Kategorie: Data Governance Insights

Data Governance Insights: Aktuelle Entwicklungen und Best Practices in der Datenverwaltung

Willkommen bei Data Governance News, Ihrer zentralen Anlaufstelle für die neuesten Informationen und fundierten Berichte über die Welt der Datenverwaltung. Hier bieten wir Ihnen umfassende Einblicke in die neuesten Entwicklungen, Technologien und Best Practices im Bereich Data Governance und decken die wichtigsten untergeordneten Themen ab.

Neueste Entwicklungen und Forschung

Unsere Berichterstattung umfasst die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Fortschritte im Bereich der Datenverwaltung. Erfahren Sie mehr über innovative Ansätze zur Sicherstellung der Datenqualität, Integrität und Verfügbarkeit, die Unternehmen dabei helfen, ihre Daten als strategischen Vorteil zu nutzen.

Datenrichtlinien und Compliance

Data Governance News beleuchtet die neuesten gesetzlichen Anforderungen und regulatorischen Entwicklungen, die die Datenverwaltung betreffen. Bleiben Sie auf dem Laufenden über neue Compliance-Richtlinien, Datenschutzgesetze wie die DSGVO und deren Auswirkungen auf Unternehmen weltweit.

Datensicherheit und Datenschutz

Ein zentraler Bestandteil der Data Governance ist die Datensicherheit und der Schutz personenbezogener Daten. Wir informieren Sie über Best Practices zur Sicherstellung der Datensicherheit, Schutz vor Cyberangriffen und Maßnahmen zur Einhaltung von Datenschutzvorschriften.

Datenqualität und -integrität

Erfahren Sie, wie Unternehmen die Genauigkeit, Konsistenz und Verlässlichkeit ihrer Daten sicherstellen. Unsere Berichterstattung bietet tiefgehende Einblicke in Methoden zur Datenbereinigung, Datenqualitätsmetriken und Tools zur Überwachung und Verbesserung der Datenqualität.

Datenzugriffsmanagement

Lesen Sie über Strategien und Technologien zur Verwaltung des Datenzugriffs. Erfahren Sie, wie Unternehmen sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf sensible Daten haben, und wie Rollen- und Berechtigungsmanagement effektiv umgesetzt wird.

Metadatenmanagement

Entdecken Sie die Bedeutung des Metadatenmanagements für eine erfolgreiche Data Governance. Wir stellen Ihnen Ansätze und Tools zur Verwaltung und Nutzung von Metadaten vor, die helfen, Datenressourcen besser zu verstehen und zu organisieren.

Datenkataloge und -linien

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Data Governance ist das Management von Datenkatalogen und Datenlinien. Erfahren Sie, wie Unternehmen ihre Datenbestände dokumentieren und nachvollziehbar machen, um Transparenz und Datenverfügbarkeit zu verbessern.

Technologien und Tools

Erfahren Sie mehr über die neuesten Technologien und Tools, die Unternehmen bei der effektiven Verwaltung ihrer Daten unterstützen. Von Data Governance Plattformen bis hin zu speziellen Tools für Datenqualität, Datenkataloge und Metadatenmanagement – wir stellen Ihnen die wichtigsten Innovationen vor.

Strategien und Best Practices

Unsere Berichterstattung bietet tiefgehende Einblicke in bewährte Strategien und Best Practices für eine erfolgreiche Datenverwaltung. Lernen Sie von erfolgreichen Implementierungen und erfahren Sie, welche Methoden und Ansätze sich in der Praxis bewährt haben.

Interviews und Expertenmeinungen

Lesen Sie exklusive Interviews mit führenden Experten im Bereich Data Governance. Erfahren Sie aus erster Hand, wie Datenprofis die Herausforderungen und Chancen der Datenverwaltung sehen und welche Strategien sie empfehlen.

Markttrends und Analysen

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Markttrends und wirtschaftlichen Auswirkungen von Data Governance. Unsere Expertenanalysen bieten Ihnen wertvolle Einblicke in Marktbewegungen, Investitionstrends und die strategischen Entscheidungen führender Unternehmen.

Konferenzen und Veranstaltungen

Erhalten Sie umfassende Berichte über wichtige Konferenzen, Branchenveranstaltungen und Workshops im Bereich Data Governance. Bleiben Sie informiert über die Diskussionen und Präsentationen, die die Landschaft der Datenverwaltung prägen.

Fallstudien und Best Practices

Lernen Sie aus detaillierten Fallstudien und Best Practices, wie Unternehmen ihre Data Governance-Programme erfolgreich implementiert haben. Diese Praxisbeispiele bieten wertvolle Einblicke und praktische Tipps für die Umsetzung eigener Data Governance-Initiativen.

Data Governance News ist Ihre unverzichtbare Ressource für alles, was Sie über die Verwaltung und Nutzung von Daten wissen müssen. Bleiben Sie informiert und an der Spitze der Datenverwaltung mit Data Governance News!

  • RideCare Companion: Transparenz für Fahrer und Nutzer von Fahrservices

    RideCare Companion: Transparenz für Fahrer und Nutzer von Fahrservices

    Vernetzte Hard- und Softwarelösung von Bosch ermöglicht Blick ins Fahrzeug und aktive Hilfe bei Bedarf

    Fahrservices sind ein wichtiger Bestandteil der „shared economy“. Damit die Fahrt für alle Beteiligten zu einem komfortablen Erlebnis wird, tragen Anbietende und Nutzende gemeinsam die Verantwortung. Sollte es dennoch Unstimmigkeiten geben, sorgt Bosch mit seiner vernetzten Hard- und Softwarelösung RideCare Companion für mehr Transparenz, Objektivität und Sicherheit.

    Die Lösung besteht aus einer vernetzten, intelligenten Kamera, einem drahtlosen SOS-Knopf und cloudbasierten Datendiensten. Auch wenn die allermeisten Fahrten ohne Zwischenfälle verlaufen: RideCare Companion bietet bei kritischen Situationen ein wertvolles Sicherheitsnetz.

    „Im Gegensatz zu einfachen Kameras ist der Bosch RideCare Companion mit einem Service verbunden, der bei Bedarf aktive Hilfe durch geschulte Call-Center-Spezialisten bietet“, sagt Christoph Hartung, Leiter des Bereichs Cross-Domain Computing Solutions bei Bosch. Die auf der CES® 2023 erstmals vorgestellte Hard- und Softwarelösung hat bei den CES® 2023 Innovation Awards die „Best of Innovation“-Auszeichnung in der Kategorie „In-Vehicle Entertainment & Safety“ erhalten. 

    Ist RideCare Companion aktiv, leuchtet eine Anzeige auf der Vorderseite des Produktes. Das System beobachtet die Situation im Fahrzeuginnenraum permanent und sichert die Aufnahme im Fall eines Ereignisses in der Cloud. Dies kann das Sicherheitsgefühl bei allen Mitfahrenden erhöhen.

    „Mit zunehmender Verbreitung automatisierter Fahrdienste werden Lösungen wie RideCare Companion für die Transparenz und Sicherheit der Fahrgäste noch wichtiger“, so Hartung. Zielgruppe von RideCare companion sind die meist selbständigen Fahrerinnen und Fahrer der sogenannten Ride-Hailing-Services. Diese nutzen Online-Plattformen und Apps, um Fahrten zwischen Passagieren und Fahrerinnen und Fahrern mit ihren meist privaten Fahrzeugen zu vermitteln. Der Service wird zunächst in den USA verfügbar sein.

    Vernetzte Lösung
    Vernetzte Lösung

    Die Lösung besteht aus einer vernetzten, intelligenten Kamera, einem drahtlosen SOS-Knopf und cloudbasierten Datendiensten. Auch wenn die allermeisten Fahrten ohne Zwischenfälle verlaufen: RideCare Companion bietet bei kritischen Situationen ein wertvolles Sicherheitsnetz.

    „Im Gegensatz zu einfachen Kameras ist der Bosch RideCare Companion mit einem Service verbunden, der bei Bedarf aktive Hilfe durch geschulte Call-Center-Spezialisten bietet“, sagt Christoph Hartung, Leiter des Bereichs Cross-Domain Computing Solutions bei Bosch. Die auf der CES® 2023 erstmals vorgestellte Hard- und Softwarelösung hat bei den CES® 2023 Innovation Awards die „Best of Innovation“-Auszeichnung in der Kategorie „In-Vehicle Entertainment & Safety“ erhalten. 

    Ist RideCare Companion aktiv, leuchtet eine Anzeige auf der Vorderseite des Produktes. Das System beobachtet die Situation im Fahrzeuginnenraum permanent und sichert die Aufnahme im Fall eines Ereignisses in der Cloud. Dies kann das Sicherheitsgefühl bei allen Mitfahrenden erhöhen.

    „Mit zunehmender Verbreitung automatisierter Fahrdienste werden Lösungen wie RideCare Companion für die Transparenz und Sicherheit der Fahrgäste noch wichtiger“, so Hartung. Zielgruppe von RideCare companion sind die meist selbständigen Fahrerinnen und Fahrer der sogenannten Ride-Hailing-Services. Diese nutzen Online-Plattformen und Apps, um Fahrten zwischen Passagieren und Fahrerinnen und Fahrern mit ihren meist privaten Fahrzeugen zu vermitteln. Der Service wird zunächst in den USA verfügbar sein.

