Schlagwort: DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung #DSGVO ist eine Verordnung der EuropÀischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden.

  • DS-GVO – Bitkom zieht durchwachsene Bilanz

    DS-GVO – Bitkom zieht durchwachsene Bilanz

    DS-GVO – 8 von 10 Unternehmen sehen Datenschutz als grĂ¶ĂŸte HĂŒrde fĂŒr Einsatz neuer Technologien

    DS-GVO – Seit knapp zwei Jahren gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unternehmen und Organisation haben dadurch u.a. erweiterte Informationspflichten, mĂŒssen Verarbeitungsverzeichnisse fĂŒr Personendaten erstellen sowie Datenschutz schon in Produktionsprozessen berĂŒcksichtigen.

    Dazu erklÀrt Bitkom-PrÀsident Achim Berg:

    „Die Corona-Krise zeigt, welche herausragende Bedeutung der Datenschutz in Deutschland inzwischen hat. Dabei dominiert der Datenschutz selbst in dieser Krisensituation viele weitere Rechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Versammlungsfreiheit, Gewerbefreiheit oder den Zugang zu schulischer Bildung. So werden einerseits weitgehende EinschrĂ€nkungen von Grundrechten akzeptiert, gleichzeitig scheiterte die Veröffentlichung einer von vielen EinschrĂ€nkungen befreienden Tracing-App an Datenschutzbedenken. Schulen können ihren Unterrichtsbetrieb nicht wieder aufnehmen und verlieren zu vielen SchĂŒlern einen funktionierenden Kontakt, gleichzeitig wird Lehrern der Einsatz vieler gut funktionierender Videoplattformen mit Hinweisen auf Datenschutzprobleme kategorisch verboten. Offenkundig ist das bislang gut ausbalancierte System an Freiheits- und Schutzrechten mit der DS-GVO aus den Fugen geraten.

    DS-GVO – Das Gesetzgebungsverfahren zur Datenschutz-Grundverordnung war eines der aufwĂ€ndigsten in der Geschichte der EuropĂ€ischen Union. Die Bilanz der DS-GVO ist hingegen bestenfalls bescheiden. Das allgemeine Bewusstsein fĂŒr das Thema Datenschutz hat stark zugenommen, und das ist in jedem Fall positiv. Von einem EU-weit einheitlichen Datenschutzniveau sind wir in der Praxis aber noch weit entfernt – dafĂŒr ist die Auslegung in den Mitgliedsstaaten zu unterschiedlich. Auch zwei Jahre nach Geltungsbeginn der DS-GVO haben viele Unternehmen noch nicht alle Anforderungen umgesetzt. Nicht wenige sind der Meinung, eine komplette Umsetzung der DS-GVO sei nicht möglich. Die Aufsichtsbehörden sind ihrerseits mit einer nicht zu bewĂ€ltigenden Flut an Anfragen konfrontiert. Im Ergebnis stehen auf allen Seiten hohe personelle und finanzielle AufwĂ€nde.

    Nach der geplanten Evaluierung der Datenschutzregeln muss die EU den grundsĂ€tzlichen Geburtsfehler beseitigen: Die DS-GVO reglementiert jeden einzelnen Datenverarbeitungsvorgang und jede Datenerhebung. Vereine, Startups und Großkonzerne werden ĂŒber denselben Kamm geschoren und nicht differenziert behandelt. Die in der DS-GVO vorgesehenen Ausnahmen fĂŒr kleinere Unternehmen kommen in der Praxis so gut wie nie zum Tragen. Dabei sollten Art und Umfang der Datenverarbeitungen ausschlaggebend fĂŒr die Verpflichtungen sein, auch sollte man die Regeln grundsĂ€tzlich vereinfachen. In der Forschung sollten der Datennutzung weniger HĂŒrden in den Weg gestellt werden – insbesondere fĂŒr EU-weite Projekte im Gesundheitsbereich.“

    Die Wirtschaft nimmt Datenschutzregeln zunehmend als Herausforderung war. So sehen derzeit acht von zehn Unternehmen (79 Prozent) Datenschutzanforderungen als die grĂ¶ĂŸte HĂŒrde beim Einsatz neuer Technologien. Im Vorjahr sagten dies erst drei Viertel (74 Prozent), im Jahr 2018 nicht einmal zwei Drittel (63 Prozent). Das ist das Ergebnis einer reprĂ€sentativen Bitkom-Unternehmensbefragung aus dem April 2020.

    Zur geplanten Evaluierung der DS-GVO durch die EU-Kommission hat Bitkom Empfehlungen erarbeitet. Aus Bitkom-Sicht sollte es vor allem eine beschleunigte Abstimmung auf EU-Ebene geben, um die Auslegung der DS-GVO stĂ€rker zu harmonisieren. Die Bitkom-Empfehlungen sind zum Download verfĂŒgbar unter https://www.bitkom.org/Recommendations-EU-Data-Protection-Framework

    Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgefĂŒhrt hat. Dabei wurden 603 Unternehmen mit 20 und mehr BeschĂ€ftigten telefonisch befragt. Die Umfrage ist reprĂ€sentativ fĂŒr die Gesamtwirtschaft.

