Datenschutz – Berliner Datenschutzbeauftragte informiert Senatsverwaltungen zur Nutzung von Facebook-Pages 

Lesezeit: 2 Minuten

Datenschutz – Facebook-Pages müssen abgeschaltet werden, wenn die Betreiber:innen nicht ihre Datenschutzrechtskonformität nachweisen können.

Das geht aus einem neuen Gutachten der Datenschutzkonferenz hervor, über das die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) die Senatsverwaltungen informiert. 

Volker Brozio, kommissarischer Dienststellenleiter der BlnBDI: „Facebook-Pages lassen sich derzeit nicht datenschutzkonform betreiben. Zu diesem Ergebnis kommen europäische und deutsche Gerichte sowie ein neues Gutachten der deutschen Datenschutzbehörden. Die Senatsverwaltungen sollten ihre Facebook-Pages deaktivieren, sofern sie die Einhaltung des Datenschutzrechts nicht sicherstellen können. Als öffentliche Stellen haben sie eine besondere Verantwortung und eine Vorbildfunktion.“ 

Datenschutz – Bereits im Jahr 2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Betreiber:innen von Facebook‐Pages (früher „Fanpages“) gemeinsam mit Facebook datenschutzrechtlich verantwortlich sind. In Folge dessen müssen Betreiber:innen die Rechtmäßigkeit der gemeinsam zu verantwortenden Datenverarbeitung gewährleisten und nachweisen können. Das mit diesem EuGH- Urteil zusammenhängende deutsche Verfahren vor dem OVG Schleswig ist mit Urteil vom 25. November 2021 rechtskräftig entschieden und abgeschlossen (Az. 4 LB 20/13). Entsprechend den Vorgaben des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte das OVG die Anordnung zur Abschaltung einer Facebook-Page. 

Datenschutz

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der Regelungen im neuen Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) hat die „Task Force Fanpages“ der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) ein Gutachten über Facebook-Pages erstellt. 

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Facebook-Pages in ihrer aktuellen Gestaltung keine Rechtsgrundlage hat. Dies hat für Betreiber:innen von Facebook-Pages Folgen: Wenn sie die Datenschutzrechtskonformität ihrer Facebook-Nutzung nicht nachweisen können, müssen sie den Betrieb der Facebook-Page einstellen. 

Aufgrund ihrer Vorbildfunktion stehen hier zunächst die öffentlichen Stellen im Fokus. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat bereits 2018 Verwaltungsverfahren gegen Berliner Senatsverwaltungen und andere Stellen begonnen. Im Rahmen dieser Verfahren konnten zwar einige Rechtsverstöße beim Betrieb von Facebook-Pages abgestellt werden. Es verbleiben jedoch schwerwiegende Mängel. Vor dem Ergreifen weiterer Schritte hat die Berliner Datenschutzbeauftragte zunächst den Abschluss anhängiger Gerichtsverfahren und das Ergebnis der gemeinsamen Prüfung der Datenschutzkonferenz abgewartet. 

Datenschutz – Gemäß einer Beschlussfassung auf der 103. Datenschutzkonferenz wird die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Senatsverwaltungen nun über das neue Gutachten informieren und darauf hinwirken, dass die Facebook-Pages deaktiviert werden, soweit die Senatsverwaltungen ihre Pflicht zum Nachweis der Datenschutzrechtskonformität ihrer Facebook- Page nicht erfüllen können. 

Links: Beschluss der Datenschutzkonferenz zur Task Force Facebook-Fanpages
Kurzgutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook‐Fanpages 

Quelle: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.