    Entwickelt für Fahrerinnen und Fahrer von Ride-Hailing-Services

    Bei der Entwicklung von RideCare Companion standen die Bedürfnisse von Fahrerinnen und Fahrern im Vordergrund. Denn sollte es zu Streitigkeiten mit Mitfahrenden kommen, brauchen Fahrerinnen und Fahrer eine schelle und zugleich objektive Bewertung der Situation. Dies hilft auch dabei, die eigene Reputation zu schützen. Um sicherzustellen, dass RideCare Companion zu den Erfahrungen und Anforderungen der Ride-Hailing-Fahrerinnen und -Fahrer passt und somit markttauglich ist, arbeitet Bosch mit dem amerikanischen Unternehmen Gridwise zusammen, einem führenden App-Anbieter für Mitfahr- und Lieferdienste. Gridwise unterstützt Fahrerinnen und Fahrer dabei, ihre Fahrten effizient zu verwalten und zu organisieren. 

    Die bei der Nutzung von RideCare Companion entstehenden Daten werden auf dem Gerät verschlüsselt und sicher in einer Cloud gespeichert. Videodaten werden mit Standort und Zeitstempel versehen und können bei Streitigkeiten als Beweismittel dienen. Alle geltenden Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. Darüber hinaus verfügt das Gerät über mehrere, manipulationssichere Funktionen, die den laufenden Betrieb während der Fahrt sicherstellen und das Hochladen von Fahrtdaten unterstützen.

    Sensoren für mehr Sicherheit

    RideCare Companion ist mit mehreren Sensoren ausgestattet. Eine Innen- und eine Außenkamera etwa erfassen den Innenraum sowie die Umgebung des Fahrzeugs, insbesondere auch bei Nacht. Durch das Zusammenführen von Sensordaten, Audio- und Videosignalen und der Verarbeitung der Daten mit Hilfe von künstlicher Intelligenz werden unter anderem Beginn und Ende einer Fahrt erkannt. So können die Aufnahmen entsprechend dokumentiert und gekennzeichnet werden. Intelligente Algorithmen können zudem ein Warnsignal geben, wenn etwa das Sichtfeld des Geräts beeinträchtigt oder blockiert ist.

    Darüber hinaus ist RideCare Companion mit einem drahtlosen SOS-Knopf im Fahrzeug ausgestattet, über den Fahrerinnen und Fahrer einen Notruf an ein Bosch-Service-Center ange sich das Fahrzeug im Mobilfunknetz befindet, sind geschulte Bosch-Mitarbeitende rund um die Uhr erreichbar und können bei einem Zwischenfall per Kamera in das Fahrzeug schauen, die Situation beurteilen und falls notwendig schnell Unterstützung anfordern. Die Mitarbeitenden des RideCare-Companion-Services sind darauf geschult, gemeldete Situationen fundiert und objektiv zu beurteilen und Entscheidungen für die erforderliche Hilfe zu treffen. 

    RideCare Companion bündelt das Know-how von Bosch

    Genau diese Unterstützung durch ein Service-Center ist ein Alleinstellungs-merkmal des Bosch RideCare Companion. Bosch ist Pionier auf dem Gebiet der eCall-Dienste mit mehr als 10 Jahren Erfahrung. Bosch eCall-Lösungen, die von Bosch-Service-Centern unterstützt werden, sind in mehr als 27 Millionen Fahrzeugen von 15 Herstellern weltweit im Einsatz. Das Unternehmen hat seit 2012 mehr als elf Millionen eCalls verarbeitet.

    Auch im Bereich Sicherheit hat Bosch eine lange Tradition. Der Bosch-Geschäftsbereich Building Technologies ist ein weltweit führender Anbieter von Produkten und Systemen Sicherheit, Schutz und Kommunikation. Das Produktportfolio umfasst auch Videosicherheit und Einbruchserkennung. 

    Mit RideCare Companion präsentiert Bosch einen weiteren Service für die „shared economy“. Bereits 2021 führte das Unternehmen RideCare Insight ein, welches die Erkennung von Rauch, Schäden am Fahrzeug oder aggressivem Fahrverhalten bei Carsharing ermöglicht. Beide Services verdeutlichen, wie es Bosch gelingt, Sensoren und vernetzte Produkte in Lösungen für das Internet der Dinge umzusetzen.

    source: Bosch

    now.digital | world of data - Daten über Fahrten beziehen sich auf die Daten, die von ihren Fahrern durchgeführten Fahrten gesammelt werden. Diese Daten können Informationen über den Ort, die Dauer und die Entfernung jeder Fahrt sowie Informationen über den Fahrer und den Fahrgast enthalten.  Diese Daten können verwendet werden, um das Gesamterlebnis von Fahrern und Fahrern zu verbessern und den Betrieb des Fahrdienstleisters zu optimieren.
    
    Zum Beispiel können Ride-Care-Daten verwendet werden, um:
    
    Analyse des Fahrer- und Fahrerverhaltens, z. B. zur Ermittlung von Mustern.
    
    Überwachen Sie die Leistung der Fahrer und ermitteln Sie Trends, die zu schlechten Bewertungen führen könnten, z. B. eine hohe Zahl von abgebrochenen Fahrten oder eine hohe Zahl von Beschwerden über einen Fahrer.
    
    Verbesserung der Sicherheit von Fahrern und Fahrgästen durch die Überwachung und Analyse von Informationen über die gefahrene Strecke und etwaige Zwischenfälle während einer Fahrt.
    
    Analyse von Daten aus dem Bordcomputer des Fahrzeugs zur Überwachung und Verbesserung der Fahrzeugleistung und zur Behebung von Problemen mit dem Fahrzeug.
    
    Ride-Care-Daten können auch zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, wie z. B. dynamische Preisgestaltung, und zur Erschließung neuer Märkte genutzt werden.
    
    Es ist wichtig zu wissen, dass die Verwendung dieser Daten durch Gesetze und Richtlinien geregelt ist und dass die Unternehmen die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer zur Erhebung, Speicherung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten einholen müssen.
  • Bosch und APCOA bringen deutschlandweit Technik für Automated Valet Parking in Parkhäuser

    Bosch und APCOA bringen deutschlandweit Technik für Automated Valet Parking in Parkhäuser

    Bosch ermöglicht fahrerloses Parken bundesweit in 15 weiteren APCOA-Parkhäusern.

     Nach der erfolgreichen Serienzulassung am Stuttgarter Flughafen-Parkhaus P6 gehen Bosch und APCOA mit Automated Valet Parking jetzt in die Breite und führen die Technik in 15 weiteren Parkhäusern in Deutschland ein. Ab 2023 soll der Ausbau mit dem infrastrukturgestützten, automatisierten und fahrerlosen Parksystem nach SAE-Level 4 von Hamburg bis München beginnen. Zunächst wollen Bosch und APCOA pro Parkhaus jeweils bis zu vier Parkplätze für Automated Valet Parking einrichten. „Wir takten den Ausbau der Stellplätze auf den erwarteten Hochlauf der Fahrzeuge mit ‚Automated Valet Parking‘-Funktion. Bei den Ladesäulen für Elektrofahrzeuge sehen wir, wie wichtig es ist, dass die Infrastruktur rechtzeitig mitwächst. Darum kümmern wir uns jetzt beim Automated Valet Parking zusammen mit unserem Partner APCOA“, sagt Dr. Markus Heyn, Bosch-Geschäftsführer und Vorsitzender des Unternehmensbereichs Mobility Solutions. Das modulare System von Bosch erlaubt in den kommenden Jahren eine dynamische Ausweitung der Stellplätze mit der Infrastrukturtechnik auf bis zu 200 Parkbuchten an jedem der 15 Standorte.

    Beginn der weltweiten Markteinführung von Automated Valet Parking

    Der jetzt geschlossene Rahmenvertrag von Bosch und APCOA ist der erste Schritt hin zur weltweiten Markteinführung. In den kommenden Jahren sollen rund um den Globus bereits mehrere Hundert Parkhäuser mit Automated Valet Parking ausgestattet werden. „Deutschland ist nur der Anfang – wir gehen davon aus, dass wir mit Einführung entsprechender Gesetze, Automated Valet Parking schrittweise bald auch in weiteren Ländern weltweit ausrollen können“, sagt Claudia Barthle, die den weltweiten Software- und Service-Vertrieb im Geschäftsbereich Cross-Domain Computing Solutions bei Bosch leitet und verantwortlich für die Kooperation mit APCOA ist. Bisher ist Deutschland eines der wenigen Länder, das mit einer Level-4-Gesetzgebung die Rahmenbedingungen für Systeme wie das Automated Valet Parking geschaffen hat. Weitere Länder wie z. B. Frankreich stehen in den Startlöchern.

    „Unseren Parkkunden können wir mit der ‚Automated Valet Parking‘-Lösung ein ganz neues Komfortlevel bieten. Besonders interessant wird die Funktion an Standorten wie Flughäfen, Konzerthäusern, Eventlocations oder Messestandorten, wo die Nutzer Anschlusstermine haben. Unser Standort am Flughafen Stuttgart bildet also nur den Anfang“, sagt Frank van der Sant, Mitglied des Vorstands und Chief Commercial Officer der APCOA PARKING Group. Automated Valet Parking wird bald in ausgewählten Parkhäusern unter anderem in den Städten Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt und München verfügbar sein. Weitere Parkhäuser sollen als nächstes in Europa folgen. 

