Payment – PSD2: Genossenschaftliche FinanzGruppe hält Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister bereit

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Payment – Die genossenschaftliche FinanzGruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken öffnet, wie es die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 vorsieht, ab 14. März 2019 die Testschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister.

Die genossenschaftliche FinanzGruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken öffnet, wie es die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 vorsieht, ab 14. März 2019 die Testschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister. Diese Schnittstelle stellen die Institute (auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation) über die genossenschaftlichen IT-Dienstleister wie Fiducia & GAD und Sparda Datenververarbeitung bereit.

Payment – Nach dieser Testphase werden schließlich ab 14. September 2019 alle BVR-Mitgliedsbanken als kontoführende Zahlungsdienstleister für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister mit dieser Schnittstelle eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) auf online zugängliche Zahlungskonten im regulären Betrieb bereitstellen.

In diesem Zusammenhang bieten die technischen Dienstleister umfangreiche Dokumentationen und eine Schnittstelle für Tests an (Sandbox-Tests). Weitere Informationen finden Drittanbieter auf der Website des Projekts NextGen Implementation Support Program (NISP) www.nisp.online. Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen sind über die Berlin Group Website www.berlin-group.org erhältlich.

Quelle: Genossenschaftliche Banken

Die zweite Payment Service Directive (PSD2) setzt eine Revolution im elektronischen Zahlungsverkehr in Gang: Banken in der EU müssen ab Mitte September 2019 Drittanbietern den Zugang zu den Konten im Echtbetrieb gewährleisten und dafür eine Schnittstelle (API) bereitstellen. Diese wird über qualifizierte Website-Zertifikate (QWACs) abgesichert. Drittanbieter müssen sich im Gegenzug bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)* registrieren und benötigen für den Zugriff auf die Bankkonten ebenfalls qualifizierte Website-Zertifikate bzw. qualifizierte Siegel (QSiegel). Text- Bundesdruckerei

Patrick Upmann

Interim Manager

PSD2

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