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  • E-Commerce – Klage der Deutschen Umwelthilfe zwingt Netto-Online zur Rücknahme von Elektroschrott

    E-Commerce – Klage der Deutschen Umwelthilfe zwingt Netto-Online zur Rücknahme von Elektroschrott

    Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt Netto-Online zur kostenlosen Rücknahme von gebrauchten LED- und Energiesparlampen

    November 2020 (now.digital) Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Online Händler NeS GmbH (Netto-Online.de) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Rückgaberechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber dem Online-Handel gestärkt. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte gegen die Internetrepräsentanz des drittgrößten deutschen Discounters Netto Marken-Discount auf Rücknahme von Altlampen geklagt. Das Gericht entschied, dass Netto-Online ausgediente Beleuchtungskörper wie LED- und Energiesparlampen kostenfrei zurücknehmen und aktiv über die Rückgabemöglichkeiten informieren muss.

    „Damit Elektroschrott nicht im Hausmüll oder der Umwelt landet, ist der Online-Handel gesetzlich verpflichtet, ihn kostenfrei zurückzunehmen. Durch die Corona-Krise boomt der Versandhandel und dennoch müssen wir die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern erst einklagen. Jetzt kommt es darauf an, dass nicht nur Netto-Online die Rücknahme möglichst einfach und verbraucherfreundlich umsetzt, sondern alle Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen. Das bedeutet: Sie müssen auf ihren Webseiten umfassend informieren sowie unkomplizierte Rücknahmeangebote an stationären Sammelstellen bereitstellen“, fordert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

    Im vorliegenden Fall verwies Netto-Online Verbraucherinnen und Verbraucher, die ausgediente Elektroaltgeräte zurückgeben wollten, an das Rücknahmesystem Electroretoure24. Richtigerweise schloss Electroretoure24 den Versand von gebrauchten Altlampen zur Entsorgung per Paketversand aufgrund der Bruchgefahr und des Schadstoffgehalts aus. Verbraucherinnen und Verbraucher wurden jedoch nicht ausreichend über ihre in diesem Fall geltenden Rückgaberechte informiert. Bei Rückgabetests der DUH verwies Electroretoure24 zudem für kaputte Energiesparlampen auf die Abgabestellen im stationären Handel ohne – wie gesetzlich verpflichtet – eigene Rückgabemöglichkeiten anzubieten.

    Rechtsanwalt Roland Demleitner vertrat die DUH vor Gericht und betont die Bedeutung des Urteils für den Verbraucherschutz: „Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde nun erstmals ein Online-Händler auch in der Berufungsinstanz zur Einhaltung der eigenen Rücknahmepflichten nach § 17 Absätze 1 und 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verurteilt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bekräftigt, dass es sich bei der Rücknahmepflicht um eine wettbewerbsrelevante Marktverhaltensregelung handelt, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dient. Ebenso bestätigt das Gericht, dass rücknahmepflichtige Händler eigene Rückgabemöglichkeiten schaffen und Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen über ihre Rückgaberechte informieren müssen.“

    Tests der DUH haben wiederholt erhebliche Probleme bei der gesetzlich vorgeschriebenen Rücknahme von Elektroaltgeräten im Online-Handel aufgezeigt. Die DUH fordert daher die zuständigen Landesbehörden auf, eigene verdeckte Testbesuche durchzuführen und bei Verstößen hohe Bußgelder zu verhängen. Solange die Behörden untätig bleiben, wird die DUH die ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott weiter kontrollieren und notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen.

    „Es kann nicht sein, dass wir mit unseren Tests immer noch Probleme feststellen, obwohl auch der Online-Handel seit mehr als vier Jahren zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet ist. Die zuständigen Überwachungsbehörden werden ihrer Kontrollfunktion offensichtlich nicht gerecht. Dies gefährdet unsere Umwelt und Gesundheit, da Elektroschrott oft mit giftigen Schwermetallen und Schadstoffen belastet ist. Die Bundesländer müssen dringend ausreichend Personal bereitstellen, damit wichtige Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch in der Praxis umgesetzt werden“, sagt der Stellvertretende Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH, Philipp Sommer.

    Hintergrund:

    Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucherinnen und Verbraucher ausgediente Elektrokleingeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern abgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Online-Händlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die kostenlose Abgabe von Altgeräten größer als 25 cm ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich. Mit einer Rücknahmemenge von 98.925 Tonnen im Jahr 2019 leistet der Handel bisher nur einen geringen Beitrag zur Sammlung von Elektroschrott. Insgesamt fallen in Deutschland etwa 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Nach vorläufigen Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register wurden 2019 in Deutschland lediglich 742.436 Tonnen Elektroschrott gesammelt, wodurch die verpflichtende EU-Sammelquote von 65 Prozent deutlich gerissen wurde.

    Quelle: Deutschen Umwelthilfe

  • Netto Kunden können in rund 4.200 Filialen ihre Einkäufe mit PayPal bezahlen

    now.digital by Patrick Upmann. Interim Manager und agiles Projektmanagement

    Ab sofort bundesweit bei Netto Marken-Discount mit PayPal bezahlen

    Maxhütte-Haidhof, am 03. Dezember 2018 – Bei Netto Marken-Discount wird das bargeldlose Bezahlen jetzt noch bequemer und sicherer: Ab sofort können Netto-Kunden in allen rund 4.200 Filialen ihre Einkäufe auch mit PayPal bezahlen. Mit nur wenigen Klicks lässt sich die kostenlose Netto-App mit dem PayPal-Konto verbinden. Damit steht hunderttausenden Netto-App-Nutzern nun eine weitere sichere und vielseitig einsetzbare In-App-Zahlungsmethode zur Verfügung.

    Bei Netto mit PayPal bezahlen: So funktioniert es
    Ab sofort können Netto-Kunden ihre Einkäufe bundesweit auch mit PayPal bargeldlos bezahlen. Und das funktioniert ganz einfach: Kunden können ihr persönliches Benutzerkonto in der Netto-App mit wenigen Klicks entweder mit einem bereits bestehenden PayPal-Konto verbinden oder sich kostenlos bei PayPal anmelden. Nach dem Einkauf lassen sich sowohl die Rechnungen in der Netto-App unkompliziert verwalten als auch die Zahlungen im PayPal-Konto einsehen. Mit PayPal als Bezahlmethode erweitert Netto Marken-Discount erneut die Mobile Payment-Funktionalität seiner mehrfach ausgezeichneten App und setzt im Lebensmitteleinzelhandel in diesem Bereich einen neuen Standard.

    Schneller, bequemer, sicherer: Eine starke Partnerschaft mit vielen Vorteilen
    PayPal ist mit 20,5 Millionen Kunden in Deutschland ein etablierter Online-Zahlungsdienstleister. Viele Händler setzen für ihre Zahlungsabwicklung im Online-Shop auf die Bezahllösungen von PayPal. Netto Marken-Discount erweitert das In-App-Zahlungsangebot nun um eine weitere sichere und bequeme Lösung und bringt als erster Lebensmitteleinzelhändler PayPal auch an den POS.

    „Das bargeldlose Bezahlen mit der Netto-App bietet unseren Kunden hohe Flexibilität und schnelle Abläufe beim Einkauf. Wir sind stolz, als erster Lebensmitteleinzelhändler Deutschlands das mobile Bezahlen für Millionen von Kunden noch leichter und vor allem sicherer anzubieten“, so Stefanie Adler, Netto Unternehmenskommunikation.

    Bargeldlos bezahlen mit der Netto-App: Vielseitig und kinderleicht
    Bereits seit Mai 2013 ermöglicht die Netto-App das bargeldlose Bezahlen an den Kassen des Einzelhändlers. Für die Bezahlung des Einkaufs via Smartphone oder Smartwatch wird eine individuelle Nutzer-ID generiert und dem Kassierer mitgeteilt. Daraufhin wird der Betrag einfach vom hinterlegten Konto abgebucht – und ab sofort sogar über das PayPal-Konto. Exklusiv in der App verfügbare Gutscheine oder Spar-Coupons können direkt beim Bezahlvorgang eingelöst werden. Zudem können Netto-Kunden an einem mobilen Bonusprogramm teilnehmen. Die Netto-App wurde dank ihres Serviceanspruchs und der innovativen technischen Lösungen bereits zweimal mit dem renommierten Retail Technology Award (RETA) in der Kategorie „Best Consumer Experience“ ausgezeichnet.

    Auch im Netto Online-Shop mit PayPal bezahlen
    Neben dem bargeldlosen Bezahlen per App können Netto-Kunden ab sofort auch im Online-Shop von Netto Marken-Discount mit PayPal bezahlen. Mehr Informationen zum Thema unter www.netto-online.de/mobilesbezahlen.


    Netto Marken-Discount im Profil:
    Netto Marken-Discount gehört mit rund 4.200 Filialen, rund 75.150 Mitarbeitern, wöchentlich 21 Millionen Kunden und einem Umsatz von 13,1 Milliarden Euro zu den führenden Unternehmen in der Lebensmitteleinzelhandelsbranche. Mit rund 5.000 Artikeln und einem Schwerpunkt auf frischen Produkten verfügt Netto Marken-Discount über die größte Lebensmittel-Auswahl in der Discountlandschaft. Als Premium Partner der kostenlosen DeutschlandCard profitieren Netto-Kunden bei jedem Einkauf von dem Multipartner-Bonusprogramm.
    Die Übernahme von Verantwortung gehört zur Netto-Unternehmenskultur – dabei setzt das Handelsunternehmen auf vier Schwerpunkte: Gesellschaftliches und soziales Engagement, faire Zusammenarbeit mit Mitarbeitern und Lieferanten, schonender Umgang mit Ressourcen sowie die Ausrichtung der Einkaufsstrategie an Nachhaltigkeitsaspekten. Netto ist Partner des WWF Deutschland: Neben dem Ausbau und der Förderung des nachhaltigeren Eigenmarkensortiments arbeitet Netto außerdem entlang von acht Schwerpunktthemen daran, den eigenen ökologischen Fußabdruck weiter zu reduzieren. Im Rahmen seines nachhaltigen Engagements unterstützt Netto zum Beispiel auch die Spendeninitiative „Deutschland rundet auf“. Mit über 4.900 Auszubildenden zählt das Unternehmen zudem zu den wichtigsten Ausbildungsbetrieben des deutschen Einzelhandels und besetzt Führungspositionen bevorzugt mit engagierten Mitarbeitern aus den eigenen Reihen.

    Quelle: netto / Paypal

    https://now.digital/digitalwirtschaft/payment-digital-projekte/mobile-payment-ehi-verbraucherstudie/