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    IT-Security | NIS-Richtlinie 2.0

    Bitkom zum Trilog der NIS-Richtlinie 2.0 

    AnlĂ€sslich der laufenden Verhandlungen zur NIS-Richtlinie 2.0, dem europĂ€ischen Pendant zum deutschen IT-Sicherheitsgesetz 2.0, erklĂ€rt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-GeschĂ€ftsleitung:

    „In BrĂŒssel laufen zurzeit die Verhandlungen fĂŒr den neuen, harmonisierteren europĂ€ischen Regulierungsrahmen fĂŒr Cybersicherheit. Das ist in Anbetracht der wachsenden Bedrohungslage im Cyberraum ausdrĂŒcklich zu begrĂŒĂŸen. Insbesondere der Schutz unserer kritischen Infrastrukturen macht zukunftssichere Regelungen essenziell fĂŒr die europĂ€ische Wirtschaft und Gesellschaft.

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    Der gefundene Kompromiss fĂŒr die neue Richtlinie ist unterstĂŒtzenswert und verspricht eine ganzheitliche StĂ€rkung der Cyber-Resilienz in der EU. Die ambitionierten Ziele lassen zum Teil aber die tatsĂ€chliche Umsetzbarkeit in der Praxis aus dem Blickfeld. Bitkom sieht deswegen noch Nachbesserungsbedarf im derzeitigen Trilog-Verfahren – auch, damit die darauffolgende nationalen Umsetzung der Richtlinie in Form eines IT-Sicherheitsgesetzes 3.0 gelingen kann und die Ziele in der Praxis erfĂŒllbar bleiben. 

    Die vorgesehene Ausweitung des Anwendungsbereichs auf kleinere Unternehmen der klassischen KRITIS-Sektoren (Energie, Wasser, ErnĂ€hrung, Gesundheit, Verkehr, Finanzwesen, Digitale Infrastruktur) sowie auf zusĂ€tzliche Sektoren wie Abfallwirtschaft, Weltraum und Teile der Fertigungsindustrie ist nachvollziehbar und grundsĂ€tzlich zu begrĂŒĂŸen. Allerdings muss mit mehr Augenmaß vorgegangen werden. Die aktuell vorgesehene Size-Cap-Rule, nach der Unternehmen nach ihrer GrĂ¶ĂŸe und weniger nach der KritikalitĂ€t der von Ihnen erbrachten Versorgungsleistung in den Anwendungsbereich fallen, lĂ€uft dem bisherigen VerstĂ€ndnis kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu wider und wird vor allem die mittelstandsgeprĂ€gte deutsche Wirtschaft vor Herausforderungen stellen. 

    Flaschenhals fĂŒr Cybersicherheit bleibt der FachkrĂ€ftemangel. Es braucht fachkundiges Personal in den Unternehmen und Behörden, die die Zeit und das Wissen haben, sicherheitssteigernde Maßnahmen vor Ort umzusetzen. Ein zusĂ€tzlicher bĂŒrokratischer Überbau mit Meldepflichten von nur 24 Stunden ist hierfĂŒr kaum zutrĂ€glich.  

    Sorge bereitet im Kontext der Diskussionen um die NIS-Richtlinie 2.0 zudem der RĂŒckstau in der Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 in Deutschland. Fast ein Jahr nach Verabschiedung des Gesetzesvorhaben fehlen weiterhin zentrale Regelungsbestandteile wie die Rechtsverordnung zu den ‚Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse‘. Noch gravierender ist die Tatsache, dass weiterhin kein rechtssicherer und praktikabler Mechanismus existiert, um den Einsatz von kritischen Komponenten in kritischen Infrastrukturen zu regeln, insbesondere im Hinblick auf den 5G-Netzausbau.“

    Die ausfĂŒhrliche Bitkom Stellungnahme zum Trilog-Verfahren der NIS-Richtlinie 2.0 kann hier eingesehen werden: 

    https://www.bitkom.org/sites/default/files/2022-01/03.01.22_bitkom_nis2_positionspapiertrilog.pdf

    Quelle:Bitkom