    Smartes Zusammenspiel von Infrastruktur- und Fahrzeugtechnik

    Mit Automated Valet Parking beginnt die Zukunft des Parkens schon heute: keine zeitraubende Parkplatzsuche, kein mühsames Rangieren und keine Gefahr mehr für Dellen und Kratzer. Das Fahrzeug wird einfach in einer Übergabezone im Eingangsbereich eines Parkhauses abgestellt und per App der vollautomatisierte und fahrerlose Einparkservice gestartet. Möglich wird das über Stereokameras von Bosch, die nicht nur freie Parkplätze erkennen, sondern auch das Umfeld, den Fahrkorridor und damit zuverlässig Hindernisse oder Personen in der Fahrspur erfassen. Wird ein plötzlich auftauchendes Hindernis detektiert, bremst das Fahrzeug in den sicheren Stillstand und nimmt die Fahrt erst dann wieder auf, wenn die Strecke wieder frei ist. Dafür laufen die durch die Kameras generierten Informationen auf Edge-Computern zusammen. Smarte Algorithmen übermitteln das auszuführende Fahrmanöver und machen so den fahrerlosen Parkbetrieb der Autos möglich – auch auf engen Rampen beim Wechsel zwischen verschiedenen Stockwerken. Der Clou: Durch die smarte Technik im Parkhaus sind die technischen Voraussetzungen im Fahrzeug minimal. Der automatisierte und fahrerlose Parkservice mit Automated Valet Parking kommt deshalb für alle Fahrzeugklassen infrage. 

    Fahrerloses Parken

    Nicht nur fahrerlos, sondern dank der „FLOW“-Plattform von Parkraumbetreiber APCOA funktioniert das Parken auch komplett ticket- und bargeldlos. Bereits heute nimmt die gleichnamige App Autofahrern die sonst lästige Abwicklung des Parkvorgangs ab. Das beginnt mit der verbindlichen Buchung eines Stellplatzes, geht über die berührungslose Einfahrt – neuerdings auch ganz bequem per Kennzeichenerkennung – und endet mit der vollautomatisierten Bezahlung, Rechnungsstellung sowie der ebenfalls berührungslosen Ausfahrt. Das System erkennt das Kundenfahrzeug, respektive das Kennzeichen und die Schranken öffnen automatisch – ein Ticket und der Gang zum Kassenautomaten sind nicht mehr erforderlich. APCOA betreibt in 13 Ländern mehr als 12 000 Standorte mit insgesamt rund 1,8 Millionen Stellplätzen. Bei einem steigenden Anteil des fahrerlosen und vollautomatisierten Parkservices Automated Valet Parking passen künftig bis zu 20 Prozent mehr Fahrzeuge auf die gleiche Fläche. Zudem bieten sich insbesondere enge, abgelegene und damit weniger attraktive Parkflächen dafür an, dort Autos fahrerlos abzustellen.

    Weltweit erste genehmigte vollautomatisierte Parkfunktion (SAE Level 4)

    Automated Valet Parking hat eine rasante Entwicklung genommen. Mitte 2017 hat Bosch gemeinsam mit Mercedes-Benz die Lösung im Rahmen eines Pilotprojekts im Parkhaus des Mercedes-Benz Museums in Stuttgart einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Nur zwei Jahre später haben die Partner dann bereits die weltweit erste Ausnahmegenehmigung für einen Betrieb von Automated Valet Parking ohne Sicherheitsfahrer mit ausgewählten Fahrzeugen im realen Parkhaus-Mischverkehr erhalten. Ende 2020 folgte der nächste Meilenstein: Bosch, Mercedes-Benz und APCOA bringen den vollautomatisierten und fahrerlosen Parkservice an den Flughafen Stuttgart und arbeiten dort am weltweit ersten Serieneinsatz des Level-4-Systems. Vor kurzem haben Bosch und Mercedes-Benz für das Automated Valet Parking System im Parkhaus P6 am Stuttgart Airport als weltweit erste automatisierte und fahrerlose Parkfunktion (SAE Level 4) die Freigabe der Behörden für den Serienbetrieb in Deutschland erhalten. Das APCOA-Parkhaus P6 am Stuttgart Airport ist damit das erste Parkhaus weltweit, in dem das fahrerlose Parksystem im Serienbetrieb nutzbar ist. Die Funktion ist für bestimmte Varianten der S-Klasse und des EQS mit der entsprechenden Vorrüstung „INTELLIGENT PARK PILOT“ in Deutschland zunächst im Parkhaus P6 in Stuttgart verfügbar.

    source: Bosch

    now.digital | world of data - Automatisierte Parksysteme nutzen Daten zur Navigation und Steuerung von Fahrzeugen in einer Parkeinrichtung. Zu diesen Daten gehören Informationen über den Standort und die Bewegungen von Fahrzeugen sowie Informationen über den Aufbau und die Struktur der Parkeinrichtung. Die Daten werden vom System verwendet, um die Fahrzeuge zu den verfügbaren Parkplätzen zu leiten und die Fahrzeuge sicher in die und aus der Parkanlage zu manövrieren. Diese Daten können gesammelt und analysiert werden, um die Gesamteffizienz und Funktionalität des automatischen Parksystems zu verbessern.
  • HERE Technologies gives leading companies better data privacy with on-premise location services

    HERE Technologies gives leading companies better data privacy with on-premise location services

    HERE Location Services Self-Hosted provides on-premise location intelligence to leading companies across technology, healthcare, e-commerce and more.

    HERE Technologies, the leading location data and technology platform, is giving customers and partners further power to control their user data through self-hosting HERE Location Services. The HERE on-premise (on-prem) service allows customers and partners to install and run HERE Location Services software directly on their servers or cloud environment, creating another level of privacy and security to interact with sensitive end-user data.

    The HERE software gives companies more control over performance, data security and monetization of their user data. HERE Location Services Self-Hosted  includes core services that solve complex business functions, including:

    • HERE Traffic : Providing real-time* and historical traffic flow and incident information, as well as map tiles with traffic overlays.
    • HERE Routing : Generating driving time and distance and a graphical representation of the route on top of the HERE map across transportation modes (e.g., combustion or electric engine cars and trucks, pedestrian and bicycle) while taking into account real-time* and historical traffic data.
    • HERE Map Rendering : Pre-rendered map tiles or vector data tiles for client-side rendering using the Map API for Javascript, diverse map styles and global satellite images*. 
    • HERE Map Attributes: access to pre-compiled premium HERE Map content, specifically to posted speed limits.
    • HERE Geocoding & Search: Provides built-in search of street addresses. Installing the service on-prem also gives end-users faster response times for geo-coordinates and vice-versa while also supporting type forward input through autocomplete.
    • HERE Positioning  Providing location information by leveraging a database with WiFi and cellular access point information.
    • HERE Route Matching: Matches GPS traces to the HERE road network and detects illegal or improper maneuvers.
    • HERE Geofencing : Monitors the mobile assets entering or leaving certain geographic areas, such as a logistics hub.

    *Note: some services may require a secure connection to the HERE cloud

    “Companies across industries are prioritizing investments to make customer data privacy protection a top priority,” said Giovanni Lanfranchi, Senior Vice President and Chief Product and Technology Officer at HERE. “HERE Location Services Self-Hosted  is part of our ‘privacy by design’ approach, giving our customers the location intelligence services they need to support their business functions and complete ownership over their user data.”



    Since 2009, TIMOCOM has been working with HERE to provide a fast, secure and simple transport process for up to one million freight and vehicle requests daily. Using HERE Location Services, TIMOCOM supports more than 50,000 European customers with optimal routes, estimated time of arrivals (ETAs) and transport costs, while also providing real-time alerts for potential road restrictions, roadwork, tolls or traffic.

    TIMOCOM recently brought its HERE Location Services on-prem, including HERE Map Attributes, HERE MapRendering, HERE Geocoding & Search, HERE Routing , HERE Route Matching and HERE Geofencing. The  migration to self-hosted enables TIMOCOM to host all of its location needs within its own environment, creating greater data privacy and more efficient data management with all location data stored within a single data lake.

    HERE and TIMOCOM are also working on a custom ETA-as-a-service Engine. Hosted in the TIMOCOM environment, the engine uses TIMOCOM data with HERE Location Services to produce a more accurate predictive ETA service for TIMOCOM customers.

    “HERE Location Services Self-Hosted lets us create one data lake on our servers, without the need to make frequent requests through a third-party network,” said Marco Haack, Director IT Infrastructure & Services at TIMOCOM. “This has clear benefits from a data privacy perspective, but also enables our team to build our innovations and services on top of one data lake, creating greater efficiencies as we meet our customers’ logistics needs.”

    HERE has General Data Protection Regulation (GDPR) attestation, on top of ISO27701 and ISO27018 accreditation.

