompliziert online mit ihrem iPhone, Apple Watch oder iPad bezahlen.

    Adyen ist einer der Marktführer, der seinen Händlern die Integration der girocard via Apple Pay anbietet. Indem Händler ihren Kunden diese weitere Bezahloption ermöglichen, profitieren diese wiederum von einem reibungslosen Checkout, da sie ihre Debitkarte nun auch für Online-Einkäufe nutzen können. Adyen-Händler, die Apple Pay bereits akzeptieren, müssen mit keinem zusätzlichen Integrationsaufwand rechnen.

    „Wir freuen uns, dass wir bei Adyen die Sparkassen als einer der ersten Zahlungsdienstleister bei einem entscheidenden Schritt in der Digitalisierung ihres girocard-Angebots unterstützen konnten. Mit der Integration der girocard in Apple Pay hat eine Vielzahl an Verbrauchern jetzt die Möglichkeit, mit der Debitkarte beim Online-Shopping bequem und sicher zu zahlen. Händler können ihren Kunden wiederum eine umfassendere Auswahl an Bezahlmöglichkeiten beim Checkout anbieten und so für eine bessere User Experience garantieren“, erklärt Alexa von Bismarck, Country Managerin Adyen Deutschland.

    „Adyen hat die girocard der Sparkassen durch die Integration von Apple Pay erstmals in Deutschland internetfähig gemacht. Unsere Kunden profitieren davon, indem sie bei der Bestellung im Web oder per App ab sofort eine zusätzliche Bezahloption wählen können. So können vor allem Kunden ohne Kreditkarte einfach und schnell Tickets für FlixBus und FlixTrain buchen. Mit FlixMobility gehören wir zu den allerersten in Deutschland, die die girocard mit Apple Pay erfolgreich integriert haben“, sagt Dennis Köhler, Global Head of Payments bei FlixMobility.

    adyen – now.digital payment

    Adyen bietet Apple Pay seit mehreren Jahren in Deutschland und Ländern wie den USA, Großbritannien, Frankreich und der Schweiz an. Apple Pay wird von vielen deutschen E-Commerce-Händlern wie Lieferando, MediaMarkt, Bolt, Wolt, FlixBus, Uber und vielen weiteren Website- und App-Anbietern akzeptiert. Kunden tippen einfach auf Bezahlen mit Apple Pay, um eine Online-Zahlung zu tätigen.

    Die Bezahlung mit Apple Pay kann sowohl beim Einkauf im stationären Handel als auch beim Online-Shopping über Apps oder im Web via Safari Browser genutzt werden. Dafür ist es nicht notwendig, vorher einen Account anzulegen oder Versand- und Rechnungsdaten erneut einzugeben.

    Jeder Einkauf mit Apple Pay ist sicher, denn die Authentifizierung erfolgt entweder über Face ID, Touch ID oder den Code des Geräts sowie einem einmaligen dynamischen Sicherheitscode. Da die Bezahlung mit girocard über Apple Pay vollständig PS2D-konform ist, erfüllt Adyen die Erwartungen der Verbraucher nach einer sicheren Online-Zahlungsmethode.

    Sicherheit und Datenschutz stehen bei Apple Pay im Mittelpunkt. Wenn man eine Kredit- oder Debitkarte hinzufügt, werden die tatsächlichen Kartennummern weder auf dem Gerät noch auf den Apple Servern gespeichert. Stattdessen wird eine eindeutige Gerätekontonummer zugewiesen, verschlüsselt und geschützt im Sicherheitselement gespeichert, einem nach Industriestandard zertifizierten Chip.

    Weitere Informationen zu Apple Pay finden Sie hier.

    Über Adyen

    Adyen bietet eine moderne End-to-End-Infrastruktur und ist die bevorzugte Zahlungsplattform vieler führender Unternehmen auf der ganzen Welt, die Händler direkt mit Visa und Mastercard verbindet und Verbrauchern auf der ganzen Welt ihre bevorzugten Zahlungsmethoden zur Verfügung stellt. Damit ermöglicht Adyen reibungslose Zahlungsabläufe – online, mobil und am Point of Sale. Adyen hat Niederlassungen rund um den Globus. Zu seinen Kunden zählen Zalando, Uber, Spotify, Flixbus, Robert Bosch GmbH und L’Oréal.

