Datenschutz – Interessenkonflikt des betrieblichen Datenschutzbeauftragten: BuĂźgeld gegen Berliner Unternehmen

Datenschutz – die Berliner Beauftragte fĂĽr Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat gegen die Tochtergesellschaft eines Berliner Handelskonzerns ein BuĂźgeld in Höhe von 525.000 Euro wegen eines Interessenkonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragten verhängt. Das Unternehmen hatte einen Datenschutzbeauftragten benannt, der Entscheidungen unabhängig kontrollieren sollte, die er selbst in einer anderen Funktion getroffen …