    About HERE Technologies
    HERE has been a pioneer in mapping and location technology for almost 40 years. Today, HERE’s location platform is recognized as the most complete in the industry, powering location-based products, services and custom maps for organizations and enterprises across the globe. From autonomous driving and seamless logistics to new mobility experiences, HERE allows its partners and customers to innovate while retaining control over their data and safeguarding privacy. Find out how HERE is moving the world forward at here.com.

    source: Here media

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  • Whistleblowing: Datenschutz- und Hinweisgeberschutz

    Whistleblowing: Datenschutz- und Hinweisgeberschutz

    Whistleblowing bezieht sich auf das Weitergeben von Informationen über mögliche Verstöße gegen Gesetze, Regeln oder Verhaltenskodizes an eine Organisation oder die Öffentlichkeit.

    Im Bereich des Datenschutzes kann Whistleblowing beispielsweise das Melden von Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder andere datenschutzrechtliche Vorschriften umfassen. Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermutigen, solche Verstöße zu melden und sie vor möglichen negativen Konsequenzen zu schützen, ist es wichtig, Hinweisgeberschutzmaßnahmen zu treffen. Diese können in Form von gesetzlichen Regelungen oder durch freiwillige Regelungen innerhalb einer Organisation gewährleistet werden. Es ist wichtig, dass Whistleblowerinnen und Whistleblower sicherstellen, dass die von ihnen weitergegebenen Informationen wahr und glaubwürdig sind und dass sie ihre Identität geheim halten, um sich und andere vor möglichen Repressalien zu schützen. Es ist auch wichtig, dass die Organisation, an die die Informationen weitergegeben werden, diese vertraulich behandelt und angemessen reagiert, um sicherzustellen, dass potenziell schädliche Aktivitäten gestoppt werden.

    Hintergründe des Hinweisgeberschutzes

    Der Hinweisgeberschutz wurde entwickelt, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu zu ermutigen, Informationen über mögliche Verstöße gegen Gesetze, Regeln oder Verhaltenskodizes an ihre Organisation oder die Öffentlichkeit weiterzugeben. Dies kann dazu beitragen, schädliche Aktivitäten zu verhindern und zu einer offenen und transparenten Kultur in einer Organisation beizutragen. Der Hinweisgeberschutz ist jedoch auch wichtig, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor möglichen negativen Konsequenzen zu schützen, die sie erleiden könnten, wenn sie Informationen weitergeben. Diese Konsequenzen können Repressalien wie Diskriminierung, Mobbing oder Entlassung umfassen. Der Hinweisgeberschutz dient daher dazu, die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Meldung von Verstößen zu fördern und ihnen eine sichere Möglichkeit zu bieten, ihre Anliegen zu äußern. Der Hinweisgeberschutz wird oft in Bereichen wie dem Datenschutz, dem Wettbewerb, dem Finanzwesen oder dem Arbeitsrecht gewährleistet, da in diesen Bereichen Verstöße häufig negative Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Er kann in Form von gesetzlichen Regelungen oder durch freiwillige Regelungen innerhalb einer Organisation gewährleistet werden.

    Hinweisgeberschutzgesetz

    Details des Hinweisgeberschutzgesetzes

    Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein gesetzliches Instrument, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schutz bietet, wenn sie Informationen über mögliche Verstöße gegen Gesetze, Regeln oder Verhaltenskodizes an ihre Organisation oder die Öffentlichkeit weitergeben. Es dient dazu, die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Meldung von Verstößen zu fördern und ihnen vor möglichen negativen Konsequenzen wie Diskriminierung, Mobbing oder Entlassung zu schützen.

    Ein Hinweisgeberschutzgesetz kann verschiedene Regelungen enthalten, wie zum Beispiel:

    • Die Möglichkeit, anonym oder unter Angabe der eigenen Identität zu melden
    • Schutz vor Repressalien wie Diskriminierung, Mobbing oder Entlassung
    • Regelungen zur Vertraulichkeit und zum Schutz der Identität von Whistleblowerinnen und Whistleblowern
    • Verfahren zur Prüfung und Untersuchung von Meldungen
    • Haftungsbeschränkungen für Whistleblowerinnen und Whistleblower

    Das Hinweisgeberschutzgesetz kann für einzelne Organisationen oder Branchen gelten oder für das gesamte Land. In vielen Ländern gibt es auch spezielle Hinweisgeberschutzbehörden, die für die Durchsetzung des Gesetzes und den Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern zuständig sind.

    Welche Unternehmen sind vom HinSchG betroffen?

    Das HinSchG gilt für alle Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Es gilt auch für öffentliche Stellen und Einrichtungen. Das HinSchG betrifft insbesondere Unternehmen, in denen es wichtig ist, Verstöße gegen Gesetze, Regeln oder Verhaltenskodizes frühzeitig zu melden, um negative Auswirkungen auf die Gesellschaft oder die Umwelt zu verhindern. Dazu gehören zum Beispiel Unternehmen, die in sensiblen Bereichen wie dem Finanzwesen, dem Gesundheitswesen oder dem Umweltbereich tätig sind. Auch Unternehmen, die von der Öffentlichkeit finanziert werden, sollten besonders darauf achten, dass sie den Anforderungen des HinSchG entsprechen.

    Aufgaben der internen Meldestelle HinSCHG

    Die interne Meldestelle ist eine Einrichtung, die in Unternehmen eingerichtet werden kann, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Möglichkeit zu bieten, Informationen über mögliche Verstöße gegen Gesetze, Regeln oder Verhaltenskodizes an die Organisation weiterzugeben. Die interne Meldestelle ist ein wichtiges Element des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Deutschland, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schutz bietet, wenn sie solche Informationen weitergeben.

    Die Aufgaben der internen Meldestelle können unter anderem folgende sein:

    • Bereitstellung einer sicheren und vertraulichen Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Informationen über mögliche Verstöße zu melden
    • Prüfung und Untersuchung von Meldungen und gegebenenfalls Weiterleitung an die zuständigen Stellen
    • Beratung und Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine Meldung machen möchten
    • Aufklärung und Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Thema Hinweisgeberschutz und die Möglichkeiten, Meldungen zu machen
    • Berichterstattung über die Meldungen und die durchgeführten Untersuchungen an das Management oder die zuständigen Stellen

    Es ist wichtig, dass die interne Meldestelle von qualifizierten und neutralen Personen betrieben wird, die die Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgfältig prüfen und vertraulich behandeln. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Meldungen ernst genommen werden und dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt werden.

    Pflichten des Whistleblowers

    Als Whistleblower bezeichnet man eine Person, die Informationen über mögliche Verstöße gegen Gesetze, Regeln oder Verhaltenskodizes an eine Organisation oder die Öffentlichkeit weitergibt. Der Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern ist wichtig, um sie dazu zu ermutigen, Verstöße zu melden und um sie vor möglichen negativen Konsequenzen wie Diskriminierung, Mobbing oder Entlassung zu schützen.

    Whistleblower haben in der Regel bestimmte Pflichten, die sie erfüllen sollten, wenn sie Informationen weitergeben. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Das Weitergeben von wahren und glaubwürdigen Informationen
    • Das Geheimhalten der eigenen Identität, um sich und andere vor möglichen Repressalien zu schützen
    • Das Befolgen von Verfahren und Regeln, die von der Organisation oder dem Gesetz festgelegt wurden, um Meldungen zu machen

    Es ist wichtig, dass Whistleblowerinnen und Whistleblower ihre Pflichten ernst nehmen, um sicherzustellen, dass die von ihnen weitergegebenen Informationen verlässlich sind und dass sie sich und andere vor möglichen negativen Konsequenzen schützen. Es ist auch wichtig, dass die Organisation, an die die Informationen weitergegeben werden, angemessen reagiert und dass Whistleblowerinnen und Whistleblower in angemessener Weise geschützt werden.

    Bußgelder bei Hinweisgeberschutzgesetz

    Das HinSchG gilt für alle Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Das HinSchG enthält Regelungen, die vorsehen, dass Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen, mit Bußgeldern belegt werden können. Zu den Verstößen, die mit Bußgeldern geahndet werden können, gehören zum Beispiel:

    • Das Verletzen von Schutzpflichten für Whistleblowerinnen und Whistleblower, z.B. durch Repressalien oder das Veröffentlichen von Informationen, die die Identität einer Whistleblowerin oder eines Whistleblowers preisgeben
    • Das Unterlassen von Maßnahmen zur Einhaltung des HinSchG, z.B. das Einrichten einer internen Meldestelle oder das Benachrichtigen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über ihre Rechte und Pflichten nach dem Gesetz

    Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach dem Schweregrad des Verstoßes und kann bis zu 50 Millionen Euro betragen. Die Bußgelder werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde verhängt, die vom Bundesamt für Justiz bestimmt wird.

    Was müssen Unternehmen unternehmen bei Einführung des Hinweisgeberschutzgesetz ?

    Wenn das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland in Kraft tritt, müssen Unternehmen bestimmte Maßnahmen ergreifen, um sich an das Gesetz zu halten und den Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern sicherzustellen. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Einrichten einer internen Meldestelle: Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen eine interne Meldestelle einrichten, an die Meldungen gemacht werden können. Die interne Meldestelle sollte von qualifizierten und neutralen Personen betrieben werden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sichere und vertrauliche Möglichkeit zum Melden von Verstößen bieten.
    • Benachrichtigen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Unternehmen müssen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das HinSchG und ihre Rechte und Pflichten als Whistleblower informieren. Dies kann zum Beispiel über Schulungen, Informationsbroschüren oder Aushänge erfolgen.
    • Einhalten von Schutzpflichten: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Schutzpflichten für Whistleblowerinnen und Whistleblower einhalten und sie vor möglichen Repressalien wie Diskriminierung, Mobbing oder Entlassung schützen.