    Quelle:Adyen

  • Abonnenten überschreiten 20-Millionen Marke

    Abonnenten überschreiten 20-Millionen Marke

    Pay-TV und bezahlte Videoinhalte wachsen 2020 erstmals auf über 4 Mrd. Euro Umsatz in Deutschland

    Abonnenten – Der Markt für Pay-TV und bezahlte Videoinhalte entwickelt sich mit hoher Dynamik weiter. VAUNET, Spitzenverband der privaten audiovisuellen Medien in Deutschland, dokumentiert diese Entwicklung mit der Publikation „Pay-TV und Paid-VoD in Deutschland 2020/2021“, die heute in Berlin vorgestellt wurde.

    Die Gesamtumsätze von Pay-TV und Paid-VoD erreichten 2020 ein Gesamtvolumen von 4,2 Milliarden Euro (2019: 3,8 Mrd. Euro), für 2021 wird ein weiterer Anstieg auf rund 4,5 Milliarden Euro prognostiziert. Umsatzstärkstes Segment bleibt Pay-TV mit 2,1 Milliarden Euro, das Wachstum wird von Video-on-Demand (VoD) getrieben. Größtes On-Demand-Einzelsegment ist Subscription-Video-on-Demand (SVoD) mit einem Umsatzvolumen von 1,6 Milliarden Euro in 2020 (2019: 1,2 Mrd. Euro). Laut Prognose 2021 wird hier mit weiterem Wachstum auf rund 1,8 Milliarden Euro gerechnet. In der gesamten DACH-Region erreichten die Umsätze aus Pay-TV und Paid-Video im Jahr 2020 erstmals 5 Milliarden Euro (2019: 4,5 Mrd. Euro) und werden laut Prognose 2021 auf etwa 5,4 Milliarden Euro ansteigen.

    Abonnenten soll laut Prognose im laufenden Jahr erstmals die 20-Millionen-Marke überschreiten

    Abonnenten – Bei einer stabilen Basis von rund 8 Millionen Pay-TV-Abonnenten erreichten die AGF-lizensierten Pay-TV-Programme in Deutschland im Dezember 2020 erstmals über 20 Millionen Pay-TV-Zuschauer. Im Jahresdurchschnitt erzielten sie 2020 eine durchschnittliche Reichweite von 17,4 Millionen Pay-TV-Sehern pro Monat – im Vergleich zu 2019 ist das eine Steigerung von 200.000 Zuschauern. Die Zahl der SVoD-Abonnenten lag 2020 deutschlandweit bei 17,5 Millionen und soll laut Prognose im laufenden Jahr erstmals die 20-Millionen-Marke überschreiten.

    Frank Giersberg, VAUNET-Geschäftsführer: „Die Umsätze von Pay-TV und Paid Video-on-Demand haben sich in den vergangenen 10 Jahren von 2 Milliarden 2012 auf heute über 4 Milliarden Euro verdoppelt. Dieser Wachstumstrend setzt sich auch in den von der Corona-Pandemie geprägten Jahren 2020 und 2021 fort. Wachstumstreiber sind die Video-on-Demand-Angebote, die von immer mehr Menschen abonniert und vielfach in Ergänzung zu Pay-TV genutzt werden.“

    Tim Werner, Vorstandsvorsitzender von Mainstream Media und Vorsitzender des Arbeitskreises Pay-TV im VAUNET: „Wir alle leben aktuell in sehr herausfordernden Zeiten. Von daher freut es mich sehr, dass sich unsere Branche weiterhin so gut entwickelt. Die 102 Pay-TV-Programme, von denen ein Großteil im VAUNET Arbeitskreis Pay-TV organisiert ist, bieten eine beeindruckende Vielfalt über alle Genres hinweg. Hinter den Sendermarken stehen große wie kleine, lokale und auch globale Player. Es ist das vielfältige Programmangebot, das die positive Marktentwicklung des Pay-TVs prägt. Dies gilt auch für die Mainstream Media AG. Mit Blick auf die letzten 12 Monate erfreut uns insbesondere der deutliche Anstieg der Marktanteile und der Netto-Reichweite von Romance TV. Ähnliches gilt für den Heimatkanal der im 25. Jahr seines Bestehens ebenfalls eine Steigerung der Netto-Reichweite verzeichnet.“