    Quelle: Bitkom

    https://now.digital/interim-manager-digitale-transformation/datenschutz-news/datenschutz-edsa-aktualisiert-leitlinien-zur-einwilligung-bei-internetseiten/

  • Datenschutz – EDSA aktualisiert Leitlinien zur Einwilligung bei Internetseiten

    Datenschutz – EDSA aktualisiert Leitlinien zur Einwilligung bei Internetseiten

    Datenschutz – Der EuropĂ€ische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 5. Mai die Leitlinien zur Einwilligung in die Nutzung von Internetseiten aktualisiert. Der EDSA stellt klar, dass der Zugang zu einem Web-Service nicht abhĂ€ngig von der Erlaubnis in das Setzen von sogenannten Cookies sein darf. Auch die bloße Weiternutzung einer Seite wird nicht als wirksame Einwilligung angesehen.

    Datenschutz – Als Mitglied des EDSA befĂŒrwortet der Bundesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber die Aktualisierung: Es gibt immer noch Internetseiten, die durch Ihren Aufbau den Nutzenden Tracking aufdrĂ€ngen. Die aktualisierten Leitlinien machen erneut deutlich, dass Einwilligungen nicht erzwungen werden können. Die meisten Cookie-Walls und die Annahme, dass das Weitersurfen eine Einwilligung bedeutet, widersprechen dem Aspekt der Freiwilligkeit und verstoßen gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Ich wĂŒnsche mir, dass Verantwortliche daraus die richtigen SchlĂŒsse ziehen und endlich datenschutzfreundliche Alternativen anbieten.

    Als „Cookie-Wall“ wird ein Verfahren bezeichnet, das von Nutzenden eines Online-Angebots einfordert Cookies zu akzeptieren, um das Angebot nutzen zu können. Ausnahmsweise sind Cookie-Walls dann zulĂ€ssig, wenn ein vergleichbarer Dienst auch ohne Tracking angeboten wird, beispielsweise als bezahlter Dienst.

    Das bloße Scrollen oder Weitersurfen auf einer Internetseite stellt dagegen in keinem Fall eine Einwilligung dar. Hier fehlt es gemĂ€ĂŸ den Leitlinien des EDSA an einer eindeutig bestĂ€tigenden Handlung.

    Der EDSA hat die aktualisierten Leitlinien bereits in englischer Sprache veröffentlicht.

    Quelle: BfDI

    https://now.digital/interim-manager-digitale-transformation/ecommerce-news/dsgvo-datenschutzexperten-fehlen-in-unternehmen/
  • DSGVO – Wettbewerbsnachteil

    DSGVO – Wettbewerbsnachteil

    DSGVO – Die EuropĂ€ische Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, schĂŒtzt seit einiger Zeit die Daten von europĂ€ischen BĂŒrgern. FĂŒr die Unternehmen ist die Regelung vor allem mit viel Aufwand verbunden – und mit Nachteilen im internationalen Wettbewerb, wie eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt.

    THEMEN:DIGITALISIERUNG ·UNTERNEHMEN ·VERBRAUCHERSCHUTZ

    Rund ein Drittel der Unternehmen in Deutschland hat nach eigenen Angaben Wettbewerbsnachteile durch die DSGVO. Vor allem im Konkurrenzkampf mit internationalen Firmen, die sich außerhalb der EU nicht an die DSGVO halten mĂŒssen, ist das spĂŒrbar, zeigt eine IW-Studie, fĂŒr die 862 Unternehmen befragt wurden. Besonders Industriedienstleister haben mit der DSGVO zu kĂ€mpfen: 37 Prozent von ihnen fĂŒhlen sich nach eigenen Angaben benachteiligt. Firmen aus dem Handwerk scheinen weniger Probleme mit dem Gesetz zu haben, hier berichten nur 29 Prozent von Nachteilen.

    Strengere Regeln, drakonische Strafen

    BARBARA ENGELS Economist fĂŒr Industrieökonomik und Wettbewerb
    DR. MARC SCHEUFEN Economist in der Forschungsgruppe Big Data Analytics

    Unternehmen kritisieren vor allem den hohen Aufwand, der nötig ist, um die Verordnung umzusetzen und einzuhalten, außerdem enthĂ€lt sie zum Teil strengere Regelungen als das Bundesdatenschutzgesetz. Bemerkbar macht sich das beispielsweise im Marketing: FĂŒr personalisierte Onlinewerbung mĂŒssen die Unternehmen in der Regel erst die Einwilligung der Kunden einholen. Ein weiterer Nachteil sind die potenziell drakonischen Strafen, die bei vielen Unternehmen zu Rechtsunsicherheit fĂŒhren.

    Digitale Unternehmen sehen Vorteile

    Immerhin: FĂŒnf Prozent der Unternehmen sehen auch Vorteile in der DSGVO. Am hĂ€ufigsten nannten die Unternehmen die Chance auf mehr Gewinn. Denn Kunden, fĂŒr die der Datenschutz besonders wichtig ist, könnten sich nun eher fĂŒr ein Unternehmen entscheiden, das sich an die DSGVO und damit an hohe Datenschutzstandards halten muss. AuffĂ€llig ist, dass digitalisierte und innovative Unternehmen die DSGVO eher als vorteilhaft empfinden, obwohl sie gleichzeitig den Aufwand der Umsetzung als höher einschĂ€tzen. „Diese zukunftsgerichteten Unternehmen sind eher vom positiven Charakter der DSGVO ĂŒberzeugt. Das zeigt, dass ein hohes Datenschutzniveau auch aus wirtschaftlicher Perspektive wichtig und richtig ist“, so Studienautorin Barbara Engels.
    Um Wettbewerbsnachteile zu verringern, sollte das Modell DSGVO auch außerhalb der EU gelten. „Die Politik sollte versuchen, die DSGVO als internationalen Standard zu etablieren“, sagt Co-Autor Marc Scheufen. Kalifornien hat sich beispielsweise schon an der europĂ€ischen Regelung orientiert: 2018 hat der US-Bundestaat ein Gesetz beschlossen, das die DSGVO als Vorbild hat.