    Bei Fragen zur Umsetzung, wenden sie sich an uns.

  • DSGVO – Bewertung der Datenschutzkonferenz zu Microsoft 365

    DSGVO – Bewertung der Datenschutzkonferenz zu Microsoft 365

    DSGVO – Der TLfDI, Dr. Lutz Hasse, weist auf die richtungsweisende Bewertung der Datenschutzkonferenz (DSK) zu Microsoft 365 hin:

    Die DSK nimmt den Bericht der Arbeitsgruppe DSK „Microsoft-Onlinedienste“ und dessen Zusammenfassung zur Kenntnis.

    • Die DSK stellt unter Bezugnahme auf die Zusammenfassung des Berichts fest, dass derNachweis von Verantwortlichen, Microsoft 365 datenschutz- rechtskonform zu betreiben, auf der Grundlage des von Microsoft bereit- gestellten „Datenschutznachtrags vom 15.September 2022“ nicht geführt werden kann. Solange insbesondere die notwendigeTransparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Auftragsverarbeitung für Microsofts eigene Zwecke nicht hergestellt und deren Rechtmäßigkeit nicht belegt wird, kann dieser Nachweis nicht erbracht werden.

    DSGVO – Hierzu eine kurze Erläuterung: Die Bewertung der Datenschutzkonferenz wendet sich nicht direkt an Microsoft, sondern an die Verantwortlichen und besagt, dass diese Microsoft 365 nicht datenschutzrechtskonform verwenden können. Warum? Die Verantwortlichen müssen nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO nachweisen können, dass Microsoft 365 transparent und rechtmäßig verwendet werden kann. Das können sie aber nicht, solange Microsoft seinen eigenen Unterlagen zufolge personenbezogene Daten (von wem?) für eigene Zwecke (welche?) verwendet und hierüber auch keine weiteren Angaben macht. Ein Beispiel: Wenn eine Schulleitung als Verantwortliche die einwilligen- den Eltern und die Lehrerschaft nicht darüber informieren kann, ob bei der Verwendung von Microsoft 365 Daten von Kindern oder Lehrer:innen verarbeitet werden und wenn ja, für welche Zwecke, dann können die Eltern und die Lehrerschaft gar nicht informiert (s. Art. 4 Nr. 11 DS-GVO) einwilligen und den entsprechenden Informationspflichten (Art. 13 DS-GVO) kann der Schulleiter auch nicht nachkommen. 

    BDSG

    DSGVO – Gleichwohl erteilte Einwilligungen wären unwirksam und damit fehlte es an einer Rechtsgrundlage für die verantwortliche Schulleitung (s. Art. 6 Abs. 1 DS-GVO), die Daten mit Microsoft 365 verarbeiten zu dürfen.Überdies kann vor diesem Hintergrund der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter (Microsoft) gar nichtanweisen, die Daten in bestimmter Weise zu verarbeiten oder eben nicht zu verarbeiten, solange sich Microsoft vorbehält, die Daten für eigene Zwecke zu verarbeiten – ein Verstoßgegen Art 28 DS-GVO. Hinzu kommen die Fragen der Datenübermittlung in die USA.

    Dr. Lutz Hasse: “Zunächst freut mich die positive Resonanz in der Datenschutzkonferenz. MeineAufsichtsbehörde wird nun – wie die anderen Datenschutzaufsichtsbehör- den auch – mit denVerantwortlichen im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich den Kontakt suchen, um eineverhältnismäßige Umsetzung dieser Rechtslage zu erörtern. Hierbei werden zeitliche Aspekte und alternative Pfade Gegenstand der Erörterung sein.“

    Quelle: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

  • Datensicherheit – Machbarkeitsstudie Encrypted Computing an Cyberagentur übergeben

    Datensicherheit – Machbarkeitsstudie Encrypted Computing an Cyberagentur übergeben

    Encrypted –Mit neuen Verschlüsselungslösungen wird die Datensicherheit erhöht.Forscherinnen und Forscher des CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit und des Instituts KASTEL am Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) haben die Ergebnisse ihrer Machbarkeitsstudie zum Thema „Encrypted Computing“ an die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) übergeben.

    Im Dezember 2021 hatte die Cyberagentur ihr erstes ausgeschriebenes Projekt zum Thema „Encrypted Computing“ an das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit und an das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), als Unterauftragnehmer, vergeben. Eine Machbarkeitsstudie sollte potenzielle „Encrypted Computing“-Anwendungen identifizieren, welche zukünftig im Bereich der Inneren und Äußeren Sicherheit eingesetzt werden können. Hierbei ging es zentral darum, die Sicherheitseigenschaften zu erfassen und einen Vergleich der Leistungsfähigkeit dieser Verfahren in Abhängigkeit von ihren Anwendungsszenarien zu erreichen.

    encrypted

    Datensicherheit – Encrypted Computing und ähnliche Technologien gelten als zukunftsweisende Ansätze, um die Datensicherheit zu erhöhen. „Mit Kryptografie lassen sich Datenverarbeitung und Datenschutz vereinbaren“, sagt Prof. Dr. Jörn Müller-Quade vom Institut KASTEL am KIT. Bislang galt in der modernen Kryptographie, bevor man mit verschlüsselten Daten weiterarbeiten kann, muss man sie entschlüsseln. CISPA-Faculty Dr. Nico Döttling und Prof. Dr. Jörn Müller-Quade wollen daran etwas ändern. Beide Forscher sind Experten auf dem Gebiet des Encrypted Computing, einer Familie von Verschlüsselungsverfahren, mit denen Daten auch in verschlüsselter Form verarbeitet werden können. Eine Entschlüsselung zum Klartext ist erst dann wieder nötig, wenn die Ergebnisse eingesehen werden sollen, für Berechnungen ist dies aber nicht nötig. Sensible und sicherheitskritische Daten können so zwar analysiert, aber gleichzeitig auch geheim gehalten werden. 

    Insbesondere die Effizienz der derzeit bekannten Algorithmen für eine solche Kryptographie ist ein großes Problem für die Forschung. „Encrypted Computing ist keine Universallösung für sicheres Rechnen. Allerdings birgt das Gebiet noch enormes Potenzial, insbesondere, wenn noch effizientere Algorithmen gefunden werden“, so Döttling. Müller-Quade ergänzt: „Insbesondere ist es derzeit keine Universallösung, weil es für manche Anwendungen vielleicht nicht effizient genug ist. Vielleicht gibt es für manche Anwendungen sogar prinzipielle Grenzen. Wir würden uns über ein Folgeprojekt freuen. Durch Technologieoffenheit können wir für verschiedene Sicherheitsniveaus effizientere Lösungen finden.“

    „Unsere Mission ist es, innovative Technologien für Anwendungen in der inneren und äußeren Sicherheit zu fördern, die aber noch fernab von der Marktreife stehen“, sagt Robert Seidel, Projektverantwortlicher bei der Cyberagentur. „Encrypted Computing passt sehr gut in dieses Bild. Ich freue mich, dass wir in KASTEL/KIT und CISPA zwei so forschungsstarke Partner für unser Projekt gewinnen konnten.“ Die Machbarkeitsstudie ist der erste Schritt der Forschungsaktivitäten der Cyberagentur im Bereich des Encrypted Computing. Weitere Forschungsprogramme sollen folgen: „Bereits im kommenden Jahr wollen wir mit einer neuen Ausschreibung dafür werben, dass sich Kryptologinnen und Kryptologen weiterhin mit unseren Fragen auseinandersetzen“, sagt Projektmanagerin Dr. Tanja Zeeb. 

    Quelle: Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH

  • DSGVO – neun von zehn Apps erheben personenbezogene Daten von Nutzern

    DSGVO – neun von zehn Apps erheben personenbezogene Daten von Nutzern

    Ein klarer Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die E-Privacy-Richtlinie. Das ist das Ergebnis einer Analyse, die das Tech-Unternehmen Usercentrics anhand von 250 Apps durchgeführt hat.

    Datenschutz bei Glücksspiel-Apps? Fehlanzeige!

    Usercentrics untersuchte im Oktober 2022 jeweils 50 Apps aus fünf verschiedenen Kategorien: Lebensmittel, Lifestyle, Fitness und Gesundheit, Finanzen sowie Glücksspiel. Das Ergebnis? Bei den Lebensmittel-Angeboten ist der Datenschutz noch am besten: „Nur” 84 % der Apps aus dieser Kategorie entsprechen nicht den Vorgaben der DSGVO, bei den Finanz-Apps (Platz zwei) sind es 86 %. Unrühmliches Schlusslicht: die Glücksspiel-Angebote. 100 % in dieser Kategorie halten die Vorgaben der DSGVO nicht ein.