    Elke Walthelm, Executive Vice President Content, Sky Deutschland und Geschäftsführerin NBC Universal Global Networks Deutschland: „Einzigartige Inhalte sind so nachgefragt wie nie und die Bereitschaft, für guten Content Geld auszugeben, steigt. Um dieses Potenzial weiter auszuschöpfen, haben wir einen ambitionierten Plan: Ausbau lokaler und internationaler Sky Eigenproduktionen, mit massiven gruppenweiten Investments, und die konsequente Weiterentwicklung des Film- und Entertainmentangebots, etwa mit ‚Sky Documentaries‘ und ‚Sky Nature‘. Zentral für den Erfolg ist zudem eine intelligente Aggregationsstrategie, die relevante Inhalte verschiedener Anbieter bequem bündelt und die „Content Discovery“ einfach macht. Mit Sky Q setzen wir genau darauf.“

    Nicole Agudo Berbel, Geschäftsführerin und Chief Distribution Officer SevenOne Entertainment Group: Die Nachfrage nach Bewegtbild-Inhalten war noch nie so hoch wie heute. Sowohl bei den linearen TV-Sendern, als auch bei unseren On-Demand-Inhalten bei Joyn. Und auch unsere Pay-TV-Inhalte ProSieben FUN, SAT.1 emotions und Kabel Eins Classics wurden von unseren Zuschauern genutzt wie nie zuvor. Neben Investitionen in attraktive Inhalte haben wir zuletzt zusätzlich auch die technische Reichweite unserer Pay-TV-Sender ausgebaut. Ich freue mich sehr, dass wir nun durch eine neue Vereinbarung mit Disney im August auf ProSieben FUN die lokale Premiere der aktuellen Staffel von „The Walking Dead“ kurz nach US-Start im linearen TV zeigen können. Und auch „American Horror Story“ wird noch in diesem Jahr bei uns zu sehen sein. Das unterstreicht unseren Anspruch, den Zuschauern immer hochkarätiges Entertainment zu bieten.“

    Henning Nieslony, Co-Geschäftsleiter TVNOW, Mediengruppe RTL Deutschland: „Der Markt für Videoinhalte wächst weiter rasant. TVNOW ist dabei eins der wachstumsstärksten Angebote im deutschen Markt und hat sich in der Spitzengruppe der größten Angebote festgesetzt. Jetzt geht der Streamingmarkt in die nächste Phase, die wir aktiv mitgestalten werden. Deshalb bündeln wir unsere Kräfte unter der Marke RTL, um ihre Wahrnehmung als führende Entertainmentmarke Deutschlands zu stärken. In diesem Zuge wird aus TVNOW Ende des Jahres RTL+. Das Plus steht für ein noch größeres Angebot von und mit den größten Talenten Deutschlands – denen wir das attraktivste Zuhause bieten wollen.“

    Hannes Heyelmann, Executive Vice President Programming Europa, Mittlerer Osten und Afrika bei WarnerMedia: „Die stark gestiegene Pay-TV- und Paid-VoD-Nutzung und auch die höhere Bereitschaft der Menschen für qualitativ hochwertige Produktionen zu zahlen, bestätigen die Nachfrage nach erstklassigem Content und außergewöhnlichen Geschichten. Dies lässt sich deutlich an der Performance unserer drei TNT Sender ablesen. Alle drei Channels können im ersten Halbjahr 2021 einen Zuwachs innerhalb der Kernzielgruppe verzeichnen. Insbesondere TNT Film sticht hier hervor und hat nicht nur das beste Halbjahr seit Senderbestehen erzielt, sondern war auch der erfolgreichste Sender (ausgenommen Sport) im Pay-TV 14-49, dicht gefolgt von TNT Comedy an dritter und TNT Serie an sechster Stelle.“

    Quelle: VAUNET