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Schlagwort: Videokonferenzdienste

  • Datenschutz für Videokonferenzdienste – Berliner Datenschutzbeauftragte veröffentlicht die Ergebnisse einer Kurzprüfung

    Datenschutz für Videokonferenzdienste – Berliner Datenschutzbeauftragte veröffentlicht die Ergebnisse einer Kurzprüfung

    Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Ergebnisse einer
    Kurzprüfung von Videokonferenzdiensten verschiedener Anbieter auf ihrer Webseite
    veröffentlicht.Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wenden sich Unternehmen, Behörden, Vereine und freiberuflich tätige Personen mit Sitz in Berlin verstärkt mit Fragen zum datenschutzkonformen Einsatz von Videokonferenzlösungen an die Aufsichtsbehörde. Um den Verantwortlichen in Berlin die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Nutzung verschiedener Lösungen zu erleichtern, hat die Berliner Datenschutzbeauftragte daher in den vergangenen Wochen eine Kurzprüfung verschiedener Dienste vorgenommen.

    Geprüft wurden die Auftragsverarbeitungsverträge, die die Verantwortlichen mit den
    Videokonferenz-Dienstanbietern standardmäßig schließen. Soweit die Auftragsverarbeitungs-verträge rechtskonform sind, erfolgte zudem eine kursorische Untersuchung einiger technischer Aspekte der Dienste. Die Aufsichtsbehörde weist darauf hin, dass sie keine umfassende Prüfung der Dienste durchgeführt hat. Insbesondere ist keine umfassende technische Prüfung und in der Regel auch keine Prüfung der Datenschutzerklärung erfolgt. Letztere betreffen lediglich die eigenverantwortlichen Datenverarbeitungen der Videokonferenzsystem-Anbieter. Nicht von den Datenschutzerklärungen umfasst sind diejenigen Datenverarbeitungen, die verantwortliche Stellen mit Sitz in Berlin durchführen, wenn sie die Dienste in Anspruch nehmen.

    Datenschutz – Soweit rechtliche Mängel in den geprüften Dokumenten vorhanden sind, dürfen die Dienste nur genutzt werden, wenn abweichende Vereinbarungen mit dem Anbieter getroffen wurden. Zur besseren Veranschaulichung der Bewertung bedient sich die Aufsichtsbehörde eines Ampelsystems. Bei grün markierten Anbietern hat die Kurzprüfung keine Mängel ergeben. Die gelbe Markierung bedeutet bei der rechtlichen Bewertung, dass Mängel gefunden wurden, die eine rechtskonforme Nutzung des Dienstes zwar ausschließen, deren Beseitigung allerdings vermutlich ohne wesentliche Anpassungen der Geschäftsabläufe und der Technik möglich ist. In der technischen Prüfung bedeutet eine gelbe Markierung, dass die Anbieter unter Beachtung bestimmter Rahmenbedingungen nutzbar sind. Bei rot markierten Anbietern liegen Mängel vor, die eine rechtskonforme Nutzung des Dienstes ausschließen und deren Beseitigung vermutlich wesentliche Anpassungen der Geschäftsabläufe und/oder der Technik erfordern.

    Die Liste wird von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit laufend
    ergänzt, wenn im Rahmen ihrer Aufsichts- und Beratungstätigkeit weitere Angebote geprüft
    wurden. Anbieter von Videokonferenzlösungen, die ihren Dienst Berliner Verantwortlichen zur
    Verfügung stellen und bisher nicht geprüft wurden, sind eingeladen, Vertragsdokumente und
    technische Informationen für eine Kurzprüfung bei der Berliner Datenschutzbeauftragen
    einzureichen.


    Maja Smoltczyk: „Die Prüfung, ob ein Dienst datenschutzkonform nutzbar ist, ist aufwendig und bringt viele Verantwortliche an ihre Grenzen. Mit unserer Kurzprüfung wollen wir eine Hilfestellung bieten. Ich begrüße es, dass erste Anbieter bereits von sich aus auf uns zugekommen sind, damit wir ihren Dienst in unsere Prüfungen einbeziehen. Wenn unsere Prüfergebnisse dazu führen, dass bisher mangelhafte Dienste ihr Angebot nachbessern, wäre das natürlich besonders erfreulich. Die ersten Erfolge in dieser Hinsicht konnten wir bereits verzeichnen.“


    Die Ergebnisse der Kurzprüfung können auf der Homepage der Berliner Beauftragten für
    Datenschutz und Informationsfreiheit unter https://www.datenschutz-berlin.de/infothek-undservice/themen-a-bis-z/corona-Pandemie.html abgerufen werden.

    Quelle: Datenschutz Berlin – Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

    https://now.digital/interim-manager-digitale-transformation/datenschutz-und-datenrecht-news/ds-gvo-bitkom-zieht-durchwachsene-bilanz/