    Bußgelder, Verlust von Kundenvertrauen und Schädigung des Markenimages vermeiden

    Die Ergebnisse dieses Berichts zeigen deutlich, was wahrscheinlich der größte ‚Elefant im Raum‘ in der App-Branche ist: Die meisten Apps sind noch weit davon entfernt, die DSGVO und die E-Privacy-Richtlinie korrekt umzusetzen. Und das, obwohl die Nutzer einen Großteil ihrer Zeit in Apps verbringen, wo letztlich die meisten PII-Daten [Persönlich identifizierbare Informationen] gesammelt werden – in den meisten Fällen immer noch ohne ausdrückliche Einwilligung. Mit diesem Bericht wollen wir zum einen das Bewusstsein für Datenschutz schärfen, Unternehmen zum anderen aber auch Tipps an die Hand geben, was sie tun können, um die Privatsphäre der Nutzer in den Fokus zu rücken. Damit sie nicht nur Bußgelder vermeiden können, sondern auch den Verlust von Kundenvertrauen oder eine Schädigung ihres Markenimages“, erklärt Valerio Sudrio, Global Director Apps Solutions bei Usercentrics.

    DSGVO
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    App-Analyse: auf der Suche nach Trackern

    Usercentrics verwendete für die Analyse der Apps das Tool Apptopia. Untersucht wurden ausschließlich Apps, die

    • Tracker von Drittanbietern zum Zweck der Analyse, Attribution, Monetarisierung und/oder Marketing installiert
    • Nutzer in der EU
    • und mindestens 50.000 täglich aktive Nutzer hatten.

    Die meisten der in den Apps eingebetteten Tracker sind darauf ausgelegt, personenbezogene Daten wie IP-Adressen, Online-Kennungen und Standortdaten zu verarbeiten.

    Die Analyse zeigt, dass das Thema Datenschutz bei den meisten App-Anbietern vernachlässigt wird. Dass neun von zehn Apps nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechen, ist ein beunruhigendes Ergebnis. Anbieter sind gut beraten, hier zügig nachzubessern.

    Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

    Quelle: Usercentrics

    https://now.digital/datenschutz-digital/datenschutz-geben-die-app-anbieter-persoenliche-nutzerdaten-auf-anfrage-heraus/

  • DS-GVO bringt nur den wenigsten Unternehmen Wettbewerbsvorteile

    DS-GVO bringt nur den wenigsten Unternehmen Wettbewerbsvorteile

    DS-GVO Unklare Regelungen und uneinheitliche Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung macht der Wirtschaft zu schaffen.

    Die europäische Datenschutz-Grundverordnung ist von ihrem Ziel, einheitliche Datenschutzregeln in Europa zu schaffen, noch ein gutes Stück entfernt. Und das, obwohl die große Mehrheit der Unternehmen die Vorgaben der DS-GVO inzwischen umgesetzt hat. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 503 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland. So loben 67 Prozent, dass die DS-GVO weltweit Maßstäbe für den Umgang mit personenbezogenen Daten setzt. Und jedes zweite Unternehmen (50 Prozent) glaubt, dass die DS-GVO zu einheitlichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU führt. Aber 70 Prozent sehen aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der DS-GVO in den Mitgliedsstaaten noch keinen EU-weiten einheitlichen Datenschutz. Und auch die Bewertung mit Blick auf das eigene Unternehmen fällt überwiegend kritisch aus. So können 40 Prozent keinen Wettbewerbsvorteil durch die DS-GVO auf dem internationalen Markt für das eigene Unternehmen erkennen – und 30 Prozent sehen sogar Wettbewerbsnachteile. Dem stehen 16 bzw. 13 Prozent gegenüber, die die DS-GVO als geringen oder großen Wettbewerbsvorteil bezeichnen „Die Idee der DS-GVO, einen einheitlichen Datenschutzrahmen mit hohen Standards für Europa zu schaffen, war und ist richtig. Bislang ist aber nicht gelungen, daraus den oft behaupteten Wettbewerbsvorteil zu ziehen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

    Datenschutz-Aufwand wird für die DS-GVO hochgefahren

    Dabei hat die große Mehrheit die DS-GVO inzwischen umgesetzt, entweder vollständig (22 Prozent) oder größtenteils (40 Prozent). Ein Drittel (33 Prozent) sieht sich erst teilweise am Ziel, nur 2 Prozent haben erst mit der Umsetzung begonnen – und kein Unternehmen hat bisher nichts getan. Praktisch alle Unternehmen haben seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ihren Aufwand für Datenschutz hochgefahren. 16 Prozent stellen fest, dass dieser langsam wieder abnimmt, aber 47 Prozent gehen von einem gleichbleibend höheren Aufwand aus, 30 Prozent erwarten sogar, dass der bereits gestiegene Aufwand noch weiter zunimmt. Nur 6 Prozent sehen keinen Mehraufwand, für kein Unternehmen ist der Aufwand gesunken. „Die DS-GVO ist kein Punkteplan, den man sich vornimmt und dann einmalig umsetzt“, so Rohleder. „Sie erfordert dauerhafte Anstrengungen, insbesondere bei der Einführung neuer Geschäftsprozesse und digitaler Technologien, und die ständige Reaktion auf neue Auslegungen, etwa durch Gerichtsurteile oder Hinweise der zahlreichen Aufsichtsbehörden“, so Rohleder.

    DS-GVO

    DS-GVO: Vor allem externe Faktoren bremsen

    Dass die Umsetzung der DS-GVO noch nicht weiter ist, liegt nach Ansicht der Unternehmen überwiegend an Gründen, die sie nicht selbst zu verantworten haben.  Sie sehen sich vor allem mit Rechtsunsicherheit und einer widersprüchlichen Auslegung der Datenschutzvorgaben innerhalb Europas und zwischen den Bundesländern konfrontiert.  So geben 88 Prozent an, die Umsetzung der DS-GVO sei nie vollständig abgeschlossen, etwa weil es neue Guidelines gibt. 78 Prozent sehen bestehende Rechtsunsicherheiten zu den Vorgaben der DS-GVO als Hemmnis. 77 Prozent haben festgestellt, dass durch das Ausrollen neuer Tools immer wieder eine neue Prüfung in Gang gesetzt wird. 57 Prozent sehen in der uneinheitlichen Auslegung der DS-GVO innerhalb der EU ein Hemmnis, 40 Prozent in der uneinheitlichen Auslegung in Deutschland. Und 52 Prozent beklagen eine mangelnde Beratung durch Aufsichtsbehörden. Aber auch unternehmensinterne Gründe bremsen die DS-GVO-Umsetzung. 45 Prozent sagen, die erforderliche IT- und Systemumstellungen kosten viel Zeit, 32 Prozent fehlt es an finanziellen Mitteln, 24 Prozent an qualifizierten Beschäftigten. Rund jedes vierte Unternehmen (23 Prozent) bindet die Datenschutzbeauftragten nur mangelhaft ein, 15 Prozent sehen ganz allgemein eine mangelnde Unterstützung im Unternehmen. 

    Entsprechend kritisch beurteilen die Unternehmen aktuell die Umsetzung des Datenschutzes in Deutschland. Zwei Drittel stellen fest, dass der strenge Datenschutz in Deutschland die Digitalisierung erschwert (68 Prozent), für fast ebenso viele hemmt der uneinheitliche Datenschutz die Digitalisierung (65 Prozent). Und 61 Prozent sagen, Deutschland übertreibe es mit dem Datenschutz – vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 50 Prozent. „Datenschutz darf nicht zum Selbstzweck werden“, sagt Rohleder. „Aus Sicht der Unternehmen ist es der DS-GVO bislang nicht gelungen, den Datenschutz zu vereinheitlichen, weder innerhalb der EU noch innerhalb Deutschlands. Deutschland kann sich auf Dauer nicht 18 verschiedene Datenschutz-Auslegungen leisten. Ob in München oder Hamburg, in Köln oder Schwerin: zumindest innerhalb Deutschlands müssen die gleichen Datenschutzregeln gelten.“

    Unternehmen sind häufiger gezwungen, Innovationsprojekte zu stoppen

    Häufiger als noch im Vorjahr berichten die Unternehmen davon, dass mindestens ein Innovationsprojekt in den vergangenen zwölf Monaten aufgrund des Datenschutzes gescheitert ist oder gar nicht in Angriff genommen wurde. In 82 Prozent der Unternehmen lag das an konkreten DS-GVO-Vorgaben (2021: 75 Prozent), in 93 Prozent an Unklarheiten im Umgang mit den Vorgaben (2021: 86 Prozent). Konkret betrifft das in jedem zweiten Unternehmen den Aufbau von Datenpools (52 Prozent, -2 Prozentpunkte verglichen mit 2021), in 45 Prozent die Prozessoptimierung im Bereich der Kundenbetreuung (+8 %P), in 38 Prozent den Einsatz neuer Datenanalysetools (+8 %P) und in 37 Prozent den Einsatz von Clouddiensten (+4 %P). Rund jedes dritte Unternehmen (34 Prozent) wurde bei Innovationen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen durch neue Software zurückgeworfen (+11 %P), 33 Prozent beim Einsatz neuer Technologien wie KI (-3 %P), 28 Prozent bei der Einbindung zusätzlicher digitaler Tools (+12 %P) und 26 Prozent beim Einsatz von Software globaler Anbieter und Plattformen (+9 %P). „Digitalisierung ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und für ihre Krisenresilienz. Digitale Technologien sind zudem die wichtigsten Innovationstreiber für alle Branchen.“, so Rohleder. „Wir brauchen eine Balance zwischen Datennutzung und Datenschutz. Datenschutz darf nicht regelmäßig dazu führen, dass Dinge nicht gemacht werden, Datenschutz muss vielmehr unterstützen, dass sie richtig gemacht werden und letztlich den Menschen dienen.“

