BSI empfiehlt Unternehmen, Organisationen und Behörden ihre Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen.

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IT-Sicherheit – In Anbetracht der Situation in der Ukraine bewertet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fortwährend die Lage mit Bezug zur Informationssicherheit. 

Weiterhin erkennt das BSI eine abstrakt erhöhte Bedrohungslage für Deutschland. Für das BSI ist aber aktuell keine akute unmittelbare Gefährdung der Informationssicherheit in Deutschland im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine ersichtlich. Diese Bewertung kann sich nach Einschätzung des BSI jederzeit ändern. 

IT-Sicherheit
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IT-Sicherheit – Das BSI ruft daher weiterhin Unternehmen, Organisationen und Behörden dazu auf, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen. Weitere Informationen stellt das BSI auf seinen Webseiten und im Rahmen Allianz für Cyber-Sicherheit bereit.

IT-Sicherheit – Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist es in Deutschland zu wenigen unzusammenhängenden IT-Sicherheitsvorfällen gekommen, die aber nur vereinzelt Auswirkungen hatten.

Weiterhin berichten mehrere Medien zu erhöhten Aktivitäten von sogenannten Trollen, bspw. in den Kommentarspalten ihrer Webseiten oder in den zugehörigen Social-Media-Auftritten.

IT-Sicherhiet, erste Phishing-Mails mit Bezug zum Ukraine-Krieg sind nun auch auf Deutsch im Umlauf. Dabei treten Vorschussbetrügereien auf, bei denen die Mail-Empfänger z.B. gebeten werden, vermeintlichen Opfern des Krieges Geld für die Flucht zu überweisen. Daneben ist auch klassisches Phishing, das mit reißerischer Berichterstattung die Mail-Empfänger zum Klicken zum Beispiel auf einen “Weiterlesen”-Button verleiten soll. Auch Scam-Mails, die betrügerische Spendenaufrufe verbreiten, sind in Umlauf. Bei den aktuellen Phishing-Mails wird demnach der Krieg gegen die Ukraine zu kriminellen Zwecken genutzt. Nach Einschätzung des BSI dürfte das Aufkommen an Phishing-Mails auch im deutschsprachigen Raum weiter zunehmen.

Das BSI weist zudem darauf hin, dass Angriffe auf IT-Systeme wie das Hacking von Webseiten oder die Beteiligung an DDoS-Angriffen verboten sind und ein erhebliches Gefährdungspotential aufweisen. Gründe hierfür sind u.a. nicht vorhersehbare Folgewirkungen von Cyber-Angriffen jeder Art, etwa bezüglich bestehender Abhängigkeiten der angegriffenen Systeme. Darüber hinaus sind Vergeltungsmaßnahmen genauso denkbar wie mögliche Phishing-Versuche im Zusammenhang mit Beteiligungsaufrufen.

Das BSI als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes steht fortwährend in engem Austausch mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie zahlreichen nationalen und internationalen Partnerbehörden. 

Quelle: BSI

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