E-Commerce – DSGVO Leitfaden zur Versandkommunikation

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DSGVO – Whitepaper zu den Möglichkeiten von transaktionsbasierter Kundenkommunikation von parcelLab und SKW Schwarz Rechtsanwälte.

Was ist nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Kundenkommunikation noch erlaubt? Das Münchner Start-up parcelLab GmbH hat zusammen mit der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte ein Whitepaper erstellt, um Onlinehändlern einen Leitfaden an die Hand zu geben und Klarheit in die Fragen bezüglich der Kundenkommunikation zu bringen. Besonders im Fokus: die Versandkommunikation. Denn diese ist ganz besonders wichtig für das Kundenerlebnis, bei jeder einzelnen E-Commerce-Bestellung.

Transaktionsbasierte Kundenkommunikation birgt großes Potenzial

„Die Kommunikation während des Versands kann nicht nur viel Ärger bei Zustellproblemen ersparen, sie birgt auch großes Potential, die Kunden mit Informationen zu begeistern oder mit Werbung zu einem weiteren Einkauf zu motivieren. Mit unserem Whitepaper wollen wir Händlern einen Leitfaden an die Hand geben, anhand dessen sie dieses Potenzial auch nach in Kraft treten der DSGVO voll ausschöpfen können“, erläutert Tobias Buxhoidt, Gründer und CEO von parcelLab.

DGSVO – Das Whitepaper von parcelLab und SKW Schwarz Rechtsanwälte gibt einen Überblick über die neue DSGVO, erklärt noch einmal kurz, was mit „personenbezogenen Daten“ genau gemeint ist, und listet die „5 Gebote im Datenschutz“ auf. Der Hauptteil dreht sich schließlich um die drei Arten von transaktionsbasierter Kundenkommunikation und zeigt anhand von Beispielen, welche Art von zusätzlichen Informationen Händler einbauen dürfen und ob die Kunden vorher ihre Einwilligung erteilen müssen. Außerdem wird noch einmal ausführlich auf die einzelnen Arten von Information eingegangen, die Onlinehändler ihren Kunden zukommen lassen möchten: Produktinformationen, Werbung, Links zu sozialen Netzwerken und Bewertungsaufforderungen. Was ist erlaubt? Wozu braucht man das vorherige Opt-in? Wo muss man aufpassen?

Versandkommunikation als Teil des Kundenservice

DGSVO – Grundsätzlich gilt: Nachrichten dürfen dann versendet werden, wenn sie entweder direkt für die Vertragserfüllung erforderlich oder damit (notwendigerweise) verbunden sind, auch ohne direkt der Erfüllung der Hauptleistung zu dienen. Das heißt: Transaktionsbasierte Kundenkommunikation ist erlaubt, auch wenn es keine ausdrückliche Zustimmung des Kunden gibt. Streng genommen sind Versandnachrichten also ein Teil des Kundenservice – und keine Werbung. Sobald die Nachrichten aber nicht mehr in Bezug zur Bestellabwicklung stehen, muss der Kunde explizit in die Kommunikation einwilligen.

„Die Zulässigkeit von Transaktionsmails hängt immer davon ab, ob diese als Werbung zu klassifizieren sind. In diesem Leitfaden haben wir zusammen mit parcelLab die Dinge zusammengefasst, auf die Onlinehändler in Bezug auf die Einbindung von Werbung achten sollten“, sagt Stefan Schicker, Rechtsanwalt bei SKW Schwarz Rechtsanwälte.


Das Whitepaper finden Sie unter folgendem Link zum Download: https://bit.ly/2M10HGI


Über parcelLab:
parcelLab bietet Onlineshops eine effiziente Technologie und Umsetzung für gelungene Post-Purchase-Kommunikation. Ziel ist es, Käufer während des gesamten Versandprozesses mit interessanten Informationen zu versorgen und so ein optimales Einkaufserlebnis zu schaffen. Wichtige Zustellereignisse oder -abweichungen werden identifiziert und individualisiert als E-Mail, SMS, Nachricht über Facebook oder innerhalb der Händler-App verschickt. So stärken Unternehmen die Kundenbindung und können weitere Upselling-Potenziale nutzen, indem sie über spezifische Nachrichten Onlineshopper zurück in den Shop lotsen.

Das Münchner Start-Up wurde 2014 von Anton Eder, Tobias Buxhoidt und Julian Krenge gegründet. Heute sind über 25 Mitarbeiter für mehr als 300 internationale Händler in 32 Ländern und 18 Sprachen tätig.
www.parcellab.com

Über SKW Schwarz Rechtsanwälte:
In einer Welt, die sich immer schneller dreht, stehen wir für eine
Konstante, die Zukunft und Tradition verbindet. Denn wir gehen schon heute die relevanten rechtlichen Themen von morgen an. Digitaler Wandel, disruptive Technologien und innovative Geschäftsmodelle können nicht nur Märkte transformieren und komplette Branchen oder gar ganze Gesellschaften verändern. Sie werfen zusätzlich oft völlig neue juristische Probleme auf, wenn das technisch Machbare den rechtlichen Status Quo herausfordert. Hier setzen wir an. Es ist eine unserer Stärken, solche Fragestellungen mit ganzheitlichem und innovationsorientiertem Blick schnell, erfolgreich und nachhaltig zu begleiten.

SKW Schwarz ist eine der führenden, unabhängigen Wirtschaftskanzleien – mit fünf Standorten und über 120 Anwälten in Deutschland und international vernetzten Partnerkanzleien weltweit. Wir beraten Unternehmen auf allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Aufgrund unseres fachlichen Know-hows sind wir in der Lage, anspruchsvolle Mandate zu meistern und Aufgaben jedweden Komplexitätsgrades zu lösen.
www.skwschwarz.de

Quelle: ParcelLab

https://now.digital/interim-manager-projektmanagement/

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