    Datenschutz-Aufsicht muss an ihrem Ruf arbeiten

    Dabei kommt den Datenschutz-Aufsichtsbehörden in den Ländern und im Bund eine besondere Rolle zu. Von ihnen hat rund die Hälfte der Unternehmen (54 Prozent) schon einmal Hilfestellungen bei der Umsetzung von Datenschutzvorgaben erhalten. 32 Prozent hatten dabei persönlichen Kontakt, 22 Prozent haben nur bestehendes Informationsmaterial genutzt. 16 Prozent haben allerdings keine Hilfe erfragt – und 27 Prozent haben zwar angefragt, aber keine Antwort erhalten. Und auch die Qualität der Hilfestellung variiert offenbar stark. Von den Unternehmen, die Hilfestellungen genutzt haben, sind 12 Prozent sehr zufrieden und 28 Prozent eher zufrieden, aber 34 Prozent sind eher nicht zufrieden und 22 Prozent überhaupt nicht zufrieden. „Dem Datenschutz in Deutschland wäre gedient, wenn die Aufsicht bei der praktischen Umsetzung der Datenschutzvorgaben viel stärker unterstützen würde“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Dazu gehören praxisnahe Empfehlungen ebenso wie konkrete Auskünfte. Es muss gemeinsam darum gehen, Datenschutzvorgaben in gelebte Prozesse und Geschäftsmodelle zu übersetzen.“

    Die Unternehmen, die persönliche Hilfestellungen erhalten haben, loben überwiegend (65 Prozent) die freundliche Beratung. 46 Prozent sagen zudem, dass der Ansprechpartner kompetent gewesen sei. 40 Prozent loben die schnelle Bearbeitung der Anfrage, ebenso viele konnten mit Unterstützung der Aufsichtsbehörden innovative, datengetriebene Projekte schneller umsetzen. Umgekehrt haben aber 44 Prozent den Eindruck, dass die Aufsicht ihnen vor allem Steine in den Weg gelegt hat. 

    Bei den Unternehmen, die bislang noch nicht bei der Aufsicht nach Hilfe gefragt haben, gibt keines an, dass keine Hilfestellungen gebraucht werden. Ein Viertel (27 Prozent) hatte keine Zeit, 20 Prozent wussten nicht, dass die Aufsicht auch berät. Häufig liegt der fehlende Kontakt aber auch am schlechten Ruf der Aufsicht. 33 Prozent meinen, die Qualität der Hilfestellung sei nicht gut, 30 Prozent haben von schlechten Erfahrungen anderer Unternehmen gehört. 16 Prozent haben Sorge, dass die Aufsicht durch Fragen erst auf Probleme aufmerksam wird, 13 Prozent befürchten, die Aufsicht sei nicht an Problemlösungen interessiert. Und 1 Prozent ist der Meinung, die Aufsicht sei gar nicht für Hilfen zuständig, sondern lediglich für Strafen.

    Internationale Datentransfers sind für Deutschland unverzichtbar

    Von unverändert hoher Bedeutung für die deutsche Wirtschaft sind Datentransfers in das Nicht-EU-Ausland. So geben nur 40 Prozent (2021: 44 Prozent) an, keine personenbezogenen Daten in Länder außerhalb der EU zu übermitteln. 47 Prozent transferieren solche Daten an externe Dienstleister, 22 Prozent an Geschäftspartner zu gemeinsamen Zwecken und 16 Prozent an andere Konzerneinheiten oder Töchter. Für die Unternehmen, die internationale Datentransfers ins Nicht-EU-Ausland nutzen, sind die USA das wichtigste Zielland (59 Prozent) vor Großbritannien (32 Prozent), Indien (13 Prozent), Japan (9 Prozent) und Südkorea (5 Prozent). 4 Prozent transferieren Daten nach China, ebenso viele in die Ukraine. Bedeutungslos ist dagegen Russland geworden, in das praktisch kein Unternehmen (0 Prozent) mehr personenbezogene Daten übermittelt. Vor dem Angriffskrieg auf die Ukraine lag der Anteil im Jahr 2021 noch bei 18 Prozent.

    Der Wegfall des Privacy Shields hat viele Unternehmen, die Daten mit den USA austauschen, vor massive Probleme gestellt. 59 Prozent von ihnen haben in der Vergangenheit auf Basis des Privacy Shields Daten in die USA transferiert. Heute greift die große Mehrheit auf Standardvertragsklauseln zurück (91 Prozent). Jeweils ein Viertel verwendet Einwilligungen (27 Prozent) oder sogenannte Binding Corporate Rules (26 Prozent). 

    Die Gründe für internationale Datentransfers sind vielfältig. Am häufigsten wird die Nutzung von Cloud-Angeboten (89 Prozent) genannt, dahinter folgen die Nutzung von Kommunikationssystemen, die Daten dorthin übermitteln (67 Prozent), sowie der Einsatz von weltweiten Dienstleistern, etwa für 24/7-Support (61 Prozent). Mit deutlichem Abstand folgen die Nutzung von Services wie Abrechnung oder Datenbankmanagement (29 Prozent), eigene Unternehmensstandorte außerhalb der EU (25 Prozent) oder die Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU (16 Prozent). „Weil die Gründe für Datentransfers in Länder so vielfältig sind, lassen sie sich nicht einfach durch die Nutzung alternativer Dienste abstellen, wie häufig in der Debatte suggeriert wird“, sagt Dehmel.

    Für die deutsche Wirtschaft wären die Folgen bei einem Wegfall des internationalen Datenaustauschs mit Ländern außerhalb der EU gravierend. 60 Prozent der Unternehmen, die aktuell Daten außerhalb der EU verarbeiten, könnten dann keinen globalen Security-Support mehr aufrecht erhalten, 57 Prozent könnten bestimmte Produkte und Dienstleistungen nicht mehr anbieten und 55 Prozent hätten Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern. Rund jedes zweite Unternehmen erwartet, dass dann globale Lieferketten nicht mehr funktionieren (48 Prozent) und höhere Kosten entstehen (47 Prozent). 37 Prozent müssten ihre Konzernstruktur komplett verändern, 30 Prozent befürchten eine schlechtere Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen und 20 Prozent würden im Innovationswettbewerb zurückfallen. „Datentransfers in Nicht-EU-Länder haben für die Unternehmen dieselbe Bedeutung wie der internationale Warenaustausch und globale Lieferketten. Die Politik muss zügig einen Rahmen schaffen, der zugleich Rechtssicherheit für die Unternehmen schafft und wirklich praxistauglich ist“, so Dehmel. 

    Was Unternehmen beim Datenschutz von der Politik erwarten

    Von der Politik erwarten daher 4 von 10 Unternehmen (39 Prozent) die Durchsetzung einer politischen Lösung für internationale Datentransfers, 55 Prozent fordern eine harte Linie gegenüber den USA bei Verhandlungen für internationale Datentransfers. Ganz oben auf der Agenda für die Politik stehen nach Ansicht der Wirtschaft aber Maßnahmen für mehr Einheitlichkeit und Rechtssicherheit beim Datenschutz. So wollen 94 Prozent der Unternehmen, dass die vielen Sonder- und Spezialvorschriften zu Datenschutz und Datennutzung zusammengeführt werden. 84 Prozent sprechen sich für eine Anpassung der DS-GVO aus, 74 Prozent für eine weitere europäische Vereinheitlichung der Datenschutzvorgaben. 67 Prozent wollen, dass die föderalen Gesetze in Deutschland im Datenschutz angeglichen werden und 51 Prozent sprechen sich für eine Vereinheitlichung der Datenschutzaufsicht in Deutschland aus. 62 Prozent plädieren für einen besseren Zugang zu Daten der öffentlichen Hand für Unternehmen. „Es geht nicht um weniger Datenschutz, es geht um besseren Datenschutz“, fasst Dehmel die Position der Unternehmen zusammen. „Wir brauchen Regeln, die Unternehmen im Alltag umsetzen können und vor allem eine einheitliche Auslegung der Vorschriften, in Deutschland und in Europa. Damit lässt sich die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft erfolgreich gestalten und damit unsere globale Wettbewerbsfähigkeit sichern, aber auch unsere Fähigkeit, globale Herausforderungen wie Klimaschutz oder gesellschaftliche Resilienz in Krisenzeiten zu meistern.“

    Quelle:BItkom

  • Datenschutz – LfD Niedersachsen warnt genossenschaftliche Banken vor Profilbildung für Werbezwecke

    Datenschutz – LfD Niedersachsen warnt genossenschaftliche Banken vor Profilbildung für Werbezwecke

    Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat eine genossenschaftliche Bank überprüft, die als Pilotbank sogenannte Smart-Data-Verfahren testet. Die Überprüfung ist zwar noch nicht abgeschlossen, die bislang dabei erlangten Erkenntnisse haben die LfD jedoch dazu veranlasst, Warnungen vor der Durchführung solcher Verfahren an die anderen 89 genossenschaftlichen Banken in Niedersachsen zu versenden.

