Datenschutz – Cookies und Tracking für Betreiber von Internet-Angeboten

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink hat eine neue Hilfestellung für Betreiber von Webseiten und Hersteller von Smartphone-Apps veröffentlicht. Die FAQ Cookies und Tracking durch Betreiber von Webseiten und Hersteller von Smartphone-Apps stehen auf der Homepage des Landesbeauftragten zum Download.

Datenschutz – LfDI Brink plädiert für den Verzicht von umfangreicher Überwachung im Netz und dafür, Tracking massiv zu reduzieren: „Cookies und Tracking haben das Internet und unsere Smartphones – früher mal Orte der Freiheit und Selbstbestimmung – inzwischen zu intensiv überwachten Räumen gemacht. Diese Überwachungsmaßnahmen werden heute als gewöhnlich wahrgenommen – gerade so, als gäbe es keine Alternativen dazu. Der Eingriff in die Bürgerrechte ist dabei teilweise so massiv, dass Menschen mit dem Wissen, das andere über sie haben, wirtschaftlich übervorteilt und sogar politisch manipuliert werden“, so Stefan Brink. Die klaren Vorteile der Digitalisierung würden so in Zweifel gezogen, wenn sie nur noch um den Preis einer Aufgabe unserer Bürgerrechte zu haben sind.

Datenschutz
Datenschutz ©geralt Pixabay

Datenschutz – Wer Cookies und andere Tracking-Techniken einsetzt, personenbezogene Daten von Bürger_innen sammelt, verarbeitet und verkauft, muss die rechtlichen Vorgaben beachten. In der Regel ist für Tracking eine vorherige, informierte und freiwillige Einwilligung der Nutzer_innen nötig, die häufig über „Cookie-Banner“ eingeholt wird. Die Anforderungen an diese gebotenen Hinweise sind aber hoch. Der Landesbeauftragte bietet mit der Aktualisierung der FAQ nun eine praxisnahe Übersicht, in der Standardfehler von typischen Cookie-Bannern dargestellt und Beispiele genannt werden, wie es datenschutzfreundlicher und ohne komplizierte Einwilligung geht. Denn: „Nervige Cookie-Banner werden von Tracking-Unternehmen eingesetzt, datenschutzfreundliche Internetseiten und Apps kommen ganz ohne Banner aus.“

Die FAQ des LfDI Baden-Württemberg knüpft dabei an die „Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für die Anbieter_innen von Telemedien (OH Telemedien 2021)“ der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes (Datenschutzkonferenz, DSK) an. Sie benennt für die Praxis mögliche Risiken des Einsatzes von Überwachungstechniken und bietet konkrete Unterstützung wie etwa zur Reichweitenanalyse, die auch ohne den Einsatz von personenscharfen Kontrolltechniken möglich ist.

Der Landesbeauftragte Brink: „Wir sollten alle ein Interesse daran haben, dass Bürger_innen Vertrauen in die Digitalisierung entwickeln. Dazu müssen sie sich darauf verlassen können, dass ihre zum Teil intimen Informationen nicht nebenbei und für sie völlig unklar zu Überwachung und Kontrolle genutzt werden. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt den Rahmen für die Wahrung unserer Bürger_innenrechte in der digitalen Welt vor – unsere FAQ zeigt dazu Möglichkeiten und Grenzen auf.“

Weitere Informationen:

Die FAQ Cookies und Tracking durch Betreiber von Webseiten und Hersteller von Smartphone-Apps sind auf der Homepage des Landesbeauftragten zu finden: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-zu-cookies-und-tracking-2

Quelle: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg

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