    Quelle: IW Köln

  • DSGVO – Ein Jahr EU-Datenschutz-Grundverordnung

    DSGVO – Seit fast einem Jahr ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft.

    Doch laut aktueller Umfrage* der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG), entsprechen noch immer nicht alle Unternehmen der Verordnung. Lediglich 12 Prozent (Oktober 2017: 4 Prozent) der befragten Unternehmen sollen bisher vollstĂ€ndig die Anforderungen der Verordnung erfĂŒllt haben.

    DSGVO
    © DSAG – DSGVO

    Knapp 83 Prozent (Oktober 2017: 66 Prozent) der befragten DSAG-Mitglieder haben einige Vorbereitungen getroffen, sind aber noch nicht komplett EU-DSGVO-konform. FĂŒr Ralf Peters, DSAG-Fachvorstand Anwendungsportfolio, ist das Ergebnis ein Jahr nach Inkrafttreten der EU-DSGVO keine Überraschung: „Wir wissen, dass sich viele unserer Mitgliedsunternehmen schon vor lĂ€ngerer Zeit auf den Weg gemacht haben, sich datenschutzkonform aufzustellen. Einige haben ein- oder zweijĂ€hrige Projekte durchgefĂŒhrt, um die EU-DSGVO zu implementieren.“ Erfolgsmeldungen seien aber vor allem von Großunternehmen zu hören, die entsprechende Mittel besĂ€ĂŸen. Daher schĂ€tzt Ralf Peters, dass diese Unternehmen das Gros der zwölf Prozent (Oktober 2017: 4 Prozent) ausmachen, die inzwischen EU-DSGVO-konform sind.

    Insgesamt hĂ€lt der DSAG-Fachvorstand die Zahl der Unternehmen, die vollstĂ€ndig der Verordnung entsprechen, aber fĂŒr deutlich zu niedrig. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Voraussetzungen, unter denen Daten verarbeitet werden dĂŒrfen, durch die EU-DSGVO eigentlich kaum verĂ€ndert hĂ€tten. „Lediglich zwei Aspekte sind neu. Erstens mĂŒssen Unternehmen jetzt fĂŒr alle in der Grundverordnung vorgesehenen Verarbeitungen von Daten die geforderten Voraussetzungen nachweisen und diese umsetzen. Die Dokumentationspflichten sind gewachsen“, erlĂ€utert Ralf Peters. Zweitens habe die umfangreiche mediale Berichterstattung zur EinfĂŒhrung der EU-DSGVO speziell die Auskunftsrechte in den Vordergrund gerĂŒckt. Das fĂŒhre zu vermehrten Anfragen zu diesem Thema und seitens der Unternehmen zu einem entsprechend erhöhten Aufwand, um der Informationspflicht gerecht zu werden.

    Investitionsbereitschaft hoch

    DSGVO
    © DSAG – DSGVO

    Insgesamt 77 Prozent der Befragten (Oktober 2017: 43 Prozent) haben zusÀtzliche Investitionen getÀtigt, um die EU-Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen. 82 Prozent (Oktober 2017: 54 Prozent) der Unternehmen, die investiert haben, steckten laut Umfrage zusÀtzlich Geld in die IT-Beratung. Zudem haben etwa 50 Prozent (Oktober 2017: 40 Prozent) in Non-IT-Beratung investiert, knapp 27 Prozent in IT-Lizenzen (Oktober 2017: 14 Prozent) und etwa 17 Prozent (Oktober 2017: 18 Prozent) in sonstige Bereiche wie Hardware, Datenschutzsoftware oder Personal.

    Auch in Zukunft stehen bei 72 Prozent der befragten Unternehmen weitere Investitionen in IT-Beratung, bei 39 Prozent in Non-IT-Beratung und bei 18 Prozent in IT-Lizenzen an. „Die Investitionsbereitschaft ist nach wie vor hoch. Daraus lĂ€sst sich schließen, dass das Schreckgespenst EU-DSGVO fĂŒr viele noch nicht gebannt und die Angst vor Abmahnungen und Sanktionen durchaus in den Köpfen ist“, ordnet Ralf Peters ein.

    Anwender fordern mehr UnterstĂŒtzung von SAP

    Bei fast 67 Prozent der befragten Unternehmen sind die Wege fĂŒr die Auskunft und Benachrichtigung der betroffenen natĂŒrlichen Personen festgelegt und bereits betriebliche Übung. Und lediglich 13 Prozent haben in ihrem Unternehmen eine Datenschutzverletzung entdeckt und der Aufsichtsbehörde gemeldet. „Das zeigt, dass die Unternehmen, wenngleich sie vielleicht noch nicht alle zu 100 Prozent konform sind, doch auf einem guten Weg sind“, sagt Ralf Peters. Dazu habe auch die DSAG ihren Teil beigetragen und werde dies auch kĂŒnftig weiterhin tun. Beispielsweise mit einem Informationstag am 05.06.2019 zum Thema „Datenschutz mit SAP: 1 Jahr EU-DSGVO“ in St. Leon-Rot, der mit UnterstĂŒtzung von SAP in St. Leon-Rot ausgerichtet wird. „Laut Umfrage-Ergebnis fĂŒhlen sich derzeit knapp 49 Prozent der Befragten bei diesem Thema von der DSAG ausreichend begleitet. Hier möchten wir ansetzen und weiter fĂŒr AufklĂ€rung sorgen“, erlĂ€utert der DSAG-Fachvorstand.

    DSGVO
    © DSAG – DSGVO

    Weniger positiv fĂ€llt das Ergebnis hinsichtlich der UnterstĂŒtzung von SAP aus. Hier sehen die Mitglieder weiterhin Nachholbedarf. WĂ€hrend nur etwa 17 Prozent (Oktober 2017: 11 Prozent) der Befragten mit der UnterstĂŒtzung durch SAP sehr zufrieden oder zufrieden sind, erwarten etwa 69 Prozent (Oktober 2017: 72 Prozent) mehr. Sie sind nur mĂ€ĂŸig oder gar nicht zufrieden mit dem, was SAP bezogen auf die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung im SAP-System bietet. DSAG und SAP fĂŒhren bei diesem Thema ihre bewĂ€hrte Partnerschaft fort. In verschiedenen DSAG-Gremien werden die Anforderungen der Mitglieder an die SAP-Lösungen diskutiert und in konstruktiv-kritischem Dialog erörtert.

    *Erhebungsgrundlage der Umfrage

    Die DSAG hat im MĂ€rz 2019 eine Online-Umfrage bei 105 Mitgliedspersonen durchgefĂŒhrt. Zum Vergleich wurde im Oktober 2017 eine Online-Umfrage bei 158 Mitgliedspersonen durchgefĂŒhrt.

    Quelle: DSAG

    Über DSAG

    Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) ist einer der einflussreichsten AnwenderverbĂ€nde der Welt. Mehr als 60.000 Mitglieder aus ĂŒber 3.500 Unternehmen bilden ein starkes Netzwerk, das sich vom Mittelstand bis zum DAX-Konzern und ĂŒber alle wirtschaftlichen Branchen in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH) erstreckt. Auf Basis dieser Reichweite gewinnt der Industrieverband fundierte Einblicke in die digitalen Herausforderungen im DACH-Markt. Die DSAG nutzt diesen Wissensvorsprung, um die Interessen der SAP-Anwender zu vertreten und ihren Mitgliedern den Weg in die Digitalisierung zu ebnen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.dsag.dewww.dsag.atwww.dsag-ev.ch

  • DSGVO – EuropĂ€ischer Datenschutzausschuss verabschiedet Leitlinien zur Interpretation des Art. 6 Abs. 1 b

    Mit den gestern beschlossenen „Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b DSGVO im Kontext von Online-Dienstleistungen“ beschrĂ€nkt der EuropĂ€ische Datenschutzausschuss die Möglichkeit fĂŒr Unternehmen, die Verarbeitung von Daten der Nutzerinnen und Nutzer auf die Rechtsgrundlage „VertragserfĂŒllung“ zu stĂŒtzen.

    Der Bundesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, begrĂŒĂŸt die Annahme der Leitlinien ausdrĂŒcklich: Die DSGVO stellt zu Recht strenge Voraussetzungen an die ZulĂ€ssigkeit einer Einwilligung auf. Es kann nicht sein, dass Unternehmen, wie beispielsweise die Anbieter sozialer Netzwerke, dazu ĂŒbergehen, dies zu umgehen, indem sie Datenverarbeitungen, die eigentlich nichts mit der Erbringung eines Online-Dienstes zu tun haben, in den Vertragstext mit aufnehmen. Die jetzt beschlossenen Leitlinien erschweren ein solches Vorgehen deutlich und stĂ€rken somit die datenschutzrechtliche Selbstbestimmung der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger.

    Nach Art. 6 Abs. 1 b DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulĂ€ssig, soweit sie zur VertragserfĂŒllung erforderlich ist. In den neuen Leitlinien wird klargestellt, dass es zur Beurteilung dessen, ob eine Datenverarbeitung zur VertragserfĂŒllung erforderlich ist, nicht allein darauf ankommt, was im Vertrag vereinbart wurde. Vielmehr ist eine wertende Entscheidung unter BerĂŒcksichtigung der in Art. 5 DSGVO niedergelegten DatenschutzgrundsĂ€tze wie Sparsamkeit, Fairness und Transparenz notwendig. Beispielsweise kann eine Datenverarbeitung fĂŒr Zwecke der personenbezogenen Onlinewerbung danach grundsĂ€tzlich nicht auf die Rechtsgrundlage „VertragserfĂŒllung“ gestĂŒtzt werden.

    Das Papier kann in den nÀchsten Wochen von interessierten Stellen im Rahmen einer öffentlichen Konsultation kommentiert werden.

    Quelle: Der Bundesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit

    https://now.digital/digitalwirtschaft/digitale-transformation/dsgvo-datenschutz-folgenabschaetzung-bei-bayerischen-behoerden/

    Person Name

    Beratung DSGVO Löschkonzepte im SAP Umfeld

    +1787770800

  • DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung: Blick auf ihre StĂ€rken und Chancen richten!

    DSGVO – Fazit des Bayerischen Landesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz aus Anlass des 13. EuropĂ€ischen Datenschutztags

    Die DSGVO gilt seit 25. Mai 2018 in Deutschland und damit auch in Bayern unmittelbar und allgemein.

    Nach dem Eindruck des Bayerischen Landesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz wurden im Vorfeld und zu Beginn der Geltung der DSGVO viele unbegrĂŒndete Ängste geschĂŒrt. Jedenfalls wurde im Jahr 2018 vor allem ĂŒber bĂŒrokratische Lasten und drohende Bußgelder diskutiert, die mit der DSGVO einhergehen könnten. Dokumentationspflichten fĂŒr ehrenamtlich gefĂŒhrte Vereine, das Abmontieren von Namensschildern an TĂŒrklingeln und das NichtaufhĂ€ngen von KinderwĂŒnschen an örtlichen WeihnachtsbĂ€umen bestimmten insoweit die Schlagzeilen.

    Nicht zuletzt der Fall des Datenklaus bezĂŒglich etwa tausend Personen des öffentlichen Lebens wie Journalisten und Politikern hat gezeigt: In den Diskussionen waren oft die eigentlichen Zielsetzungen der DSGVO aus dem Blick geraten – wie etwa die Transparenz der Verarbeitung fĂŒr die betroffenen Menschen und die effektive Sicherung von IT-Systemen, die eine integre und vertrauliche Datenverarbeitung gewĂ€hrleistet.

    Die DSGVO soll damit in erster Linie dazu beitragen, dass Europa die Chancen der Digitalisierung nutzen kann und gleichzeitig die PrivatsphĂ€re der Menschen effektiv schĂŒtzt. Dazu hat das EU-Datenschutzrecht im Vergleich zum bisherigen deutschen Recht die Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten zwar teilweise abgesenkt. Im Gegenzug aber hat sie die Rechte der betroffenen Menschen gestĂ€rkt.

    Prof. Dr. Thomas Petri: „Das Datenschutzjahr 2018 war in der öffentlichen Diskussion vor allem von skurril anmutenden EinzelfĂ€llen und bĂŒrokratischen Lasten geprĂ€gt, die die DSGVO mit sich bringe. DemgegenĂŒber sollten wir im Jahr 2019 den Blick stĂ€rker darauf richten, wie die DSGVO die Rechte der Betroffenen stĂ€rkt und welche positiven Antworten sie auf die Herausforderungen der Zukunft geben kann.“

    Prof. Dr. Thomas Petri

    Der Bayerische Landesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewĂ€hlt, unabhĂ€ngig und niemandem gegenĂŒber weisungsgebunden.

    Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhÀngigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der LÀnder.
    Sie hat das Ziel, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schĂŒtzen, eine einheitliche Anwendung des europĂ€ischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam fĂŒr seine Fortentwicklung einzutreten.

    Quelle: Bayerische Landesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz

    https://now.digital/digitalwirtschaft/ecommerce-news/e-commerce-dsgvo-leitfaden-zur-versandkommunikation/

    Patrick Upmann

    Beratung DSGVO Löschkonzepte

    +491787770800

  • DSGVO – Datenschutz FolgenabschĂ€tzung bei bayerischen Behörden

    Der Bayerische Landesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz veröffentlicht die „Bayerische Blacklist“ zur Datenschutz-FolgenabschĂ€tzung mit umfangreichem Begleitmaterial.

    Mit EinfĂŒhrung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO wurde das fĂŒr die TĂ€tigkeit der bayerischen Behörden maßgebliche Datenschutzrecht 2018 grundlegend reformiert. Bekannte und bewĂ€hrte Regelungen des alten Rechts stehen seither neben noch ungewohnten Bestimmungen, die in der Verwaltungspraxis erst einmal „ankommen“ mĂŒssen – auch, weil ArbeitsablĂ€ufe anzupassen und Erfahrungen neu zu gewinnen sind.

    DSGVO – Die Datenschutz-FolgenabschĂ€tzung gab es im alten Recht nicht. Schon vor der Datenschutzreform 2018 waren Behörden, die personenbezogene Daten verarbeiten, aber verpflichtet, fĂŒr ein ausreichendes Maß an Datensicherheit zu sorgen. Hat eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko fĂŒr die Rechte und Freiheiten natĂŒrlicher Personen zur Folge, muss der fĂŒr sie Verantwortliche nach dem neuen Recht nun eine Datenschutz-FolgenabschĂ€tzung durchfĂŒhren. DSGVO – Dabei erarbeitet er strukturiert eine Beschreibung der Risiken und setzt ihnen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen entgegen.

    DSGVO – Bayerische Behörden sind fĂŒr zahllose Datenverarbeitungen verantwortlich. Darunter können sich auch solche Verarbeitungen befinden, die einer Datenschutz-FolgenabschĂ€tzung bedĂŒrfen. Um die Identifizierung dieser „Hochrisiko-Verarbeitungen“ zu erleichtern, habe ich heute die „Bayerische Blacklist“ veröffentlicht, welche die wichtigsten FĂ€lle aufzĂ€hlt. Dazu bin ich nach der Datenschutz-Grundverordnung im Übrigen verpflichtet. DSGVO – Zur UnterstĂŒtzung der bayerischen Behörden habe ich außerdem meine bereits Mitte Mai 2018 veröffentlichte Orientierungshilfe „Datenschutz-FolgenabschĂ€tzung“ ĂŒberarbeitet und um ein neues, ausfĂŒhrliches Arbeitspapier zur Methodik ergĂ€nzt. Eine Fallstudie zeigt hier beispielhaft, wie eine Datenschutz-FolgenabschĂ€tzung IT-gestĂŒtzt effektiv und effizient erarbeitet werden kann. Sie illustriert zugleich den Nutzen, den dieses Instrument im Rahmen eines geordneten Risikomanagements hat.

    DSGVO – Die „Bayerische Blacklist“, die aktualisierte Orientierungshilfe mit dem zugehörigen neuen Arbeitspapier sowie die im Rahmen der Fallstudie eingesetzte Software – eine deutsche Version des bewĂ€hrten, von der französischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde herausgegebenen PIA-Tools – stehen seit heute auf meiner Homepage https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik „Datenschutzreform 2018“ zum kostenlosen Download bereit. Prof. Dr. Thomas Petri: „Die Datenschutz-FolgenabschĂ€tzung ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte und Freiheiten natĂŒrlicher Personen bei Datenverarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko zu schĂŒtzen. Meine Beratungspraxis hat allerdings gezeigt, dass bei vielen bayerischen öffentlichen Stellen immer noch große Unsicherheiten bestehen, wann und wie eine Datenschutz-FolgenabschĂ€tzung genau durchzufĂŒhren ist. Mit der ‚Bayerischen Blacklist‘ und dem umfangreichen Begleitmaterial möchte ich hier Hilfe und Orientierung fĂŒr die behördliche Praxis bieten.“

    Prof. Dr. Thomas Petri

    Der Bayerische Landesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewĂ€hlt, unabhĂ€ngig und niemandem gegenĂŒber weisungsgebunden.

    Quelle: Der Bayerische Landesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz (BayLfD)

  • Digitale Transformation – Neue intelligente Lösungen fĂŒr SAP HANA und SAP Cloud Platform

    Digitale Transformation – Umfassendes GeschĂ€ftsprozess-Know-how und enge Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern zeichnen SAP aus. Auch heute beweist der Walldorfer Konzern wieder, dass er genau das bietet, was Unternehmen benötigen, um dem Wettbewerb den entscheidenden Schritt voraus zu sein und ein einzigartiges Erlebnis fĂŒr Kunden zu schaffen.

    Digitale Transformation – Mit neuen SAP HANA Cloud Services bringt SAP die LeistungsfĂ€higkeit von SAP HANA in die Cloud. So entsteht ein zentraler Zugang zu Daten jeder GrĂ¶ĂŸe, der Unternehmen hilft, die Herausforderungen verteilter Datenlandschaften zu bewĂ€ltigen. Durch die Kombination der In-Memory-Technologie von SAP HANA mit der Virtualisierung von Daten wird das Datenmanagement fĂŒr alle Anwender einfacher und flexibler. Dank einer Data-Lake-Speicherebene ist es möglich, unbegrenzte Mengen an Daten, die von SAP HANA verwaltetet werden, zu speichern. Auch Kunden der On-Premise-Version von SAP HANA sollen von den neuen Cloud-Services profitieren. Bei Bedarf können Sie ganz flexibel KapazitĂ€t hinzufĂŒgen.

    Digitale Transformation – Zugleich entwickelt sich die SAP Cloud Platform weiter zu einer Technologieplattform, mit der Kunden SAP-Anwendungen auf einfache Weise integrieren und mit unterschiedlichen Funktionen ergĂ€nzen können. SAP und SAP-Partner reichern die Plattform an, indem sie ihr großes Fachwissen einbringen und bĂŒndeln.

    Mit SAP HANA Cloud Services und der SAP Cloud Platform erhalten Kunden Zugang zu allen SAP- und Nicht-SAP-Anwendungsdaten. Auf diese Weise lĂ€sst sich die Dublettenquote senken und es entsteht ein zentraler Zugriffspunkt fĂŒr Sicherheit und Governance. So haben EntscheidungstrĂ€ger Zugriff auf umfassende, vollstĂ€ndige Echtzeitdaten und können sich darauf verlassen, dass die Daten bestens geschĂŒtzt sind. Außerdem können sie ganz einfach komplexe Analysen durchfĂŒhren sowie maschinelles Lernen und andere Techniken fĂŒr GeschĂ€ftsprozesse nutzen, um GeschĂ€ftsmöglichkeiten zu erkennen.

    Neue intelligente Lösungen fĂŒr SAP HANA und SAP Cloud Platform

    Zu den neuen Produkten, Services und Initiativen, die im Rahmen des Angebots SAP HANA Cloud Services zur VerfĂŒgung stehen sollen, zĂ€hlen:

    • SAP Data Warehouse Cloud ist die erste geplante Lösung des Portfolios SAP HANA Cloud Services. Sie vereint Daten aus unterschiedlichen Quellen in einer Lösung und gewĂ€hrleistet gleichzeitig, dass der Datenbestand eines Unternehmens geschĂŒtzt, vertrauenswĂŒrdig und semantisch reichhaltig ist. Die Anwender können rasch auf die gesamte Datenlandschaft zugreifen und von den Inhalten profitieren, die fĂŒr ihren GeschĂ€ftsbereich relevant sind. Sie profitieren dabei von einem flexiblen Preismodell, das sich am Verbrauch orientiert. Interessierte Kunden sind eingeladen, sich hier fĂŒr das Beta-Programm zu bewerben. FĂŒr weitere Informationen lesen Sie bitte den Blog „Data to Value: Updates on SAP HANA and SAP Analytics Cloud“ von Gerrit Kazmaier, Senior Vice President, SAP HANA and Analytics, SAP.
    • SAP und OpenText bauen ihre Partnerschaft aus, um die SAP Cloud Platform mit unstrukturierten Inhalten fĂŒr das intelligente Unternehmen zu erweitern. Geplant ist die Bereitstellung einer Software-as-a-Service-Lösung zur Dokumentenverwaltung auf der SAP Cloud Platform mit zukĂŒnftiger Integration in SAP S/4HANA Cloud und andere Anwendungen fĂŒr das intelligente Unternehmen. Die Services sollen Kunden helfen, den Datenfluss aller Arten von Informationen zu verbessern und wĂ€hrend des gesamten GeschĂ€ftsprozesses zusammenzuarbeiten, um Datenschutzauflagen einzuhalten und die ProduktivitĂ€t zu steigern. FĂŒr weitere Informationen lesen Sie bitte den Blog „SAP Cloud Platform: The Business Technology Platform“von Gunther Rothermel, Senior Vice President, SAP Cloud Platform, SAP.
    (mehr …)
  • DSGVO – Datenschutzexperten fehlen in Unternehmen

    DSGVO – Datenschutzexperten fehlen in Unternehmen

    Datenschutzexperten sind die Ausnahmen in Unternehmen

    • Nur jedes dritte Unternehmen hat eine Vollzeitstelle fĂŒr Datenschutz eingeplant
    • 2019 wird wichtiges Jahr fĂŒr den Datenschutz

    DSGVO – Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung mĂŒssen sich Unternehmen verstĂ€rkt mit neuen Regeln im Datenschutz auseinandersetzen. HĂ€ufig fehlt dafĂŒr das passende Personal. So hat derzeit fast jedes dritte Unternehmen in Deutschland (31 Prozent) nur eine Vollzeitstelle fĂŒr Mitarbeiter eingeplant, die sich hauptsĂ€chlich mit Datenschutz befasst.
    Das ist das Ergebnis einer reprĂ€sentativen Unternehmensbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Sechs von zehn Unternehmen (59 Prozent) haben dafĂŒr weniger als eine Vollzeitstelle zur VerfĂŒgung. „Mit der Datenschutzgrundverordnung ist der Aufwand fĂŒr viele Unternehmen enorm gestiegen“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-GeschĂ€ftsfĂŒhrung fĂŒr Recht und Sicherheit. „Wer qualifiziertes Personal finden konnte, hat dies auch eingestellt. Beim Datenschutz herrscht jedoch deutschlandweit FachkrĂ€ftemangel.“

    DSGVO -nur wenige Unternehmen setzen auf mehr als eine Vollzeitstelle fĂŒr Datenschutzthemen. 4 Prozent haben bis zwei VollzeitĂ€quivalente dafĂŒr eingeplant, nur 1 Prozent bis drei VollzeitĂ€quivalente. Vor allem große Betriebe beschĂ€ftigen mehrere Datenschutzexperten. Jedes dritte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern (35 Prozent) hat dafĂŒr bis zu vier Stellen vorgesehen, jedes Vierte (28Prozent) vier oder mehr VollzeitarbeitsplĂ€tze. „Wer die Expertise nicht im eigenen Haus hat, muss auf externe Beratung zurĂŒckgreifen“, so Dehmel. FĂŒr viele Kanzleien und Rechtsberater mit Datenschutz-Knowhow sei das vergangene Jahr deshalb sehr arbeitsintensiv gewesen. Bis heute seien viele  noch damit beschĂ€ftigt, ihre GeschĂ€ftsprozesse an die  DSGVO-Vorgaben anzupassen.

    EU entscheidet ĂŒber die Verordnungen zu E-Privacy und E-Evidence

    FĂŒr das laufende Jahr sind weitere wichtige Entscheidungen fĂŒr neue Datenschutzregeln geplant. So soll die E-Privacy-Verordnung in den kommenden Monaten beschlossen werden. Im Bereich der elektronischen Kommunikation soll sie die DS-GVO ergĂ€nzen und wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Bitkom kritisiert die geplante Verordnung. „Mit dem derzeitigen Entwurf gefĂ€hrdet die E-Privacy-Verordnung Softwareupdates und schrĂ€nkt werbebasierte GeschĂ€ftsmodelle im Internet ein.“ 

    Außerdem verhandelt die EU momentan die sogenannte E-Evidence-Verordnung. Damit soll der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel erleichtert werden. Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedsstaates könnten demnach von Providern verlangen kurzfristig elektronische Beweise herauszugeben, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat ansĂ€ssig sind.  Auch hier sieht Bitkom Nachbesserungsbedarf. „Private Provider sollten keine GrundrechtsprĂŒfungen vornehmen, ohne dass nationale Behörden miteinbezogen werden“, so Dehmel.

    Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angabe ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgefĂŒhrt hat. Dabei wurden 502 fĂŒr den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, GeschĂ€ftsfĂŒhrer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist reprĂ€sentativ.

    Quelle: Bitkom

    Patrick Upmann

    Interim Manager | Projektmanagement DGSVO

    +49 178 777 0 800

  • DSGVO – E-Commerce Kunden erwarten angemessenen Datenschutz beim online Kauf.

    DSGVO – Rechtzeitig zum EuropĂ€ischen Datenschutztag veröffentlicht Cisco die Data Privacy Benchmark Study 2019. Es zeigt sich, wer in die Verbesserung seiner Datenschutz-Prozesse investiert, profitiert von konkreten GeschĂ€ftsvorteilen. Die Teilnehmer berichten auch von geringeren Verzögerungen bei Kaufentscheidungen und Prozessen.

    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit Mai 2018. Laut der aktuellen Cisco-Studie glauben 59 Prozent der befragten Unternehmen, dass sie alle oder die meisten Anforderungen erfĂŒllen. 29 Prozent erwarten diese Compliance innerhalb eines Jahres und 9 Prozent in mehr als einem Jahr.

    „Im vergangenen Jahr hat die Bedeutung von PrivatsphĂ€re und Datenschutz deutlich zugenommen. Da sich der Markt stĂ€ndig verĂ€ndert, ziehen Unternehmen echte GeschĂ€ftsvorteile aus ihren Datenschutz-Investitionen, schließlich werden Daten wie eine neue WĂ€hrung gehandelt.“ kommentiert Michelle Dennedy, Chief Privacy Officer, Cisco. „Wir bei Cisco glauben fest an den Schutz unserer Kunden und einen höheren GeschĂ€ftserfolg, indem wir den Wert der Daten steigern und Risiken senken.“

    DSGVO

    Kunden erwarten zunehmend, dass die von ihnen genutzten Produkte und Dienstleistungen einen angemessenen Datenschutz bieten. Unternehmen, die hier entsprechend investieren und die DSGVO einhalten, profitieren beim Verkauf von Lösungen von weniger Verzögerungen aufgrund von Datenschutzbedenken: 3,4 Wochen gegenĂŒber 5,4 Wochen bei den am wenigsten DSGVO-konformen Unternehmen. Insgesamt betrug die durchschnittliche Verzögerung bei Bestandskunden 3,9 Wochen, im Vergleich zu 7,8 Wochen im Vorjahr. 

    DSGVO-konforme Unternehmen berichten von weniger Datenschutz-Verletzungen, weniger betroffenen DatensĂ€tzen bei SicherheitsvorfĂ€llen und kĂŒrzeren System-Ausfallzeiten. Sie hatten auch deutlich seltener einen erheblichen finanziellen Verlust durch einen Datenverstoß. Zudem gaben 75 Prozent der Befragten an, dass sie viele allgemeine Vorteile aus ihren Datenschutz-Investitionen ziehen. Dazu gehören mehr AgilitĂ€t und Innovationen durch angemessene Datenkontrollen, Wettbewerbsvorteile und höhere Betriebs-Effizienz. Diese resultieren aus der Organisation und Katalogisierung von Daten.

    Über die Cisco Data Privacy Benchmark Study:
    Mehr als 3.200 Sicherheits- und Datenschutzexperten aus weltweit 18 LÀndern und allen wichtigen Branchen haben an der Cisco-Umfrage teilgenommen. Zu den wichtigsten Ergebnissen gehören:

    • 87 Prozent der Unternehmen erleben Verzögerungen in ihrem Verkaufszyklus aufgrund von Datenschutzbedenken der Kunden oder Interessenten, im Vergleich zu 66 Prozent im Vorjahr. Dies ist wohl auf das gestiegene Datenschutz-Bewusstsein durch die DSGVO und hĂ€ufige Medien-Berichte ĂŒber VorfĂ€lle zurĂŒckzufĂŒhren.
    • Die Verzögerungen pro Land liegen zwischen 2,2 und 5,5 Wochen. Dabei sind sie in Italien, der TĂŒrkei und Russland besonders gering, andererseits in Spanien, Brasilien und Kanada besonders hoch. LĂ€ngere Verzögerungen lassen sich auf hohe oder sich verĂ€ndernde Datenschutz-Anforderungen zurĂŒckfĂŒhren. Verzögerte VerkĂ€ufe können auch zu Umsatzeinbußen fĂŒhren, wenn ein potenzieller Kunde beim Wettbewerb oder gar nicht kauft.
    • Die wichtigsten GrĂŒnde fĂŒr Verzögerungen sind Kundenanfragen bezĂŒglich Datenschutz, Übersetzung von Datenschutz-Informationen in verschiedene Sprachen, AufklĂ€rung von Kunden ĂŒber die Datenschutz-Prozesse des Unternehmens sowie die Neugestaltung von Produkten anhand der Datenschutz-Anforderungen.
    • Die DSGVO-Compliance betrĂ€gt je nach Land zwischen 42 und 75 Prozent. Spanien, Italien, Großbritannien und Frankreich sind vorbildlich – China, Japan und Australien hinken hinterher.
    • Nur 37 Prozent der DSGVO-konformen Unternehmen verzeichneten einen Datenverstoß, der mehr als 500.000 US-Dollar kostete, verglichen mit 64 Prozent der am wenigsten DSGVO-konformen Unternehmen.

    Weitere Informationen:

    Quelle: CISCO

    https://now.digital/digitalwirtschaft/datenschutzregulierung-pragte-die-digitalbranche/

    Patrick Upmann

    Interim Manager | Projektmanagement

    +49 178 777 0800