Datenschutz – die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes fĂĽr ungĂĽltig

Der Beschluss 2010/87 der Kommission ĂĽber Standardvertragsklauseln fĂĽr die Ăśbermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern ist hingegen gĂĽltig. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestimmt, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nur dann in ein Drittland ĂĽbermittelt werden dĂĽrfen, wenn das betreffende Land fĂĽr die Daten ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Nach dieser Verordnung kann …