DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung: Blick auf ihre Stärken und Chancen richten!

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DSGVO – Fazit des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz aus Anlass des 13. Europäischen Datenschutztags

Die DSGVO gilt seit 25. Mai 2018 in Deutschland und damit auch in Bayern unmittelbar und allgemein.

Nach dem Eindruck des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden im Vorfeld und zu Beginn der Geltung der DSGVO viele unbegründete Ängste geschürt. Jedenfalls wurde im Jahr 2018 vor allem über bürokratische Lasten und drohende Bußgelder diskutiert, die mit der DSGVO einhergehen könnten. Dokumentationspflichten für ehrenamtlich geführte Vereine, das Abmontieren von Namensschildern an Türklingeln und das Nichtaufhängen von Kinderwünschen an örtlichen Weihnachtsbäumen bestimmten insoweit die Schlagzeilen.

Nicht zuletzt der Fall des Datenklaus bezüglich etwa tausend Personen des öffentlichen Lebens wie Journalisten und Politikern hat gezeigt: In den Diskussionen waren oft die eigentlichen Zielsetzungen der DSGVO aus dem Blick geraten – wie etwa die Transparenz der Verarbeitung für die betroffenen Menschen und die effektive Sicherung von IT-Systemen, die eine integre und vertrauliche Datenverarbeitung gewährleistet.

Die DSGVO soll damit in erster Linie dazu beitragen, dass Europa die Chancen der Digitalisierung nutzen kann und gleichzeitig die Privatsphäre der Menschen effektiv schützt. Dazu hat das EU-Datenschutzrecht im Vergleich zum bisherigen deutschen Recht die Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten zwar teilweise abgesenkt. Im Gegenzug aber hat sie die Rechte der betroffenen Menschen gestärkt.

Prof. Dr. Thomas Petri: “Das Datenschutzjahr 2018 war in der öffentlichen Diskussion vor allem von skurril anmutenden Einzelfällen und bürokratischen Lasten geprägt, die die DSGVO mit sich bringe. Demgegenüber sollten wir im Jahr 2019 den Blick stärker darauf richten, wie die DSGVO die Rechte der Betroffenen stärkt und welche positiven Antworten sie auf die Herausforderungen der Zukunft geben kann.”

Prof. Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.

Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.
Sie hat das Ziel, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten.

Quelle: Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Patrick Upmann

Beratung DSGVO Löschkonzepte

+491787770800

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