    Die Smart-Data-Verfahren dienen dazu, aus dem Kundenbestand gezielt Personen für bestimmte Werbemaßnahmen herauszufiltern. Hierfür werden Scorewerte gebildet, die eine Aussage darüber treffen sollen, ob eine Kundin oder ein Kunde mit hoher Wahrscheinlichkeit Interesse an einem bestimmten Produkt hat. Das kann zum Beispiel ein Immobilienkredit, eine Kreditkarte oder ein Wertpapiersparplan sein. Anschließend erhält die Kundin oder der Kunde Werbung für das entsprechende Produkt. Zur Bildung der Scorewerte werden unter anderem Zahlungsverkehrsdaten analysiert und bei einigen Verfahren auch Daten über das Wohnumfeld der Kundinnen und Kunden von externen Dienstleistern hinzugezogen.

    Datenschutz

    Datenschutz – Zur Berechnung, ob jemand Interesse an einem Konsumentenkredit hat, werden beispielsweise 162 Datenfelder genutzt, darunter folgende Informationen aus den Zahlungsverkehrsdaten:

    • Bezug von sozialen Leistungen,
    • Ausgaben für Haushalt und Lebensmittel,
    • Höhe der Fahrzeugkosten,
    • Höhe der „Grundkosten“, u.a. für Energieversorger,
    • Höhe des Gehalts- oder Renteneingangs,
    • Höhe der Auszahlungen an Geldautomaten,
    • Umsätze in der Kategorie E-Payment, z.B. Paypal und Amazon.

    Datenschutz – Zudem werden von externen Dienstleistern Daten zum Wohnumfeld angekauft und fließen in die Berechnung ein, zum Beispiel:

    • Anteil der Bevölkerung mit Realschulabschluss,
    • durchschnittliche Anzahl der Kinder pro Haushalt,
    • durchschnittliche Anzahl der Personen pro Haushalt,
    • Nettoeinkommen der Haushalte,
    • durchschnittliche private Kaufkraft für Hypothekendarlehen, Konsumentenkredite, Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen,
    • Anteil der Bevölkerung mit Familienstand „geschieden“.

    Datenschutz – Diese Verarbeitungen können weder über eine Abwägung der Interessen von Bank und betroffener Person noch über die verwendeten Einwilligungsformulare gerechtfertigt werden. Sie sind deshalb rechtswidrig.

    Die Durchführung von Verhaltensprognosen auf Grundlage von Zahlungsverkehrsdaten entspricht nicht den vernünftigen Erwartungen der Kundinnen und Kunden. Das müsste aber unter anderem der Fall sein, damit eine Interessenabwägung als Rechtsgrundlage herangezogen werden könnte. Bereits in einem anderen Fall hatte die LfD Niedersachsen im Juli 2022 ein Bußgeld von 900.000 Euro verhängt, weil eine Bank die Grenzen der Interessenabwägung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke überschritten hatte.

    Auch die verwendeten Einwilligungsformulare erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen, weil die Kundinnen und Kunden nicht selbst entscheiden können, ob und welche konkreten Smart-Data-Verfahren durchgeführt werden. Stattdessen können sie nur allgemein in die Profilbildung für Werbezwecke einwilligen ohne dabei steuern zu können, in welchem Umfang dies geschieht.

    „Zahlungsverkehrsdaten sind sehr sensibel, weil sie Informationen über das Konsumverhalten, Beziehungen zu anderen Menschen, die wirtschaftliche Lage und persönliche Vorlieben enthalten. Sie ermöglichen so eine Vielzahl von Rückschlüssen auf das berufliche und private Leben der Betroffenen“, sagt die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel. „Es muss deshalb sichergestellt sein, dass die betroffenen Personen die Kontrolle über die Verarbeitung dieser Daten ausüben können. Ich habe mich dazu entschieden, Warnungen auszusprechen, um die Banken davon abzuhalten, schwerwiegende Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu begehen. Ich werde auch Vor-Ort-Kontrollen durchführen, um zu überprüfen, ob die Banken die Verfahren trotz der Warnung einführen.“

    Auch die Kundinnen und Kunden selbst sollten bei der Einwilligung zu Werbemaßnahmen ihrer Bank aufmerksam sein und genau hinsehen, was sie unterschreiben. Zudem ist eine einmal erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung jederzeit und ohne weitere Voraussetzungen widerrufbar. Wer unsicher ist, ob die eigenen personenbezogenen Daten für Smart-Data-Verfahren verarbeitet werden, kann bei seiner Bank kostenfrei einen Auskunftsanspruch nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung geltend machen.

    Quelle: LfD Niedersachsen


    Patrick Upmann, DSGVO und Data Compliance Experte als externer Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen

  • Digitaler Kopierschutz für Barcodes von Handytickets

    Digitaler Kopierschutz für Barcodes von Handytickets

    InnoTrans: Bundesverkehrsminister Wissing informiert sich am VDV-Messestand über „Motics“
    Branchenverband präsentiert weltweit einzigartigen, selbst entwickelten digitalen Kopierschutz für Barcodes von Handytickets.

    Im Rahmen der InnoTrans haben Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing sowie der Bahnbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär Michael Theurer heute den Messestand des Branchenverbands VDV besucht. Dabei präsentierten VDV-Vertreter ihnen den neuen Kopierschutz für Barcodes „Motics“, mit dem ÖPNV-Tickets auf Smartphones fälschungssicherer werden. Zudem läuft die Ticketkontrolle dadurch erheblich schneller und komfortabler für die Fahrgäste, weil sie bei der Prüfung keine zusätzlichen Ausweisdokumente mehr vorzeigen müssen. Das Besondere: Motics ist weltweit einzigartig und „made in Germany“, denn es wurde vom VDV eTicket Service, einer Tochter des VDV, komplett eigenständig entwickelt.

    Ingo Wortmann, VDV-Präsident und Vorsitzender der Geschäftsführung der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG): „Die Branche arbeitet auf vielen Ebenen und mit Hochdruck an der Digitalisierung, denn sie ist ein zentraler Baustein für den unternehmerischen Erfolg und wird künftig eine noch wichtigere Rolle einnehmen. Motics ist dafür ein gutes Beispiel, damit werden digitale ÖPNV-Tickets mit Barcode kopiergeschützt. Das sichert nicht nur die Einnahmen der Verkehrsunternehmen. Die Prozesse bei der Ticketkontrolle werden dadurch einfacher, schneller und effizienter. Das ist gut für unser Kontrollpersonal und für die Fahrgäste. Bei uns in der MVG ist Motics seit diesem Jahr im Einsatz, wir gehören damit in München zu den ersten Anwendern. Die bisherigen Ergebnisse sowie das Feedback unseres Kontrollpersonals und der Fahrgäste sind sehr positiv.“

    Digitaler Kopierschutz

    Motics gehört der deutschen ÖPNV-Branche; Tickets auf Chipkarten können dadurch schrittweise ersetzt werden
    Mit Motics hat der VDV eTicket Service einen offenen Standard entwickelt, der komplett der ÖPNV-Branche gehört. Damit werden die Verkehrsunternehmen vertraglich unabhängig von Mobilfunkprovidern und Smartphone-Herstellern. Und vor allem können die rund 15,5 Millionen Chipkarten, die aktuell im deutschen ÖPNV als Trägermedium für die Monats-, Job- oder Jahrestickets der Fahrgäste im Einsatz sind, schrittweise ersetzt werden. „Durch die erhöhte Sicherheit von digitalen Tickets, die durch Motics jetzt möglich ist, werden wir als Branche unabhängiger von der Chipindustrie und dem schwierigen globalen Halbleitermarkt. Momentan geht im ÖPNV ohne Chipkarten fast nichts, das wollen wir perspektivisch ändern, denn wir merken ja durch den Krieg in der Ukraine und durch die aktuelle Energiekrise, dass die deutsche Wirtschaft gut beraten ist, sich so wenig wie möglich von globalen Lieferketten abhängig zu machen. Motics ist für unsere Branche ein Schritt in diese Richtung“, so Oliver Wolff,Hauptgeschäftsführer des VDV und Aufsichtsratsvorsitzender der eTicket Gesellschaft.

    Deutsche Bahn, MVV und MVG setzen bereits auf Motics
    Die Deutsche Bahn hat Motics als erstes umgesetzt und die Technologie bereits in den DB Navigator integriert. In diesem können Endkunden im Raum München seit Oktober 2021 Verbundtickets des MVV mit Motics-Absicherung erwerben. Daran schlossen sich die Stadtwerke München mit den Apps der MVG an und verkaufen seit Mai 2022 das komplette Ticketsortiment unter Verwendung von Motics-Barcodes. Die nächsten Projekte stehen bereits vor dem Abschluss, dazu zählt das grenzüberschreitende Projekt easyConnect in Aachen und der saarVV im Saarland. Im nächsten Jahr folgen dann die nächsten großen Partner mit dem RMV (Rhein-Main Verkehrsverbund), der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) und dem VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg), welche allesamt innerhalb des ersten Halbjahres 2023 an den Start gehen werden. „Die Einführung ist erfolgreich gelaufen, aber es gibt noch viel zu tun. Am Ende wollen wir mit Motics eine ähnliche Abdeckung bei den deutschen Verkehrsunternehmen und Verbünden erzielen wie wir sie heute mit der Chipkarte haben. In den Ballungsräumen sind das rund 90 Prozent der Fahrgäste“, erklärt Nils Zeino-Mahmalat, Geschäftsführer des eTicket Service abschließend.

    Quelle: VDV


    Patrick Upmann, DSGVO und Data Compliance Experte als externer Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen