DS-GVO – 8 von 10 Unternehmen sehen Datenschutz als gröĂte HĂŒrde fĂŒr Einsatz neuer Technologien
DS-GVO – Seit knapp zwei Jahren gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unternehmen und Organisation haben dadurch u.a. erweiterte Informationspflichten, mĂŒssen Verarbeitungsverzeichnisse fĂŒr Personendaten erstellen sowie Datenschutz schon in Produktionsprozessen berĂŒcksichtigen.
Dazu erklÀrt Bitkom-PrÀsident Achim Berg:
âDie Corona-Krise zeigt, welche herausragende Bedeutung der Datenschutz in Deutschland inzwischen hat. Dabei dominiert der Datenschutz selbst in dieser Krisensituation viele weitere Rechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Versammlungsfreiheit, Gewerbefreiheit oder den Zugang zu schulischer Bildung. So werden einerseits weitgehende EinschrĂ€nkungen von Grundrechten akzeptiert, gleichzeitig scheiterte die Veröffentlichung einer von vielen EinschrĂ€nkungen befreienden Tracing-App an Datenschutzbedenken. Schulen können ihren Unterrichtsbetrieb nicht wieder aufnehmen und verlieren zu vielen SchĂŒlern einen funktionierenden Kontakt, gleichzeitig wird Lehrern der Einsatz vieler gut funktionierender Videoplattformen mit Hinweisen auf Datenschutzprobleme kategorisch verboten. Offenkundig ist das bislang gut ausbalancierte System an Freiheits- und Schutzrechten mit der DS-GVO aus den Fugen geraten.
DS-GVO – Das Gesetzgebungsverfahren zur Datenschutz-Grundverordnung war eines der aufwĂ€ndigsten in der Geschichte der EuropĂ€ischen Union. Die Bilanz der DS-GVO ist hingegen bestenfalls bescheiden. Das allgemeine Bewusstsein fĂŒr das Thema Datenschutz hat stark zugenommen, und das ist in jedem Fall positiv. Von einem EU-weit einheitlichen Datenschutzniveau sind wir in der Praxis aber noch weit entfernt â dafĂŒr ist die Auslegung in den Mitgliedsstaaten zu unterschiedlich. Auch zwei Jahre nach Geltungsbeginn der DS-GVO haben viele Unternehmen noch nicht alle Anforderungen umgesetzt. Nicht wenige sind der Meinung, eine komplette Umsetzung der DS-GVO sei nicht möglich. Die Aufsichtsbehörden sind ihrerseits mit einer nicht zu bewĂ€ltigenden Flut an Anfragen konfrontiert. Im Ergebnis stehen auf allen Seiten hohe personelle und finanzielle AufwĂ€nde.
Nach der geplanten Evaluierung der Datenschutzregeln muss die EU den grundsĂ€tzlichen Geburtsfehler beseitigen: Die DS-GVO reglementiert jeden einzelnen Datenverarbeitungsvorgang und jede Datenerhebung. Vereine, Startups und GroĂkonzerne werden ĂŒber denselben Kamm geschoren und nicht differenziert behandelt. Die in der DS-GVO vorgesehenen Ausnahmen fĂŒr kleinere Unternehmen kommen in der Praxis so gut wie nie zum Tragen. Dabei sollten Art und Umfang der Datenverarbeitungen ausschlaggebend fĂŒr die Verpflichtungen sein, auch sollte man die Regeln grundsĂ€tzlich vereinfachen. In der Forschung sollten der Datennutzung weniger HĂŒrden in den Weg gestellt werden â insbesondere fĂŒr EU-weite Projekte im Gesundheitsbereich.â
Die Wirtschaft nimmt Datenschutzregeln zunehmend als Herausforderung war. So sehen derzeit acht von zehn Unternehmen (79 Prozent) Datenschutzanforderungen als die gröĂte HĂŒrde beim Einsatz neuer Technologien. Im Vorjahr sagten dies erst drei Viertel (74 Prozent), im Jahr 2018 nicht einmal zwei Drittel (63 Prozent). Das ist das Ergebnis einer reprĂ€sentativen Bitkom-Unternehmensbefragung aus dem April 2020.
Zur geplanten Evaluierung der DS-GVO durch die EU-Kommission hat Bitkom Empfehlungen erarbeitet. Aus Bitkom-Sicht sollte es vor allem eine beschleunigte Abstimmung auf EU-Ebene geben, um die Auslegung der DS-GVO stĂ€rker zu harmonisieren. Die Bitkom-Empfehlungen sind zum Download verfĂŒgbar unter https://www.bitkom.org/Recommendations-EU-Data-Protection-Framework
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgefĂŒhrt hat. Dabei wurden 603 Unternehmen mit 20 und mehr BeschĂ€ftigten telefonisch befragt. Die Umfrage ist reprĂ€sentativ fĂŒr die Gesamtwirtschaft.
Quelle: Bitkom




